Wer in Liechtenstein eine Ausbildung absolviert, erhält unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung. Wie haben sich Stipendien und Darlehen in den vergangenen Jahren entwickelt und wie unterscheidet sich die Ausbildungsförderung im Vergleich zur Schweiz?
Gastbeitrag: Johannes Lehmann

Ausbildungsbeihilfen haben in den vergangenen Monaten in Liechtenstein wiederholt für öffentliche Diskussionen gesorgt. So reichte beispielsweise die Jugendunion eine Petition dazu ein, die vom Landtag ohne Gegenstimme überwiesen wurde. Unter Ausbildungsbeihilfen fallen Stipendien und Darlehen: Stipendien werden ohne Rückzahlungspflicht ausgerichtet, während Darlehen zinsfrei zurückbezahlt werden müssen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Berücksichtigt werden neben der antragstellenden Person auch die finanzielle Situation der Ehepartnerin oder des Ehepartners sowie, bis zum 25. Lebensjahr, jene der Eltern. Die staatliche Unterstützung wird als Kombination aus Stipendium und Darlehen gewährt. Der Darlehensanteil beträgt dabei mindestens 40 Prozent und steigt bei besseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf bis zu 60 Prozent.
Wie die Balken in der Abbildung zeigen, erreichten die Ausbildungsbeihilfen in Liechtenstein im Jahr 2009 mit 9,2 Millionen Franken ihren Höchststand. Seither sind die Beiträge kontinuierlich gesunken und beliefen sich 2025 noch auf 3,4 Millionen Franken. Diese Abnahme zeigt sich über alle Bildungsstufen hinweg. Einer der Gründe für den Rückgang liegt darin, dass immer weniger Gesuche eingereicht werden. Zusätzlich werden auch weniger der eingereichten Gesuche genehmigt: Während früher rund 20 Prozent der Gesuche abgelehnt wurden, liegt dieser Anteil heute bei rund einem Drittel.
Vergleich mit der Schweiz
Die Linien in der Abbildung zeigen die Entwicklung der Ausbildungsbeihilfen ausgehend vom Jahr 2004. Dabei wird das Jahr 2004 auf 100 gesetzt. Ein Wert von 120 bedeutet beispielsweise, dass die Ausgaben 20 Prozent höher waren als 2004, ein Wert von 80 entsprechend, dass sie 20 Prozent tiefer lagen. Die Linien zeigen damit nicht die absolute Höhe der Beihilfen, sondern deren Entwicklung im Vergleich zum Ausgangsjahr.
In der Schweiz sind die Ausgaben seit dem Jahr 2004 leicht gestiegen. Hinter dieser Gesamtentwicklung verbergen sich jedoch deutliche kantonale Unterschiede. So haben sich die Beiträge in den Kantonen Waadt und Genf mehr als verdoppelt. Nur in den Kantonen Bern und Obwalden sind die Beihilfen stärker zurückgegangen als in Liechtenstein. Im Nachbarkanton St. Gallen stiegen die Ausgaben zunächst stark an, bevor sie nach 2010 wieder abnahmen. Damit zeigt sich qualitativ eine ähnliche Entwicklung wie in Liechtenstein, wobei der Rückgang im Vergleich zum Jahr 2004 etwas weniger ausgeprägt ist.
Der Anteil der Darlehen an den ausbezahlten Ausbildungsbeihilfen liegt in Liechtenstein seit 2004 stets zwischen 30 und 40 Prozent. Da der gewährte Stipendienanteil gemäss gesetzlicher Grundlage maximal 60 Prozent beträgt, deutet dies darauf hin, dass ein Teil der bewilligten Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Insgesamt setzt Liechtenstein im Vergleich mit der Schweiz deutlich stärker auf Darlehen. Im Jahr 2024 machten Darlehen in der Schweiz lediglich 5 Prozent der gesamten Ausbildungsbeihilfen aus, während dieser Anteil in Liechtenstein bei 36 Prozent lag. Zwar gibt es auch diesbezüglich Unterschiede zwischen den Kantonen, doch selbst im Kanton mit dem höchsten Anteil, dem Kanton Aargau, lag der Anteil mit 20 Prozent klar tiefer als in Liechtenstein.
Ausbildungsbeihilfen vor allem auf Tertiärstufe
Ein weiterer Unterschied zwischen Liechtenstein und der Schweiz zeigt sich bei den Ausbildungsstufen, auf denen die Beihilfen bezogen werden. In Liechtenstein werden die Beihilfen am häufigsten von Studierenden an Hochschulen in Anspruch genommen. Im Jahr 2024 entfielen mehr als 85 Prozent der gesamten Unterstützung auf diese Gruppe. In der Schweiz gingen demgegenüber fast 60 Prozent der Ausbildungsbeihilfen an Perso-nen in Ausbildung auf der Sekundarstufe II.
Nach diesen Ausführungen stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Ausbildungsbeihilfen zurückgegangen sind. Eine mögliche Erklärung ist, dass weniger Haushalte auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Da die Berechnungsgrundlage seit 2004 nicht angepasst wurde, ist jedoch auch denkbar, dass immer weniger Haushalte anspruchsberechtigt sind, obwohl sie finanziell effektiv nicht besser dastehen als frühere Bezüger. Der am Liechtenstein-Institut erstellte Bildungsbericht Liechtenstein wird diese Frage aufgreifen und Schweizer Daten zur finanziellen Situation von Studierenden aus Liechtenstein auswerten, um diese Datenlücken zu schliessen.


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