Schwangerschaftsabbuch bleibt illegal in Liechtenstein

Erbprinz legt Veto gegen
Fristenlösung ein

Erbprinz Alois hat nur wenige Stunden nach dem Gespräch mit dem Initiativkomitee auf Schloss Vaduz zum ersten Mal in seiner Amtszeit ein beschlossenes Gesetz nicht sanktioniert. Die durch die Volksvertretung beschlossene Fristenlösung wird nicht eingeführt. Damit setzt sich eine einzelne Person über einen Entscheid hinweg, den fast ein Viertel der Stimmberechtigten angestossen und der Landtag beschlossen hat. Für das Komitee ist das Vorgehen eine Machtdemonstration auf dem Rücken der Betroffenen.

Für das Komitee ist klar: Eine echte Anhörung von Bevölkerung und Komitee war von Anfang an nicht vorgesehen. Das Gespräch auf Schloss Vaduz am Dienstagmorgen war unter diesen Umständen kein echter Dialog. Das Komitee hat Erfahrungen aus der Beratung, die Situation von Betroffenen sowie völkerrechtliche und verfassungspolitische Argumente dargelegt. Wenige Stunden später wurde der Entscheid des Erbprinzen publik gemacht. Es ist offensichtlich, dass der Entscheid unabhängig vom Gesprächsverlauf längst gefallen war.
In Sachen Schwangerschaftsabbruch gibt es nur einen Souverän
Ja, das Veto war angekündigt. Doch in einer Monarchie auf demokratischer Grundlage muss man davon ausgehen können, dass das Volk seinen politischen Prozess gehen und zu Ende führen darf und dass ein Vetoentscheid erst nach der Kenntnisnahme der demokratischen Entscheide im Volk endgültig gefällt wird. Sonst verkommt die Demokratie zur Farce. Dabei wurde das Volk bereits einmal übergangen. Hätte der Landtag die Initiative abgelehnt, wäre es automatisch zur Volksabstimmung gekommen. Der Landtag hat sie angenommen und zugleich darauf verzichtet, sie dem Volk vorzulegen, aus Sorge vor einem Konflikt zwischen den Souveränen.

Diesen Konflikt hat das Veto nun trotzdem ausgelöst. Verhindert wurde einzig, dass das Volk sich dazu äussern konnte. So zählen Unterschriften, Umfragen und ein Landtagsbeschluss am Ende nichts, wenn eine einzelne Person ihren Entscheid ungeachtet dessen bereits gefällt hat. Das Komitee hat die Initiative nie zur Monarchiefrage gemacht. Es war der Landtag, der die Debatte mit dem Nein zur Volksabstimmung auf diese Ebene gehoben hat.

Erbprinz Alois hat nur zweimal in seiner Amtszeit ein Veto angedroht und beide Male betraf es die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies ist das erste Mal, dass er es tatsächlich einsetzt. Das Komitee zieht daraus eine klare Erkenntnis: In Sachen Schwangerschaftsabbruch gibt es nur einen Souverän. Der Erbprinz hat gezeigt, dass die Meinung von Volk und Landtag und somit der demokratische Prozess für ihn in dieser Frage irrelevant ist. Dieses Signal reicht weit über die Fristenlösung hinaus und trifft das Selbstverständnis Liechtensteins im Innersten.

Aktuelles Verbot schützt kein ungeborenes Leben

Der Erbprinz begründet das Veto damit, dass es das Wohlergehen des Staates sichern soll. Das Komitee fragt sich weiterhin: Inwiefern gefährdet die Fristenlösung den Staat? Die meisten Länder Europas kennen und praktizieren die Fristenlösung seit Jahrzehnten. Ein staatliches Interesse ist nicht erkennbar, zumal das aktuelle Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen kein einziges ungeborenes Leben schützt. Vielmehr wird aus Sicht des Komitees mit
Staatsgewalt eine persönliche moralische Überzeugung durchgesetzt, gegen den Willen von Volk und Landtag und auf Kosten der Betroffenen. Damit wird weiter über ihre Körper entschieden: Frauen wird die Selbstbestimmung
durch den Erbprinzen verwehrt.

Jahrzehntealtes Tabu aufgebrochen

Trotz der Niederlage durch das Veto ist es wichtig, anzuerkennen, dass die Initiative ein jahrzehntealtes Tabu in Liechtenstein aufgebrochen und massive Versäumnisse und Lücken in der aktuellen rechtlichen Lage aufgedeckt hat.
Alleine dafür hat sich die Initiative gelohnt. In seiner Mitteilung stellt der Erbprinz die Abschaffung des Informationsverbots in Aussicht. Diesen Schritt hat das Komitee mit seiner Arbeit bereits erreicht: Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass das Gesetz keine echten Einschränkungen beinhaltet.

Das Komitee plant aktuell verschiedene Aktionen, um dem Unmut in Liechtenstein in Sachen Schwangerschaftsabbruch Platz zu geben und wird sich weiterhin für eine offene Debatte einsetzen und einbringen.
Initiativkomitee «Fristenlösung für Liechtenstein»
Gabriella Alvarez-Hummel

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie unter: fristenlösung.li.

 

 

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