Mit einer Gesetzesinitiative möchte die DpL das derzeit bestehende Regelungsgefälle zur Schweiz eliminieren und den steten Zustrom neuer Ukraine-Flüchtlinge dämpfen.
Text: Erich Hasler
Regelungsgefälle sorgt für konstanten Zustrom von Schutzsuchenden
Während in der Schweiz und auch in Österreich die Zahlen der Anträge für den Schutzstatus S respektive den Schutz für Vertriebene aus der Ukraine seit Ende 2022 nur leicht ansteigen oder sogar zurückgehen, steigen sie in Liechtenstein viel steiler an. Per Ende August 2026 beherbergte das Land pro Kopf der Bevölkerung knapp dreimal so viele Schutzsuchende aus der Ukraine wie die Schweiz. Im Vergleich zu Österreich ist es immer noch ein Faktor 2,3. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das bestehende Regelungsgefälle zusätzliche Anreize für eine Weiterwanderung nach Liechtenstein schafft.
Schweiz und Norwegen haben restriktivere Regeln
In der Schweiz dürfen Personen mit Schutzstatus S grundsätzlich höchstens 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen. Ausserdem hat sie mehrere Regionen der Ukraine als sichere Regionen erklärt. Personen, deren letzter Wohnsitz in einer als grundsätzlich zumutbar eingestuften Region liegt, erhalten bei einem neuen Gesuch nicht mehr automatisch den Schutzstatus S.
Noch strenger ist das EWR-Land Norwegen: Es untersagt Personen mit kollektivem Schutz grundsätzlich Reisen in die Ukraine. Ausnahmen sind nur bei nachgewiesenem, legitimem Grund möglich. Wer ohne legitimen Grund in die Ukraine reist, muss mit dem Widerruf des Aufenthaltstitels rechnen. Auch hat Norwegen seit dem 13. Januar 2025 insgesamt 14 Oblaste als «sichere Regionen» definiert.
Ziele der Initiative
Mit der Gesetzesinitiative verfolgen die Initianten das Ziel, dass Liechtenstein für Schutzsuchende an Attraktivität verliert und nicht zum Ausweichziel für jene wird, die in anderen Ländern nicht mehr automatisch den Schutzstatus S erhalten.
Einführung von sicheren Regionen
Ein zentraler Punkt der Initiative ist die Einführung von sogenannten «sicheren Regionen» analog zur Schweiz oder Norwegen. Wer aus einer Region anreist, die aufgrund der aktuellen Sicherheitslage als grundsätzlich zumutbar für eine Rückkehr eingestuft wird, soll künftig nicht mehr automatisch den Schutzstatus S erhalten. Was die Schweiz und Norwegen bereits praktizieren, sollte deshalb auch für Liechtenstein rechtlich und administrativ umsetzbar sein.
Einschränkung von Ukraine-Reisen
Ein weiteres Problem sind die Heimatreisen. Längere oder wiederholte Aufenthalte in der Ukraine werfen die Frage auf, ob die Voraussetzungen für einen vorübergehenden Schutzstatus weiterhin in gleichem Umfang bestehen. Bei Teilen der Bevölkerung besteht Unverständnis darüber, warum Menschen, die Schutz vor Krieg und Not suchen, regelmässig und teilweise wochenlang in ihre Heimat zurückreisen können. Die Initiative setzt deshalb eine klare Grenze: maximal 15 Tage Abwesenheit pro Jahr. Wer länger als 15 Tage in die Ukraine reist, soll den Schutzstatus verlieren, ausser es bestehen triftige Gründe für die Reise, wie z. B. Todesfall oder schwere Krankheit in der Kernfamilie.
Ukraine hat ein Interesse an der Rückkehr ihrer Bürger
Die Ukraine hat ein erhebliches Interesse an der Rückkehr ihrer derzeit im Ausland lebenden Bürger. Hinter diesem Anliegen stehen unter anderem die langfristigen demografischen Herausforderungen des Landes sowie der Erhalt von Humankapital und Arbeitskräften für den Wiederaufbau und die weitere Entwicklung der Ukraine.
Liechtenstein ist und bleibt ein hilfsbereites Land. Trotzdem darf die Hilfsbereitschaft nicht überstrapaziert werden.

