Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Oktober 2026, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die bestehenden Rahmenbedingungen, Rechtsgrundlagen und Strukturen einer kindgerechten Justiz in Liechtenstein überprüft.
Grundlage ist der Bericht «Kindgerechte Justiz in Liechtenstein – Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen» der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 15. Juni 2026, der von der unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein gemeinsam mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein in Auftrag gegeben wurde.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass in Liechtenstein bereits verschiedene Elemente einer kindgerechten Justiz bestehen, jedoch noch kein durchgängig kohärentes Gesamtsystem vorhanden ist. Die Arbeitsgruppe soll deshalb die bestehenden Rahmenbedingungen, Rechtsgrundlagen und Strukturen überprüfen und die Empfehlungen der Studie hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beurteilen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine unabhängige Rechtsvertretung für Kinder angezeigt erscheint. Die Arbeitsgruppe wird der Regierung nach Abschluss ihrer Arbeiten Bericht erstatten und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten.

