Erhöhung des Staatsbeitrags auf CHF 35 Mio., Einmaleinlage von 100 CHF 100 Mio. und sukzessive Anhebung des Rentenalters 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Oktober 2026, den Bericht und Antrag betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) verabschiedet. Mit der Vorlage unterbreitet sie dem Landtag ein Massnahmenpaket zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben von Art. 25bis AHVG.

Grundlage des Berichts und Antrags bildet die aufdatierte versicherungstechnische Prüfung der AHV per 31. Dezember 2025. Diese zeigt, dass sich die finanzielle Ausgangslage gegenüber dem Gutachten 2024 insbesondere aufgrund der erfreulichen Kapitalerträge der Jahre 2024 und 2025 verbessert hat.

Ohne zusätzliche Massnahmen würde das Verhältnis des AHV-Fonds zu den Jahresausgaben bis zum Jahr 2043 jedoch auf rund 4.0 sinken und damit unter den gesetzlich vorgesehenen Referenzwert von mindestens fünf Jahresausgaben fallen. Die Analysen zeigen zudem, dass keine der untersuchten Einzelmassnahmen für sich allein ausreicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Erst die Kombination verschiedener Massnahmen ermöglicht es, den gesetzlich geforderten Referenzwert auch langfristig zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Regierung dem Landtag ein ausgewogenes Massnahmenpaket vor. Dieses beinhaltet eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes auf 8,7 Prozent ab dem Jahr 2028 sowie eine schrittweise Anhebung des ordentlichen Rentenalters, wobei dieses ab dem Jahrgang 1970 jährlich um drei Monate erhöht wird, bis das Rentenalter von 66 Jahren erreicht ist. Zudem soll der jährliche Staatsbeitrag ab 2028 auf CHF 35 Mio. (indexiert) erhöht und eine ausserordentliche Einmaleinlage des Staates von CHF 100 Mio. an die AHV geleistet werden. Hierfür beantragt die Regierung einen Finanzbeschluss. Die Auszahlung soll mittels eines Nachtragskredits bereits im laufenden Jahr 2026 erfolgen. Dadurch kann das Fondsvermögen frühzeitig gestärkt werden und die AHV von zusätzlichen Kapitalerträgen profitieren.

Mit der Vorlage trägt die Regierung der demografischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung sowie der zunehmenden Dauer des Rentenbezugs Rechnung. Ziel ist es, die langfristige finanzielle Stabilität der AHV frühzeitig zu stärken und gleichzeitig eine ausgewogene Verteilung der zusätzlichen Lasten zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Staat sicherzustellen.

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Notwendigkeit von Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV von den Stellungnehmenden durchwegs anerkannt.

Die Regierung hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und die Ergebnisse der Vernehmlassung bei der Erarbeitung des Berichts und Antrags berücksichtigt. Sie hält am vorgeschlagenen Massnahmenpaket fest, da dieses die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die langfristige Finanzierung der AHV auf eine breite Grundlage stellt.

Mit der Verabschiedung des Berichts und Antrags unterbreitet die Regierung die Vorlage nun dem Landtag zur weiteren Behandlung.

 

 

 

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