Die Regierung zieht die rote Linie – jetzt muss sie handeln

Martin Seger, DpL-Abgeordneter.

Parteibühne: Martin Seger, DpL-Abgeordneter, Schaan

Die Antwort der Regierung auf meine Kleine Anfrage zur politischen Einflussnahme des Vereins für Menschenrechte (VMR) ist bemerkenswert. Denn die Regierung zieht selbst eine klare Grenze. Jetzt muss sie diese auch durchsetzen.

Die Regierung hält fest: Die Grenze zwischen zulässiger Information und unzulässiger politischer Einflussnahme ist überschritten, wenn gezielt auf das Abstimmungs- oder Entscheidungsverhalten eingewirkt werden soll.

Genau hier liegt das Problem.

Der VMR hat während eines laufenden politischen Verfahrens ein völkerrechtliches Gutachten zur Fristenlösung in Auftrag gegeben und gezielt den Fraktionssprechern des Landtags zugestellt. Kostenpunkt: 3’500 Franken, bezahlt aus dem regulären Budget des staatlich finanzierten Vereins letztlich also mit Steuergeld.

Gleichzeitig bestätigt die Regierung, dass sie weder über Auftrag und Fragestellung noch über die Finanzierung informiert war.

Die entscheidende Frage lautet: Wendet die Regierung ihre eigene rote Linie auch auf diesen Vorgang an?

Besonders brisant: Die Regierung hält selbst fest, dass die Aussage, eine Erweiterung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen sei «aus menschenrechtlicher Perspektive … zu begrüssen», über eine sachliche Darstellung hinausgeht und sich einer politischen Stellungnahme annähert.

Wenn ein staatlich finanzierter Verein während eines laufenden politischen Verfahrens ein Gutachten erstellen lässt und gezielt an Entscheidungsträger verteilt, muss geprüft werden, ob damit der gesetzliche Auftrag überschritten wurde.

Die Regierung darf hier nicht wegschauen.

Es braucht eine transparente Überprüfung des Gutachtenauftrags, der Verwendung der 3’500 Franken und der anschliessenden Kommunikation. Sollte sich eine unzulässige politische Einflussnahme bestätigen, müssen Konsequenzen folgen bis hin zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen und einer Überprüfung künftiger Staatsbeiträge.

Die Unabhängigkeit des VMR steht nicht infrage. Aber Unabhängigkeit bedeutet keine Befreiung vom gesetzlichen Auftrag. Wer öffentliche Gelder erhält, muss sich an die gesetzlichen Grenzen halten.

Die Regierung hat diese Grenze selbst definiert. Jetzt muss sie feststellen, ob sie eingehalten wurde. Und falls nicht, muss sie handeln.

Steuergelder sind kein Freipass für politische Einflussnahme. Wer vom Staat finanziert wird, steht nicht über dem Gesetz. Das gilt auch für den Verein für Menschenrechte.

 

 

 

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