Leserbrief von Uwe Fischer,
Rötis 25, Eschen
Im Parteienbühne-Beitrag vom 19. Oktober fordert der stellvertretende Landtagsabgeordnete Benjamin Risch für die Freie Liste (FL) eine gesetzlich garantierte Mindestförderung von Energiegemeinschaften. Begründung: Planungssicherheit sei die Grundlage jedes Engagements. Doch diese ist bereits gewährleistet: Förderbeiträge für Neuanlagen und Einspeisevergütungen sind gesetzlich geregelt.
Was der FL-Beitrag verschweigt: Viele Mieterinnen und Mieter können weder eigenen Solarstrom erzeugen noch direkt davon profitieren. Tatsächlich geht es der FL um höhere Einspeisevergütungen für PV-Besitzer – finanziert über die Stromrechnung aller. Wer bezahlt, wird im Beitrag nicht erwähnt. Im Gesetzesentwurf sind es die Stromkunden. Wohlgemerkt: Alle Stromkunden!
Wie viele Menschen leben zur Miete, und wie viele profitieren tatsächlich direkt von selbst erzeugtem Solarstrom? Die FL sollte offenlegen, wie viele zahlen und wie viele profitieren – einschliesslich der durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Gruppen. Erst dieser Vergleich zeigt, wem die Förderung nützt und wer lediglich dafür aufkommt. Der FL-Antrag verpflichtet sämtliche Strombezüger, das Geschenk an PV-Besitzer mitzufinanzieren. Das kommt einer Umverteilung von unten nach oben gleich.
Wer «die Bevölkerung» in die Verantwortung nehmen will, darf jene nicht ausblenden, die zur Miete wohnen, kein eigenes Dach haben oder sich keine PV-Anlage leisten können. Wenn die FL von «uns als Bevölkerung» spricht, meint sie offenbar vor allem primär die Eigentümerschaft.
Diese Schieflage verdient in der Debatte mehr Beachtung.

