Bezahlte Trauerzeit beim Tod eines minderjährigen Kindes

Abgeordnete der Fraktionen von FBP und VU haben am Mittwoch beim Landtag eine gemeinsame Motion eingereicht.

Motion fordert gesetzliche Verankerung einer bezahlten Trauerzeit beim Tod eines minderjährigen Kindes   /  Betroffenen Eltern soll Zeit, Raum und rechtliche Sicherheit gegeben werden

Abgeordnete der Fraktionen von FBP und VU haben am Mittwoch beim Landtag eine gemeinsame Motion eingereicht, mit der die gesetzliche Verankerung einer bezahlten Trauerzeit beim Tod eines minderjährigen Kindes gefordert wird. Ziel des parlamentarischen Vorstosses ist es, betroffenen Eltern in einer der schwersten Situationen ihres Lebens verlässliche Rahmenbedingungen zu geben, um Abschied zu nehmen, zu trauern und als Familie zusammenzustehen.

Der Verlust eines Kindes bedeutet für Mütter und Väter eine existenzielle Ausnahmesituation. Die Motion sieht vor, einen klaren gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Trauerzeit im liechtensteinischen Recht zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern beim tragischen Verlust eines minderjährigen Kindes nicht unmittelbar vor der zusätzlichen Belastung stehen, existenzielle berufliche Verpflichtungen erfüllen zu müssen.

Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop (FBP) unterstreicht die Dringlichkeit der Initiative: «Wenn Eltern ihr Kind verlieren, bleibt die Welt für einen Moment stehen. In dieser Situation braucht es Zeit, Raum und Verständnis. Mit dieser Motion setzen wir ein klares Zeichen, dass betroffene Familien in ihrer schwersten Stunde nicht allein gelassen werden.»

Die überparteiliche Initiative versteht sich als Ausdruck einer solidarischen und mitfühlenden Gesellschaft. Bislang fehlt im liechtensteinischen Arbeitsrecht eine spezifische und ausreichende gesetzliche Freistellungsregelung für den schmerzhaften Fall des Verlusts eines minderjährigen Kindes. Der Vorstoss soll sicherstellen, dass betroffene Eltern in dieser Ausnahmesituation nicht unter zusätzlichen finanziellen oder existentiellen Druck geraten.

Landtagspräsident Manfred Kaufmann (VU) betont die gemeinsame Verantwortung: «Wer ein Kind verliert, braucht Zeit, Halt und Unterstützung. Mit einem gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Trauerzeit wollen wir sicherstellen, dass betroffene Eltern in dieser schweren Situation auf eine verlässliche Unterstützung zählen können.»

Mit dem Einreichen der Motion soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Anpassung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten, welche klare und würdevolle Freistellungs- und Entschädigungsansprüche festlegt.

«Diese Motion kann den Schmerz nicht nehmen. Aber sie kann Raum schaffen für das, was am wichtigsten ist: Abschied zu nehmen, als Familie zusammenzustehen und trauern zu dürfen. Mehr Menschlichkeit zeigt sich besonders darin, wie wir Menschen in ihren schwersten Stunden begegnen», so Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop abschliessend.

 


BILD: Abgeordnete der Fraktionen von FBP und VU haben am Mittwoch beim Landtag eine gemeinsame Motion eingereicht


 

 

Previous articleMarina Morach: Neue Leiterin des Amts für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen