Unter dem Vorsitz von Gemeindevorsteher Christoph Beck hat der Triesenberger Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.Oktober 2026 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

 

 Arbeitsvergaben Innenrenovation BGZ

Die Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss im Büro- und Gewerbezentrum (BGZ), Rotenbodenstrasse 12, stehen seit dem Auszug der Mieter Ende Juni 2026 leer. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 2026 werden keine grösseren Sanierungsarbeiten durchgeführt, sondern lediglich die Räumlichkeiten renoviert, damit eine zeitgemässe Neuvermietung möglich ist.

Neben den üblichen Renovationsarbeiten (Bodenbeläge, Malerarbeiten) müssen aus Brandschutzgründen auch zwei Brandschutztüren eingebaut werden. Das Schliesssystem wird auf das elektronische System von Kaba umgestellt. Das BGZ ist somit das letzte Gebäude, das ins einheitliche Schliesssystem der Gemeinde integriert wird. Ausserdem wird die Beleuchtung auf LED umgerüstet.

Der Gemeinderat vergibt für die Innenrenovation gemäss Richtofferten folgende Aufträge:

Schliesssystem zu CHF 17 900.- an die Oehri Eisenwaren AG, Vaduz; Malerarbeiten zu CHF 13 500.- an die Schädler & Sele GmbH; Renovierung Bodenbeläge zu CHF 1 700.- an die Beck Bodenbeläge GmbH; Brandschutztüren zu CHF 8 300.- an die Frommelt Design Anstalt; Elektroarbeiten zu CHF 5 000.- sowie Umrüstung Beleuchtung auf LED zu CHF 45 500.- an die LN Elektro Anstalt; Ersatz Kühlschrank zu CHF 1 000.- an die LKW, Schaan; Reinigungsarbeiten zu CHF 9 300.- an die Buntag AG, Ruggell.

Grundstückstausch zwischen den Grundstücken Nr. 1350, Egga, und Nr. 4264, Parmezg

Der Eigentümer des Grundstücks Nr. 1350, Egga, mit 522 m², hat der Gemeinde einen Tausch mit dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 4264, Parmezg, mit 526 m², vorgeschlagen. Die Kommission für Liegenschaftshandel befürwortet grundsätzlich einen Tausch mit Ausgleichszahlung.

Beim Grundstück Nr. 4264 soll aber vor dem Tausch, entlang der Lavadinastrasse, eine Fläche von 9 m² abgetrennt werden (Strassenauslösung), damit eine durchgehende Strassenbreite von 4.50 m gewährleistet ist.

Nach der Grenzänderung (Strassenauslösung) soll das Grundstück Nr. 4264 mit einer verbleibenden Fläche von 517 m² gegen das Grundstück Nr. 1350 mit einer Fläche von 522 m² getauscht werden. Die Wertminderung des Grundstücks Nr. 4264 infolge der Abtrennung der 9 m² beträgt gemäss Amtlicher Schätzung CHF 8 467.65. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Wert von CHF 940.85 pro m² Wohnzonenfläche.

Aufgrund der unterschiedlichen Amtlichen Schätzwerte und der Wertminderung durch die Abtrennung der Strassenauslösungsfläche beim Grundstück Nr. 4264 ergibt sich somit eine Ausgleichszahlung zugunsten des Eigentümers des Grundstücks Nr. 1350.

Die unterschiedlichen Bewertungen kommen durch die verschiedenen Zonen zustande:

Das Grundstück Nr. 4264 befindet sich teils in der Zone Übriges Gemeindegebiet und teils in der Wohnzone. Das Grundstück Nr. 1350 ist in der Wohn- und Gewerbezone und hat deshalb eine höhere Ausnützungsziffer.

Der Gemeinderat genehmigt den Grundstücktausch des Grundstücks Nr. 4264, Parmezg, mit einer Fläche von 517 m², gegen das Grundstück Nr. 1350, Egga, mit einer Fläche von 522 m², mit einer Ausgleichszahlung von CHF 132 476.65 zugunsten des Eigentümers des Grundstücks Nr. 1350 sowie die Übernahme der Vertragserstellung und der Kosten der behördlichen Gebühren.

Der Grundstückstausch mit Ausgleichszahlung wird zum Referendum ausgeschrieben.

Aufträge Baugewerbe 2025

Jährlich werden dem Gemeinderat die Arbeitsvergaben aufgeteilt nach Regiearbeiten, Direktvergaben und Akkordarbeiten zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat nimmt die Liste Aufträge Baugewerbe 2025 zur Kenntnis.

Arbeitsvergabe Umrüstung Verwaltungsgebäude auf LED

Im Zuge der Umrüstung der Verwaltungsliegenschaften auf energie-effiziente LED-Technologie soll auch das Verwaltungsgebäude entsprechend umgerüstet werden. Der Gemeinderat beschliesst die Vergabe für die Umrüstung der Beleuchtung im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes auf LED-Technologie zu CHF 31 840.50 an die Beck Elektro AG.

IPAG-Areal / Kenntnisnahme VBK-Entscheidung

Mit Verfügung vom 26. Juni 2026 lehnte das Amt für Umwelt das Gesuch der Gemeinde Triesenberg um eine Ausnahmebewilligung zur Rodung von Wald auf dem Grundstück Nr. 4561 ab. Die Rodung war für die Umzonierung zur Erweiterung des Gewerbestandorts IPAG vorgesehen. Gegen diese Verfügung erhob die Gemeinde fristgerecht Beschwerde bei der Verwaltungs- und Beschwerdekommission (VBK).

Die VBK heisst die Beschwerde der Gemeinde gut. Sie hebt die Verfügung des Amtes für Umwelt auf und weist die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an das Amt zurück. Zudem spricht sie der Gemeinde einen Ersatz der Parteikosten von CHF 2 997.54 zu.  Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung der VBK vom 30. September 2026 zur Kenntnis.

Ersatzbeschaffung Fahrzeug für den Forstbetrieb

Der Toyota-Jeep des Forstbetriebs steht seit rund zwölf Jahren im Dienst der Gemeinde. Infolge des langjährigen Einsatzes und der damit verbundenen Beanspruchung weist das Fahrzeug mittlerweile erhebliche Rostschäden auf und ist in einem schlechten allgemeinen Zustand. Die geschätzten Reparaturkosten von rund CHF 15 000.- stehen in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert.

Für die ordnungsgemässe und effiziente Aufgabenerfüllung benötigt der Forstbetrieb weiterhin ein zuverlässiges, geländegängiges Fahrzeug, das für Fahrten auf Wald- und Alpstrassen geeignet ist.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Lieferung eines Dacia Duster zu CHF 35 823.40 an die Berg Garage Anstalt. Das alte Fahrzeug wird nach Inbetriebnahme des Ersatzfahrzeugs zu CHF 9000.– an die Loretz & Partner Anstalt verkauft.

Anträge auf Einbürgerung

Der Gemeinderat nimmt folgende Anträge auf Einbürgerung im ordentlichen Verfahren zur Kenntnis:

-Heidemarie Grunert, Hofistrasse 20

-Serge Hediger und seine drei Söhne Niclas, Filip und Colin, Bühelstrasse 20

-Julia Hediger, Bühelstrasse 20

Der Gemeinderat legt eine Verwaltungsgebühr fest. Die Abstimmungen über die Einbürgerungsanträge werden Anfang Dezember 2026 durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderats- protokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.

 

 

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