Wie ernst wird der Schutz der Menschenrechte genommen?

Forum der Initiative A

 

Aus verschiedenen Gründen gab der «Verein für Menschenrechte» (VMR) zuletzt zu reden. Die Geschäftsführerin äusserte sich am 20.09.2026 in der Liewo ausführlich. Darum lohnt es sich, hinzuschauen, wie es um den Schutz der Menschenrechte in Liechtenstein tatsächlich steht. Menschenrechte bewähren sich im Konflikt mit staatlicher Macht. Daran muss sich auch Liechtensteins VMR messen lassen.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie ernst der Schutz der Menschenrechte genommen wird. Doch wo hat der VMR während der Corona-Zeit die Menschenrechte der Schwächsten unserer Gesellschaft geschützt? Kinder und Alte mussten unter den überzogenen Regierungsmassnahmen am meisten leiden. Es ist längst wissenschaftlich anerkannt, dass die Massnahmen im Umgang mit Kindern, darunter die Schulschliessungen, mehr Schaden als Nutzen angerichtet haben.

Obwohl es schon damals genügend Expertise gab, hat der VMR die Warnungen der Kritiker in den Wind geschlagen und die Corona-Massnahmen als «verhältnismässig» beurteilt. Mehr noch: Der Verein bezeichnete die Massnahmen sogar als «nichtdiskriminierend». Da jedoch auch Geimpfte weiterhin infektiös sein und das Virus übertragen konnten, fehlte eine belastbare wissenschaftliche Grundlage für eine Spaltung der Bevölkerung in 2G und 3G. Umso bemerkenswerter ist, dass der VMR im März 2023 gemeinsam mit staatlichen Stellen die landesweite Kampagne «Diskriminierung ist strafbar – Toleranz ist dein Recht» lancierte, ohne dabei die erfolgte Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften zum Gegenstand der Kampagne zu machen.

Damit aus der Kampagne mehr als wohlfeile Worte werden, muss dieser Anspruch auch die eigene Arbeit bestimmen. Entscheidend ist, wie konsequent der Verein mögliche Rechtsverletzungen prüft – gerade dann, wenn sie vom Staat ausgehen. Dass der Staat den VMR im Jahr 2025 mit 410’000 Franken finanzierte, was rund 84 Prozent seiner Erträge entspricht, darf dabei kein Hindernis sein. Menschenrechtsschutz muss unabhängig davon gelten, von wem eine mögliche Rechtsverletzung ausgeht. Das gilt auch gegenüber dem Staat, von dem der wesentliche Teil der Finanzierung stammt.

Der VMR blieb auch beim enormen Impfdruck durch Politik, Arbeitgeber und Medien stumm. Dabei ist das Recht auf freie Einwilligung in medizinische oder wissenschaftliche Versuche in Artikel 7 des UN-Zivilpakts menschenrechtlich geschützt.

 

 

 

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