Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. September
2026, die Postulatsbeantwortung zur Stärkung des Forschungs- und
Innovationsplatzes Liechtenstein zu Handen des Landtags verabschiedet.

Der Vorstoss vom 14. Februar 2020 verlangte eine Prüfung, wie eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 entwickelt, die bestehende Förderlandschaft für Wissenschaft, Forschung und Innovation dargestellt, die Vor- und Nachteile eines Forschungs- und Innovationsfördergesetzes aufgezeigt sowie Massnahmen zur Stärkung der Standort-attraktivität für Startups formuliert werden können. Die Prüfung zeigt, dass Liechtenstein
bereits heute über ein leistungsfähiges und international vernetztes Forschungs- und Innovationssystem verfügt, das durch bestehende Strategien, gesetzliche Grundlagen, Förderinstrumente und internationale Kooperationen getragen wird.

Auf eine eigenständige Wissenschafts- und Forschungsstrategie sowie auf ein separates Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz soll verzichtet werden. Für Liechtenstein als Kleinstaat erweist sich der bisherige rahmensetzende, flexible und technologieoffene Ansatz als zweckmässiger denn eine umfassende staatliche Steuerung. Die bestehenden Förder-instrumente, darunter der Forschungsförderungsfonds Liechtenstein, die KMU-Förder-schecks sowie die Beteiligung an internationalen Programmen wie dem Digital Europe Programme und Innosuisse, haben sich in der Praxis bewährt.

Bei der Startup-Förderung setzt die Regierung auf Qualität statt Quantität: Im Zentrum stehen eine neu geschaffene zentrale Kontaktstelle im Amt für Volkswirtschaft, der Zugang zu Infrastruktur beim Forschungs- und Innovationszentrum RhySearch und am OST Campus Buchs sowie die Positionierung Liechtensteins als Venture-Clienting-Standort. Auch die Universität Liechtenstein trägt mit Angeboten wie dem Innovationslabor und dem Verein START Vaduz zur Startup-Kultur bei.

Als Handlungsfelder für die Weiterentwicklung identifiziert die Regierung die Stärkung von Begleitstrukturen für Unternehmen und Startups – etwa durch das im Aufbau befindliche KMU-Mentoring -, eine bessere Sichtbarkeit der Förderlandschaft sowie ein verhältnis-mässiges Wirkungsmonitoring. Zentrale Fragestellungen werden im Zuge der Aktualisierung der Standortstrategie sowie einer allfälligen EU-Programmteilnahme ab 2028 vertieft
weiterverfolgt.

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