Frage des Abgeordneten Erich Hasler

Abgeordneter Erich Hasler

Cyber-Resilienz der Landesverwaltung und Konsequenzen aus dem Hacker-Angriff

Beim gezielten Angriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen wurden in der Nacht auf den 30. Juli 2026 Datenkopien von rund 31’000 Rechtsträgern abgegriffen. Als potenzielles Einfallstor wurde das über das offene Internet erreichbare Erfassungsportal identifiziert. Zugriffsberechtigt auf das Verzeichnis selbst sind ohnehin nur klar definierte Stellen – Behörden, Banken und Sorgfaltspflichtige. Der Vorfall wirft damit über den Einzelfall hinaus die Frage auf, wie exponiert die Fachanwendungen der Landesverwaltung insgesamt sind, nach welchen Kriterien dies entschieden wird und welche Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen werden.

Fragen

  1. Bei wie vielen Fachanwendungen der Landesverwaltung, die besonders schützenswerte Personendaten führen, ist der Zugang für externe Nutzer heute grundsätzlich aus dem offenen Internet möglich, und bei wie vielen ist er auf einen technisch abgeschlossenen Kreis vorab authentifizierter Teilnehmer beschränkt?
  2. Nach welchen Kriterien und durch welche Stelle wird entschieden, ob eine Fachanwendung mit definiertem, geschlossenem Nutzerkreis öffentlich im Internet publiziert oder über beschränkte Zugangswege angebunden wird, beziehungsweise existiert für diesen Entscheid eine verbindliche Vorgabe?
  3. Wie viele in Liechtenstein ansässige IT- und Telekommunikationsunternehmen haben in den Jahren 2024 bis 2026 technische Lösungsansätze und Sicherheitskonzepte an das Amt für Informatik herantragen, wer hat diese beurteilt und wie viele dieser Vorschläge wurden weiterverfolgt?
  4. Werden Datensouveränität, inländische Betriebsführung und die Nachvollziehbarkeit der Datenwege bei Beschaffungen des Amts für Informatik als gewichtete Zuschlagskriterien berücksichtigt, und wenn ja, mit welchem Gewicht?
  5. Welche konkreten, mit Zeitplan und Kosten hinterlegten Massnahmen zur Reduktion der Angriffsfläche leitet die Regierung aus dem Hacker-Angriff ab, insbesondere hinsichtlich der Verringerung öffentlich exponierter Zugänge und der Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern grosser Cloud-Infrastrukturen?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Eine zentrale Statistik über die Anzahl der Fachanwendungen in den jeweiligen Kategorien wird nicht geführt. Unabhängig vom gewählten Zugangsmodell werden die Anwendungen anhand ihres Schutzbedarfs beurteilt und durch technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen geschützt. Dabei kommen je nach Anwendungsfall unterschiedliche Zugangsmodelle zum Einsatz. Anwendungen für einen definierten Benutzerkreis, wie beispielsweise Register- oder Meldeportale für Unternehmen und deren Vertretungen, können einen Zugang über das Internet erfordern, werden jedoch durch Authentisierungs- und Sicherheitsmechanismen geschützt. Demgegenüber bestehen Anwendungen, die ausschliesslich für einen technisch abgegrenzten Kreis berechtigter Teilnehmer zugänglich sind, beispielsweise über dedizierte Netzanbindungen, Zertifikate oder andere geschlossene Zugangslösungen. Dabei werden auch die Vorgaben der DSGVO und die geltenden nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich eingehalten.

zu Frage 2:

Die Anbindungsform wird im Rahmen der Projekt-, der Architektur- und der Sicherheitsbeurteilung festgelegt. Massgeblich sind insbesondere der Schutzbedarf der verarbeiteten Daten, die vorgesehenen Nutzergruppen, die gesetzlichen Zugriffsrechte, die Benutzerfreundlichkeit, die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen. In die Beurteilung werden die fachlich zuständige Amtsstelle, das Amt für Informatik und bei Bedarf weitere spezialisierte Stellen einbezogen.

zu Frage 3:

Das Amt für Informatik steht im regelmässigen Austausch mit Marktteilnehmern und prüft im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Technologieevaluierungen fortlaufend verschiedene technische Lösungsansätze und Sicherheitskonzepte. Eine statistische Erfassung nach Herkunft der Unternehmen wird dabei nicht geführt.

zu Frage 4:

Die Zuschlags- und Eignungskriterien werden im Rahmen von Auftragsvergabeverfahren jeweils gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich beziehungsweise der zuständigen Amtsstelle anhand des konkreten Beschaffungsgegenstands, des Schutzbedarfs der Daten, der fachlichen und betrieblichen Anforderungen sowie im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben festgelegt. Die Kriterien können somit je nach Projekt unterschiedlich ausgestaltet sein.

zu Frage 5:

Aus dem Cyberangriff wurden verschiedene zusätzliche technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Massnahmen abgeleitet. Hinsichtlich der Nutzung externer Cloud-Dienste verfolgt die Regierung weiterhin den Grundsatz, für jede Lösung eine risikobasierte Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Dabei werden insbesondere Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit, digitale Souveränität, Wirtschaftlichkeit sowie gesetzliche Vorgaben berücksichtigt. Direkt aus dem Angriff abgeleitete Massnahmen waren unter anderem die vorsorgliche Offlinenahme von kritischen Systemen, zusätzliche Pen-Tests und die Einführung von zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen wie die Vorschaltung des eID-Gates oder die Verstärkung der Webapplikation Firewall. Mögliche zukünftige Massnahmen werden aktuell analysiert und zeitnah umgesetzt.


Frage des Abgeordneten Martin Seger 

Abgeordneter Martin Seger

Social-Media-Aktivitäten der Regierung – Kosten, Reichweite und Nutzen

Im Juni 2022 stellte der Abg. Sebastian Gassner eine Kleine Anfrage zu den Social-Media-Aktivitäten der Regierung. Die Regierung erklärte damals, dass die verstärkte Nutzung der sozialen Medien zunächst als sechsmonatiges Projekt durchgeführt werde. Bis Ende Mai 2022 waren dafür knapp 13’000 Franken angefallen. Die Betreuung erfolgte durch die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung und wurde auf drei bestehende Mitarbeitende aufgeteilt.

Die Regierung begründete den Ausbau unter anderem damit, die Regierungsarbeit transparenter zu machen, zu erklären und zusätzliche Dialoggruppen zu erreichen. Inzwischen sind seit diesem Projekt mehr als vier Jahre vergangen. Damit sollte genügend Erfahrung vorliegen, um Kosten, Reichweite und tatsächlichen Nutzen dieser staatlichen Social-Media-Aktivitäten beurteilen zu können.

Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:

Fragen

  1. Wie haben sich die Kosten für die Social-Media-Aktivitäten der Regierung seit Beginn des Pilotprojekts im März 2022 entwickelt?
  2. Wie hoch ist der interne personelle Aufwand für die Betreuung der Social-Media-Kanäle?
  3. Wie haben sich Reichweite und Nutzung der einzelnen Social-Media-Kanäle seit 2022 entwickelt?
  4. Welcher Anteil dieser Aufrufe beziehungsweise der erreichten Nutzer stammt aus Liechtenstein und welcher aus dem Ausland?
  5. Wie beurteilt die Regierung heute den Nutzen und die Wirtschaftlichkeit ihrer Social-Media-Aktivitäten im Vergleich zu den Zielsetzungen des Pilotprojekts von 2022?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung, kurz IKR genannt, hat für die Bewirtschaftung der Social-Media-Accounts der Gesamtregierung im Jahr 2022 knapp CHF 25’000 verbucht. In diesen Kosten sind insbesondere die technische Infrastruktur, beispielsweise das Social-Media-Management-Tool, die auch die Regierungsmitglieder für ihre individuellen öffentlichen Profile verwenden, sowie Bild- und Videomaterial enthalten.

Nach Abschluss der Pilotphase Ende 2022 und damit der Aufnahme der Sozialen Medien als Teil der Regierungskommunikation per Regierungsbeschluss werden die Aufwendungen seit 2023 auf dem Konto 019.318.00.16, KST 01930, «Social Media» der Abteilung IKR ausgewiesen. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2023 auf CHF 47’812, im Jahr 2024 auf CHF 43’660 und im Jahr 2025 auf CHF 31’550. 

zu Frage 2:

Die Bewirtschaftung der Social-Media-Kanäle der Gesamtregierung, es handelt sich um Instagram, Facebook und LinkedIn, wird innerhalb der Abteilung IKR von mehreren Mitarbeitenden als Teil eines grösseren Aufgabengebietes wahrgenommen. Der dafür erforderliche Aufwand variiert und hängt insbesondere von den Terminen und Aktivitäten der Regierungsmitglieder sowie dem damit verbundenen Kommunikationsbedarf ab. Eine gesonderte Zeiterfassung für die Bewirtschaftung der Social-Media-Kanäle erfolgt nicht. Der Aufwand wird mit den bestehenden Personalressourcen abgedeckt, es kam zu keinem Personalaufbau.

zu Frage 3:

Reichweite und Nutzung der Social-Media-Kanäle der Regierung haben sich seit dem Start des Pilotprojekts kontinuierlich positiv entwickelt. Die Kanäle haben sich als zusätzlicher Kommunikationsweg etabliert und erreichen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auf den Plattformen, die diese im Alltag nutzen.

Besonders dynamisch entwickelte sich in den vergangenen Jahren der Instagram-Account der Regierung. Dieser wurde am 1. März 2023 in Betrieb genommen und verzeichnete am 2. September 2026 rund 3’700 Follower. Einzelne Beiträge erreichen je nach Thema und Verbreitung eine Reichweite mit bis zu 12’000 Aufrufen. Besonders hohe Aufrufzahlen werden regelmässig durch Kooperationen und gemeinsame Beiträge mit Institutionen oder Regierungen der Nachbarländer erzielt. Die Kooperationen erfolgen unentgeltlich; für die zusätzliche Reichweite werden keine Werbeausgaben oder Vergütungen eingesetzt.

Der LinkedIn-Account verfügt über rund 2’000 Follower. LinkedIn wird seit dem Jahr 2025 aktiv und regelmässig bespielt und konnte sich in kurzer Zeit als zusätzlicher Kanal für die Kommunikation, insbesondere mit einem beruflich orientierten Publikum, etablieren.

Der Facebook-Account der Regierung zählt aktuell rund 2’850 Follower. Der Facebook-Account der Regierung besteht schon viele Jahre, wurde aber lange Zeit nicht aktiv bespielt. Er wurde mit dem Pilotprojekt im Jahr 2022 wieder aktiviert. Damals, am 7. Dezember 2022, zählte der Account 1’349 Follower.

zu Frage 4:

Für den Instagram-Account der Regierung sieht die Nutzerverteilung wie folgt aus. Die Zahlen beschreiben den Stand am 2. September 2026:

  • Liechtenstein: 33,3 %
  • Schweiz: 18 %
  • Deutschland: 9,8 %
  • Österreich: 8,5 %
  • Rest: div. Länder

Für den Facebook-Account der Regierung sieht die Nutzerverteilung wie folgt aus:

  • Liechtenstein: 43,9 %
  • Schweiz: 18,3 %
  • Österreich: 9,9 %
  • Deutschland: 9,1 %
  • Rest: div. Länder

Für den LinkedIn-Account der Regierung sieht die Nutzerverteilung wie folgt aus:

  • Liechtenstein: 27,6 %
  • Schweiz: 17,3 %
  • Deutschland: 11,8 %
  • Österreich: 10,0 %
  • Rest: div. Länder

zu Frage 5:

Die Regierung beurteilt den Nutzen ihrer Social-Media-Aktivitäten insgesamt positiv. Was im Rahmen des Pilotprojekts 2022 als ergänzender Kommunikationskanal erprobt wurde, hat sich in den vergangenen Jahren als fester Bestandteil der Regierungskommunikation etabliert.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Social Media es der Regierung ermöglicht, Informationen zeitnah, direkt und niederschwellig zu vermitteln. Damit können insbesondere jüngere Menschen sowie Personen erreicht werden, die sich bevorzugt über digitale Kanäle und soziale Netzwerke über das aktuelle Geschehen in Liechtenstein informieren. Gleichzeitig dienen die Social-Media-Kanäle dazu, die Sichtbarkeit von Regierungsthemen zu erhöhen und auf weiterführende Informationen auf den offiziellen Kanälen der Regierung und Landesverwaltung hinzuweisen.

Im Hinblick auf die ursprünglichen Zielsetzungen des Pilotprojekts, die Regierungsarbeit transparenter zu machen, staatliche Themen verständlich zu erklären und zusätzliche Zielgruppen zu erreichen, beurteilt die Regierung die Social-Media-Aktivitäten als zweckmässige Ergänzung der bestehenden Kommunikationsinstrumente.

Auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wird der Einsatz von Social Media von der Regierung positiv beurteilt. Mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz kann eine breite Zielgruppe erreicht werden. Social Media ergänzt dabei die bestehenden Kommunikationsinstrumente und ersetzt diese nicht.


Frage des Abgeordneten Thomas Rehak 

Abgeordneter Rehak Thomas

Cyberangriff: Wiederinbetriebnahme des eMWST-Portal und analoge Kommunikation

In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft Zugriff auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP). Vorsorglich und nach Angaben der Regierung ohne Hinweis auf eine Kompromittierung vom Netz genommen wurden unter anderem das eMWST-Portal und LIDES, das Zentrale Kontenregister und Intax, ferner Terris, goAML und das Handelsregister.

Am 31. August 2026 teilte die Regierung mit, Terris (Zugang zum Grundbuch) gehe am

  1. September wieder online, weitere Systeme folgen in den kommenden Tagen und Wochen. Zusätzlich soll eine internationale Firma ein Incident Review, ein IT-Audit und die IT-Beschaffung prüfen. Für das eMWST-Portal kann nach Auskunft der Steuerverwaltung weiterhin kein Termin genannt werden.

Am 3. Oktober 2025 hat der Landtag die Gesetzesinitiative für eine nicht ausschliessliche elektronische Kommunikation mit den Behörden deutlich abgelehnt. Die Regierung hatte analoge Kanäle für Unternehmen als Rückschritt gegenüber dem E-Government-Gesetz 2022 und als unkalkulierbar teuer bezeichnet; das eMWST-Portal könne keine Papierformulare ausgeben. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass analoge Prozesse und Formulare bei einem Ausfall der digitalen Systeme weiter funktionieren würden. Genau dieser Fall ist eingetreten: Das eMWST-Portal ist seit über einem Monat nicht verfügbar und es gibt keinen funktionalen analogen Prozess für die Einreichung. Das bezeichne ich als Rückschritt.

Fragen

  1. Welche der vorsorglich abgeschalteten Systeme sind per 2. September 2026 noch nicht uneingeschränkt verfügbar und weshalb hat das eMWST-Portal im Gegensatz zu Terris weiterhin keinen Wiederaufschaltungstermin?
  2. Wann können Unternehmen wieder regulär über das eMWST-Portal abrechnen, beziehungsweise welche Alternativen, einschliesslich analoger Einreichung, stehen bis zur Wiederinbetriebnahme zur Verfügung?
  3. Wie viele MWST-Pflichtige konnten ihre Abrechnungen wegen des Portalausfalls nicht wie vorgesehen einreichen, und hat die Regierung den zusätzlichen Aufwand der Wirtschaft abgeschätzt?
  4. Wie hoch sind die dem Land bisher entstandenen Mehrkosten, und mit welchen Kosten und aus welcher Budgetstelle rechnet die Regierung für die am 31. August angekündigte internationale IT-Prüfung?
  5. Welche Auswirkungen hatten die Abschaltungen auf die internationalen Meldepflichten (AIA, FATCA, GIR)? Welche Ausweichverfahren, einschliesslich analoger Einreichung, stehen den Meldestellen zur Verfügung, und bis wann rechnet die Regierung mit der Wiederinbetriebnahme von LIDES?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Terris steht seit Mittwoch, 2. September 2026 wieder zur Verfügung. Das eMwST-Portal wird per 7. September 2026 wieder vollumfänglich verfügbar sein. Noch nicht verfügbar sind das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen, Lides, Intax und das Zentrale Kontenregister.

Die Wiederinbetriebnahme der einzelnen Systeme erfolgt gestaffelt und erst nach Abschluss der für die jeweilige Anwendung erforderlichen Sicherheitsprüfungen und technischen Arbeiten.

zu Frage 2:

Unternehmen können das eMwST-Portal ab Montag, 7. September 2026, wieder vollumfänglich nutzen. Die Steuerverwaltung wird an diesem Tag mittels Newsletter entsprechend informieren. Somit besteht kein Bedarf für ein befristetes Ersatzverfahren.

zu Frage 3:

Rund 30% der Steuerpflichtigen haben die Mehrwertsteuerabrechnungen für die Perioden Q2, M7 und S1 bereits vor der Abschaltung des eMWST-Portals übermittelt. Aktuell sind noch rund 70% der Mehrwertsteuerabrechnungen für diese Perioden ausstehend. Knapp 10% der Steuerpflichtigen reichen regelmässig ihre Abrechnung nicht fristgerecht ein und müssen gemahnt werden.

Zum Mehraufwand für die Mehrwertsteuerpflichtigen, welche bis zur Abschaltung die Abrechnung noch nicht eingereicht haben, ist festzuhalten, dass unverändert die Einreichung der Deklaration und bei einer Mehrwertsteuerschuld die Auslösung der Zahlung notwendig ist. Es kann nun zu einem geringen Mehraufwand kommen, wenn diese zwei Prozesse voneinander getrennt ablaufen müssen.

zu Frage 4:

Aktuell ist weder eine Bezifferung der bisher entstandenen Mehrkosten noch der Kosten der angekündigten unabhängigen externen Prüfung möglich. Belastbare Angaben werden erst nach Abschluss der Arbeiten vorliegen. Die Kosten für die geplante IT-Prüfung durch externe

Fachspezialisten werden über das Konto 012.318.03 Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit der Regierung abgerechnet.

zu Frage 5:

Die Übermittlung der AIA-, FATCA- und GIR-Daten durch die Meldestellen hatte – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – bereits bis zum 30. Juni 2026 zu erfolgen. Die Weiterleitung der AIA- und FATCA Daten durch die Steuerverwaltung an die jeweiligen Partnerstaaten findet bis zum 30. September 2026 statt. Die Erfassung von allfälligen AIA- und FATCA Nach- und Korrekturmeldungen durch die Finanzintermediäre ist voraussichtlich ab Mitte September 2026 wieder möglich.

Zudem sind GIR-Meldungen bis zum 31. Dezember 2026 an die GIR-Partnerstaaten weiterzuleiten. Es ist geplant, dass Lides für GIR-Nach- und Korrekturmeldungen spätestens ab Mitte November 2026 wieder zur Verfügung steht.

Entsprechend sind keine Ausweichverfahren erforderlich, und die temporäre Abschaltung hat keine Auswirkungen auf die abkommensrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins. Analoge Einreichungen sind nicht möglich, weil die Daten ausschliesslich elektronisch mit den Partnerstaaten ausgetauscht werden können.


Frage des Abgeordneten Achim Vogt 

Abgeordneter Vogt Achim

VwbP-Datendiebstahl

In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft Zugriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) und kopierte Daten von rund 31‘000 Rechtsträgern. Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat die Einführung der E-ID zurückgestellt, weil künstliche Intelligenz den Online-Ausstellungsprozess unsicherer macht.

Die liechtensteinische Regierung setzt öffentlich auf die eID.li als Sicherheitsmassnahme. Eine digitale Identität schützt jedoch nicht vor einem unberechtigten Zugriff auf ein derartiges Register. Zudem hat die Regierung weitere Systeme mit sensiblen Daten vorsorglich vom Netz genommen.

Fragen

  1. Wie ist es zu begründen, dass die Schweiz aufgrund von Sicherheitsbedenken die Einführung der E-ID zurückstellt und Liechtenstein als Antwort auf den Hackerangriff die eID zwingend für den VwbP-Einstieg vorschaltet?
  2. Für welche Systeme soll die neue Sicherheitsoptimierung durch die Vorschaltung der eID zukünftig gelten?
  3. Welchen Einfluss wird die angestrebte Sicherheitsoptimierung auf die E-Vertretung haben?
  4. Welche Erkenntnis gewinnt die Regierung in Bezug auf den Hackerangriff in Sachen Datensparsamkeit?
  5. Besteht die Möglichkeit, hochsensible Daten ausschliesslich auf einem eigenständigen, separaten Server in Liechtenstein zu speichern?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Situation in der Schweiz betrifft den Ausstellungsprozess der staatlichen eID sowie damit verbundene Fragen des Datenschutzes, der digitalen Souveränität und der sicheren Identifikation von Personen im Registrierungsverfahren. Demgegenüber verfolgt die Nutzung

der in Liechtenstein im Jahr 2020 eingeführten, gesetzlich verankerten eID.li beim Zugang zum Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen einen anderen Zweck, indem sie als vorgelagerte Authentisierungsmethode den Zugangsschutz zu digitalen Verwaltungsdiensten stärkt. Sie ermöglicht eine eindeutige elektronische Identifikation und ist Bestandteil eines mehrstufigen Sicherheitskonzepts.

zu Frage 2:

Die zusätzliche eID-Authentisierung kann grundsätzlich bei digitalen Diensten eingesetzt werden, bei denen durch eine zusätzliche Authentisierungsebene ein höheres Sicherheitsniveau erreicht wird. Die Beurteilung erfolgt risikobasiert und abhängig vom Schutzbedarf des jeweiligen Systems.

zu Frage 3:

Die Auswirkungen auf die eVertretung werden derzeit und periodisch analysiert. Allfällige zusätzliche Authentisierungs- oder Schutzmassnahmen werden risikobasiert geprüft und umgesetzt, sofern sie einen nachweisbaren Sicherheitsgewinn bringen und mit den fachlichen Anforderungen vereinbar sind. Bisher wurden keine konkreten Anpassungen bei der eVertretung vorgenommen und es sind derzeit keine geplant.

zu Frage 4:

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Vorfall bestätigen die Bedeutung der Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenminimierung. Diese werden bereits heute berücksichtigt und sind bei der Weiterentwicklung bestehender sowie der Konzeption neuer Systeme weiterhin anzuwenden. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.

zu Frage 5:

Die Möglichkeit, besonders schützenswerte Daten auf eigenständigen, separaten Systemen in Liechtenstein zu speichern, besteht. Sie wurde im vorliegenden Fall genutzt und ist somit bereits heute Teil der bestehenden Systemarchitektur.

Die Regierung prüft bei Systemen mit besonders schützenswerten Daten laufend, welche technischen und organisatorischen Massnahmen geeignet sind, um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen. Dazu kann auch der Einsatz technisch getrennter Infrastrukturen gehören. Die konkrete Ausgestaltung wird jeweils anhand des Schutzbedarfs, der gesetzlichen Anforderungen sowie der Verhältnismässigkeit beurteilt.


Frage des Abgeordneten Christoph Wenaweser 

Abgeordneter Christoph Wenaweser

Doppelbesteuerungsabkommen
Liechtenstein – Schweiz

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. April 2016 nach heftiger Debatte dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 10. Juli 2015 zwischen Liechtenstein und der Schweiz mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. In Kraft getreten ist das DBA zum 1. Januar 2017 und ist seit mittlerweile fast zehn Jahren in Anwendung. Wesentlich war einerseits der Verzicht Liechtensteins auf die Einführung eines Quellensteuerabzugs auf Löhne von schweizerischen Grenzgängern, hingegen ergaben sich andererseits substanzielle Verbesserungen für Anleger, Unternehmer und Investoren hinsichtlich der Rückerstattung von Verrechnungssteuern auf Zinsen und Dividenden eidgenössischer Titel. Dazu folgende Fragen:

Fragen

  1. Wie lautet das generelle Fazit der Regierung zu zehn Jahre DBA mit der Schweiz?
  2. Wie hoch ist die Rückerstattungssumme von Verrechnungssteuern, die seit Inkrafttreten des DBA an das Land Liechtenstein und an die AHV als grosse institutionelle Anleger pro abgerechnetes Jahr geflossen sind bzw. welchen Einfluss hatten die Rückerstattungen auf die jeweiligen Jahresperformances?
  3. Welche Auslegungsdifferenzen sind seit Inkrafttreten des DBA Liechtenstein-Schweiz aufgetreten und wie konnten diese bereinigt werden?
  4. Welche Auslegungsdifferenzen stehen aktuell zur Bereinigung an?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ist ein zentraler Eckpfeiler für die wirtschaftliche und steuerliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Es hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht die Lösung zahlreicher grenzüber-schreitender Sachverhalte, die unter dem bis dahin geltenden Rumpfabkommen von 1995 nicht erfasst waren und daher zu Doppelbesteuerungen führen konnten.

Das DBA ist zugleich Ausdruck der engen wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder. Durch stabile, verlässliche und transparente Rahmenbedingungen schafft es Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren. Damit trägt das DBA entscheidend zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein bei und leistet einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Wohlstand.

zu Frage 2:

Für die Finanzanlagen des Landes wurden in der Zeitspanne von 2017 bis 2025 insgesamt CHF 26’100’000 an Schweizer Quellensteuer zurückgefordert. Pro abgerechnetes Jahr handelte es sich um folgende Rückerstattungsbeträge:

  • Für das Jahr 2017 waren es 2.1 Mio. Schweizer Franken; für 2018 2.3 Mio., für 2019 2.1 Mio.,
  • für 2020 2.3 Mio., für 2021 2.4 Mio., für 2022 3 Mio., für 2023 3.5 Mio., für 2024 4 Mio. und für das Jahr 2025 4.4 Mio.

Gemäss Auswertung der AHV-IV-FAK wurden in der Periode 2017 bis 2025 für den
AHV-IV-FAK-Wertschriftenfonds insgesamt CHF 76’289’567 an Schweizer-Quellensteuer zurückgefordert. Pro Jahr ergeben sich aufgeschlüsselt folgende Rückerstattungsbeträge:

  • Für das Jahr 2017 ein Betrag von ca. 5.9 Mio. Schweizer Franken, für 2018 ca. 5.8 Mio.,
  • für 2019 ca. 8.5 Mio., für 2020 ca. 8.6 Mio., für 2021 ca. 10.9 Mio., für 2022 ca. 8.1 Mio.,
  • für 2023 ca. 7.5 Mio., für 2024 ca. 8.7 Mio. und für das Jahr 2025 ca. 11.1 Mio. Schweizer Franken.

Für 2025 wurden die Rückforderungsbeträge berechnet und beantragt. Diese sind in den angegebenen Zahlen enthalten. Die effektiven Zahlungen seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgen jedoch später.

Ein belastbarer Vergleich des Einflusses von Quellensteuer-Rückerstattungen auf die Jahresperformance des Wertschriftenfonds ist nicht möglich. Der Performanceeffekt hängt neben der Höhe der Rückerstattung insbesondere vom Zeitpunkt ihrer Verbuchung ab. Je früher die Vereinnahmung erfolgt, desto länger steht der Betrag für Investitionen zur Verfügung und kann zusätzliche Erträge generieren.

Zudem wird die Fondsperformance von weiteren Faktoren wie der Marktentwicklung, Währungsschwankungen und Mittelzuflüssen beeinflusst. Ein objektiver Vergleich des Einflusses von Quellensteuer-Rückerstattungen zwischen einzelnen Jahren ist daher nicht aussagekräftig.

zu Frage 3:

Auslegungsfragen ergaben sich insbesondere im Zusammenhang mit der Abkommens-berechtigung von Vermögensstrukturen, Grenzgängern, der steuerlichen Behandlung von Grenzgängern während der Covid-19-Pandemie, öffentlich-rechtlichen Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung sowie ruhenden Nachlässen.

Diese Fragen konnten im Rahmen von allgemeinen Konsultationsvereinbarungen, die auf der Homepage der Steuerverwaltung veröffentlicht sind, sowie durch individuelle Verständigungsverfahren geklärt werden.

zu Frage 4:

Derzeit bestehen keine Sachverhalte, die im Rahmen einer allgemeinen Konsultations-vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden adressiert werden müssten. Vereinzelt gibt es individuelle Verständigungsverfahren zur Abkommensberechtigung von Vermögens-strukturen sowie zur Qualifikation von Arbeitnehmern als Grenzgänger. Bislang konnten sämtliche Verständigungsverfahren von den zuständigen Behörden einer Lösung zugeführt werden.


Frage des Abgeordneten Christoph Wenaweser 

Abgeordneter Christoph Wenaweser

Mehrwertsteuer

Aufgrund des Cyberangriffs auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde auch das Mehrwertsteuerportal temporär vom Netz genommen. Flankierend wurde die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen erstreckt. Nicht erstreckt wurde jedoch die Zahlungsfrist, was für die Mehrwertsteuerpflichtigen zu Mehrarbeit führt. Ein Liquididätsproblem der Landeskasse kann mit diesem Entscheid wohl kaum verbunden sein.

Fragen

  1. Was hat die Regierung bewogen, die Einreiche Frist für die Mehrwertsteuerab-rechnungen zu erstrecken, nicht jedoch die Zahlungsfrist?

Beantwortung durch
Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Von einer Fristerstreckung für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld wurde einerseits abgesehen, da für die Ermittlung der Steuerschuld sowie deren Zahlung das eMWST-Portal nicht zwingend notwendig ist, und andererseits für ein Hinausschieben der Zahlungsfrist erhebliche IT-Anpassungen notwendig gewesen wären, damit der Verzugszins nur für die betroffenen Abrechnungsperioden – Q2, S1 und M7 – auf Null gesetzt hätte werden können.

Die Regierung hat die gleiche Vorgehensweise wie bei den Fristerstreckungen im Zusammenhang mit der Einführung des eMWST-Portals gewählt, nämlich dass die Frist für die Einreichung der Abrechnungsformulare erstreckt wurde, nicht jedoch für die Zahlung von Mehrwertsteuerschulden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und war für die Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Mehraufwand verbunden.

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