Leserbrief der Initianten Jürgen Schädler, Wangerbergstr. 20, Triesenberg und Herbert Elkuch, Platta 44, Schellenberg
Eine verpflichtende Annahme schweizerischen Münzen und Banknoten bei Konsum und Dienstleistungen ist gemäss der Regierung mit der Verfassung, dem EWR und dem Währungsvertrag nicht vereinbar. Die Initianten haben die Initiative «JA zu Bargeld» zurückgezogen, streben jedoch weiterhin das Ziel an, Bargeld als Alternative zur digitalen Zahlung zu erhalten.
Das EWR-Land Norwegen beschloss, dass für Waren und Dienstleistungen Bargeld anzunehmen ist. Bei Ablehnung können sogar Bussen verhängt werden, was mit unserer Initiative nicht vorgesehen war. Viele europäische Staaten haben eine Bargeldannahmepflicht. Die EU führt demnächst höchstwahrscheinlich eine Bargeldannahmepflicht für alle EU-Staaten ein.
Mit der Verfassung sei die Initiative nicht vereinbar, weil die Festlegung der Zahlungsmittel ein zentrales Grundrecht sei. Laut Regierung: Der Eingriff sei nicht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck. Allerdings, im aktuellen Gesetz steht seit 1924, dass schweizerische Münzen und Banknoten anzunehmen sind. Die Initianten wollen die Bargeldinfrastruktur erhalten, damit niemand ausgegrenzt wird und bei gestörter Digitaltechnik die Handlungsfähigkeit gesichert ist.
Der Gutachter meint, die Initiative könnte im Widerspruch zum Währungsvertrag mit der Schweiz stehen. Die Regierung kommt dann zum Schluss es sei nicht vereinbar. Ob mit der zuständigen schweizerischen Stelle abgeklärt wurde ist nicht bekannt. Fakt ist, der Kanton Genf hat eine verpflichtende Bargeldannahme im Gastro- und Hotelgewerbe.
Für die Initianten bleibt die Sache trotz des Rückzugs auf der Agenda. Wir werden eine neue Initiative einreichen. Unser Ziel war und ist nicht gegen digitale Zahlungen ausgerichtet. Ziel ist, die bestehende und noch gut funktionierende Barzahlungs-Infrastruktur zu schützen. Damit auch in Zukunft wie in vielen anderen Ländern Waren und Dienstleistungen mit Bargeld erworben werden können.

