Parteibühne des FBP-Präsidenten
Alexander Batliner
Der Entscheid des Landtages zur Fristenlösung hinterlässt einen schalen Nachgeschmack. Nicht wegen der unterschiedlichen Überzeugungen zu dieser ethisch grundlegenden Frage – diese sind zu respektieren. Sondern wegen des Entscheids, der Bevölkerung eine Volksabstimmung zu verwehren.
Knapp 5000 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben die Initiative unterzeichnet. Rund ein Viertel aller Stimmberechtigten setzte damit ein starkes demokratisches Signal. Für die FBP war deshalb klar: Das Volk soll seine Meinung an der Urne kundtun können – unabhängig davon, wie der Landtag entscheidet.
Die staatspolitischen Folgen wiegen schwer. Unsere Verfassung kennt zwei Souveräne: Fürst und Volk. Doch was ist die Botschaft dieses Entscheids? Wenn der Erbprinz eine Sanktionsverweigerung ankündigt, muss der zweite Souverän schweigen. Wie David Sele im «Vaterland» treffend schrieb: «Nachdem der Souverän Fürst seine Position markiert hat, wird dem Souverän Volk der Mund verboten.» Das beschädigt die direkte Demokratie und stellt die verfassungsrechtliche Augenhöhe infrage.
Besonders widersprüchlich ist das Verhalten der selbsternannten «Demokraten pro Liechtenstein» (DpL). Wer Demokratie im Parteinamen trägt, sollte dem Volk nicht die Abstimmung verweigern. Wer die Initiative zunächst ablehnt, um angeblich den Weg an die Urne offenzuhalten, und danach die Volksabstimmung selbst verhindert, betreibt politische Polemik statt Verantwortung.
Auch bei der VU erstaunt der Kurswechsel. Noch am 22. Juni betonte der damalige VU-Präsident Thomas Zwiefelhofer öffentlich: «Dennoch halte ich es für wichtig, dass man die Haltung des zweiten Souveräns, des Volkes, zu dieser Frage ebenfalls feststellt. Liechtenstein ist eben Monarchie UND Demokratie.» Im entscheidenden Moment verhinderten sieben von zehn VU-Abgeordneten den Urnengang. War am Ende etwa das Sommer-Interview von Regierungschefin Brigitte Haas ausschlaggebend, in dem sie sich gegen die Initiative ausgesprochen hatte?
Die FBP blieb hingegen geschlossen bei ihrer Haltung: In einer so existenziellen Frage muss der zweite Souverän seine Haltung genauso frei und unmissverständlich an der Urne kundtun dürfen. Eine Abstimmung hätte das Veto nicht aufgehoben. Ihr Ergebnis hätte aber gezeigt, wie der zweite Souverän denkt, und eine wichtige Grundlage für eine gemeinsame, tragfähige und sanktionsfähige Lösung geschaffen. Diese Chance wurde vergeben. Wer die direkte Demokratie ernst nimmt, fragt das Volk nicht nur dann, wenn das Ergebnis ins eigene Parteikalkül passt.
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