Mit den steigenden Gesundheitskosten und der langfristigen Sicherung der AHV hat Gesellschaftsminister Emanuel Schädler zwei öffentlichkeitswirksame Herausforderungen zu bewältigen. Wie er sie angehen möchte und welche anderen Themen ihn und seine Mitarbeitenden beschäftigen, erklärt er im Interview.
Interview: Heribert Beck
Herr Regierungsrat, in wenigen Wochen werden die OKP-Prämien für das Jahr 2027 verkündet. Um diese Kosten künftig zu dämpfen, haben Sie im Sommer eine Abänderung des Krankenversicherungs- und des Gesundheitsgesetzes mit einer Reihe von Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Wie sind die Rückmeldungen?
Regierungsrat Emanuel Schädler: Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv und enthalten auch konstruktive Kritik oder nützliche Anmerkungen. Grundsätzlich vermittelt ein Grossteil der Stellungnahmen, dass das Gesundheitswesen – beziehungsweise dessen Akteure – für Veränderungen bereit ist. Natürlich wird nicht alles von allen begrüsst. Es geht ja auch um die Streichung von gewissen Privilegien, die historisch gewachsen sind. Da werden die Diskussionen schnell einmal hart geführt oder es wird Lobbyismus betrieben. Ich denke aber, wenn wir in diesem Thema weiterkommen wollen, müssen wir Massnahmen ergreifen. Man kann nicht einerseits laufend fordern, dass die Gesundheitskosten nicht weiter ansteigen oder sogar sinken sollen, und andererseits überall Leistungen ausbauen und Tarife erhöhen. Darum stehen wir aktuell meines Erachtens an einer wichtigen Weggabelung. Mein Ziel ist es, die Qualität zu erhalten und das System effizienter zu machen. Wir werden, wenn der Bericht und Antrag in den Landtag geht, sehen, ob die Abgeordneten dieses Ziel teilen.
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Es ist sehr anspruchsvoll, nun aus den vielen Rückmeldungen einen Bericht und Antrag zu erstellen. Ziel ist es, einen solchen noch dieses Jahr in den Landtag zu bringen. Dann wird intensiv diskutiert, sodass wir im ersten Halbjahr 2027 die zweite Lesung abhalten könnten, um ein Inkrafttreten der wichtigsten Massnahmen per 1. Januar 2028 zu schaffen.
Können Sie das Sparpotenzial des Gesamtpakets in etwa abschätzen? Und auf welche Massnahmen setzen Sie besondere Hoffnung?
Es klingt natürlich verlockend, einen konkreten Geldbetrag zu nennen und zu sagen: «Frankenbetrag X werden wir im Gesundheitswesen einsparen.» Wir haben versucht, die möglichen finanziellen Auswirkungen abzuschätzen und auch auf die Prämien umzurechnen. Solche Berechnungen sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und hängen von zahlreichen Faktoren ab. Deshalb sollten diese Zahlen mit der nötigen Vorsicht betrachtet werden.
Unser eigentliches Ziel ist denn auch nicht, kurzfristig eine möglichst hohe Einsparung auszuweisen. Entscheidend ist, an verschiedenen Stellen nachhaltige strukturelle Verbesserungen zu erreichen, die dazu beitragen, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen langfristig zu dämpfen und die Finanzierung zu stabilisieren. Solche Veränderungen entfalten ihre Wirkung über einen längeren Zeitraum und sind aus unserer Sicht dauerhaft sinnvoller als kurzfristige Sparmassnahmen. Entsprechend möchte ich auch bei den Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien keine Versprechen machen, die wir aufgrund der Umstände und Entwicklungen später nicht einhalten können. Einsparungen an einer Stelle im Gesundheitssystem führen nicht automatisch zu tieferen Prämien. Das System ist komplex. Der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung werden die Kosten auch in Zukunft beeinflussen: Die medizinischen Möglichkeiten nehmen zu, und die Bevölkerung wird älter. Beides führt tendenziell zu höheren Gesundheitsausgaben. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Mittel möglichst effizient einzusetzen und Strukturen zu schaffen, die das Kostenwachstum langfristig bremsen.

Um noch beim Thema Gesundheit zu bleiben: Wie steht es aktuell um die Bedarfsplanung und damit verbunden die ärztliche, insbesondere kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein?
Wir sind in einem sehr intensiven und guten Austausch mit dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer. Gerade die anstehende Pensionierungswelle in der Grundversorgung sowie in der Pädiatrie ist sicher eine der Hauptherausforderungen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung ist die Bedarfsplanung Sache des Krankenkassenverbands und der Ärztekammer. Als Gesundheitsminister kann ich mit der Gesamtregierung «nur» Bedarfsstellen genehmigen und politische Wünsche äussern. Die Zuweisung von Bedarfsstellen und die Sicherstellung der qualitativen Arbeit liegen bei den Verbänden. Aber wir haben jetzt meines Erachtens ein gutes gemeinsames Verständnis darüber erreicht, wie wir weiter vorgehen wollen. Die Nachbesetzung der Kinderarztpraxis von Dr. René Kindli ist sicher sehr erfreulich, da wir so die Versorgungssicherheit in der Pädiatrie sicherstellen konnten. Und jetzt kommen auch die Gemeinden ins Spiel: Einzelne haben jetzt begonnen – das prominenteste Beispiel ist wohl Ruggell –, sich für Ärzte attraktiv zu machen, indem sie Infrastruktur bereitstellen. Solche Bestrebungen gilt es zu honorieren, aber auch geeignet zu koordinieren. Wir wollen gemeinsam mit den Gemeinden und den Verbänden die optimale Versorgungsstruktur sicherstellen.
Schon etwas länger zurück liegt die Vernehmlassung zur Anpassung des Sozialversicherungsrechts. Wie sahen dort die Rückmeldungen aus und wann darf das Volk mit welchen Anpassungen rechnen?
Das Projekt zur Schaffung eines Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts, kurz ATSG, für Liechtenstein ist mir ein grosses Anliegen. Es ist zwar sehr stark auch sogenanntes Juristenfutter, die Betroffenen warten aber bereits lange auf diese Vorlage. Schilderungen zufolge war man schon über 15 Jahre – mit Unterbrüchen – mit dieser Vorlage beschäftigt. Der Vernehmlassungsbericht hatte über 550 Seiten. Nun können wir dem Ganzen zu einem Durchbruch verhelfen. Die Stellungnahmen waren zahlreich und bezogen sich überwiegend auf einzelne spezifische Themenbereiche. Die Vorlage als Ganzes wurde sehr positiv aufgenommen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden gegenwärtig ausgewertet und für den Bericht und Antrag systematisch aufgearbeitet. Ich hoffe, dass wir die Vorlage im ersten Halbjahr 2027 in den Landtag bringen können.
Eine weitere Vernehmlassung läuft noch bis Mitte September: jene zur langfristigen Sicherung der AHV. Kann der Zeitplan mit erster Lesung im Landtag noch in diesem Jahr eingehalten werden?
Wir werden alles daransetzen. Da unsere Vorlage eine Einmaleinlage in Höhe von 100 Millionen Franken vorsieht, wäre es wichtig, dass wir diese aufgrund der heuer noch günstigen Finanzprognosen noch in diesem Jahr verabschieden könnten.
Was erwarten und erhoffen Sie sich von der Landtagsdebatte?
Ich erwarte mir erstmals in dieser Legislatur eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Darauf freue ich mich, weil wir auf ein breites Stimmungsbild angewiesen sind. Ich erhoffe mir auch eine realistische Debatte. Wir waren sehr lange mit der Vorlage beschäftigt, haben alle Eventualitäten abgewogen und kamen zum Schluss, dass ein Massnahmenmix uns längerfristig am meisten bringt. Ich hoffe, der Landtag honoriert das. Meines Erachtens eignet sich das Thema der langfristigen Sicherung der AHV nicht für das Wechseln von politischem Kleingeld. Auch wenn es verlockend ist, die eine oder andere Massnahme vielleicht schlechtzureden. Aber für uns war besonders der Aspekt der gleichmässigen Verteilung der Massnahmenlasten zentral.
Gerade in Zusammenhang mit der Sicherung der AHV war immer wieder zu hören, dass die Massnahmen zu spät getroffen worden sind. Dieser Vorwurf kommt aus dem Landtag dann und wann auch bei anderen Themen aus Ihrem Ministerium. Woran liegt es?
Ich gebe zu, dass wir dieses Massnahmenpaket mit Verzögerung eingebracht haben, aber dies aus guten Gründen. Zum einen, weil wir nach dem Legislaturwechsel die Stossrichtung breit in der Gesamtregierung abstimmen wollten, zum anderen, weil auch ein Mitdenken der Reform der Betrieblichen Personalvorsorge nötig war und ist.
Was mein Ministerium angeht, ist mir wichtig zu betonen, dass neben dem Tagesgeschäft gerade in der aktuellen Legislatur viele parlamentarische Vorstösse eingebracht wurden. Die Ressourcen meiner Mitarbeitenden wurden dabei nicht erhöht. Der Landtag kann so auch ein wenig selbst steuern, ob ein Ministerium eher sachliche Arbeitsergebnisse erzielt oder sich mehr Fragen des Landtags widmet und für ihn Handlungsoptionen in Form von Postulaten abklärt. Kurzum: Wir haben gute Leute, der Arbeitstag ist aber begrenzt und man kann nicht alles auf einmal bewältigen.
Zum Schluss noch eine Frage zum Datenleck von Ende Juli im Amt für Justiz: Wie läuft die Aufarbeitung und wie sollen solche Cyber-Angriffe künftig abgewehrt werden?
Cyberangriffe gehören mittlerweile leider zum Alltag. Auch die Tatsache, dass der eine oder andere die Sicherheitsmauern durchdringt, obwohl der Schutz hoch ist, wird sich nie ganz vermeiden lassen, weil die Technik immer fortschrittlicher wird und die kriminelle Energie in diesem Bereich besonders hoch sein kann. Der Angriff Ende Juli war klar kriminell und professionell ausgeführt. Unsere Verantwortung als Staat beginnt aber nicht erst bei der Strafverfolgung. Wir müssen laufend daran arbeiten, unsere technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen noch weiter zu verbessern. Abwehren im Cyber-Raum heisst, möglichst immer auf dem neusten Stand zu sein, die Systeme regelmässig zu prüfen und die Sicherheit hochzuhalten.


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