Erste Lesung im November-Landtag
Vaduz (ots) – Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 22. September 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.
Mit der Vorlage werden die notwendigen nationalen Anpassungen zur Umsetzung der europäischen Reformen EMIR III und der begleitenden Richtlinie (EU) 2024/2994 vorgenommen. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu stärken, Risiken im Zusammenhang mit zentralen Gegenparteien besser zu steuern und den europäischen Clearingmarkt widerstandsfähiger zu machen.
EMIR (European Market Infrastructure Regulation) bezweckt die Verringerung von Systemrisiken und die Erhöhung der Transparenz auf den Derivatemärkten. Erreicht werden soll dies insbesondere durch Vorgaben zum zentralen Clearing, zur Meldung von Derivatetransaktionen und zum Risikomanagement. Mit der jüngsten Reform reagiert die Europäische Union vor allem auf die hohe Abhängigkeit europäischer Marktteilnehmer von zentralen Gegenparteien in Drittstaaten. Entsprechend werden Anreize geschaffen, Clearingdienstleistungen verstärkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu nutzen.
Finanzstabilität stärken und Resilienz erhöhen
Neu werden bestimmte Marktteilnehmer ausserdem verpflichtet, für spezifische Derivatekategorien aktive Konten bei im EWR zugelassenen zentralen Gegenparteien zu führen und diese auch tatsächlich zu nutzen. Dadurch soll die Finanzstabilität gestärkt und die Resilienz des europäischen Finanzmarktes erhöht werden. Gleichzeitig vereinfacht die Reform verschiedene Verfahren und baut Hindernisse für die Nutzung zentraler Clearingdienste ab.
Die Vorlage sieht zudem Anpassungen im Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, im Wertpapierfirmengesetz sowie im Bankengesetz vor. Diese betreffen insbesondere die Überwachung von Konzentrationsrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien.
Mit der Vorlage wird in Liechtenstein die Weiterentwicklung des europäischen Finanzmarktrechts nachvollzogen. Die Verordnung (EU) 2024/2987 (EMIR III) und die Richtlinie (EU) 2024/2994 sind EWR-relevant. Beide Rechtsakte befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Die EMIR III wird mit ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen in Liechtenstein unmittelbar anwendbar.
Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für November 2026 vorgesehen.
Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über Berichte und Anträge (https://www.llv.li/de/landesve rwaltung/stabsstelle-regierungskanzlei/berichte-und-antraege/aktuelle-berichte-und-antraege) bezogen werden.

