Vaduz – Nach dem kriminellen Angriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen, kurz VwbP, wurden als Vorsichtsmassnahme vier staatliche Systeme vom Netz genommen, um diesen zusätzlichen Sicherheitsprüfungen zu unterziehen. Der Krisenstab hat am 5. August beschlossen, weitere Systeme zu prüfen und zu diesem Zweck zeitweise vom Netz zu nehmen.
Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit steht im Austausch mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen, um die Lage fortlaufend zu beurteilen. Die bisherigen Abklärungen vonseiten der Stabsstelle Cyber-Sicherheit geben keinen Hinweis darauf, dass kritische Infrastrukturen betroffen sind. Unterdessen laufen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Täterschaft unter Hochdruck weiter.
Datenschutzgrundrechtliche Vorgaben umgesetzt
Gemäss Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung sind vom Datendiebstahl betroffene Personen zu informieren. Neben der öffentlichen Kommunikation werden seit Dienstag, 4. August 2026, die Schreiben verschickt, worin die Rechtsträger ersucht werden, die wirtschaftlich berechtigten Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren. Damit wurden die datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt.
Informationsstelle hat Arbeit aufgenommen
Die telefonische Informationsstelle hat am Dienstag, 4. August 2026, ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist unter der Telefonnummer +423 232 90 00 wochentags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Als weiteren Informationskanal für Betroffene hat die Regierung beim Amt für Justiz eine E-Mail-Adresse (vwbpfragen@llv.li) eingerichtet, bei der seit Montag rund 50 Anfragen eingegangen sind. Zudem wurde die Informationsseite «Im Fokus» auf der Regierungswebsite www.regierung.li aufgeschaltet. Dort gibt es aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Regierung informiert fortlaufend über neue Erkenntnisse.

