Leserbrief von Karin & Günther Marxer, Mauren

Frau F. Hoop schrieb kürzlich, Selbstbestimmung ende nicht an der Landesgrenze. Das stimmt. Doch umso mehr stellt sich für uns die Frage: Wo endet die Selbstbestimmung der Frau – und wo beginnt das Lebensrecht eines Menschen?

Europa’s Antworten hierzu sind unterschiedlich. Auch der EuGH für Menschenrechte kennt kein eigenständiges Recht auf Abtreibung. Gleichzeitig müssen die Rechte und die persönliche Situation der Frau berücksichtigt werden. Es geht also um einen schwierigen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen.

Für uns stellt sich die Kernfrage: Kann der Staat bestimmen, ab wann menschliches Leben schützenswert ist? Oder besitzt jeder Mensch seine Würde unabhängig von Grösse, Entwicklungsstand, Gesundheit oder Selbstständigkeit?

Als Christen glauben wir: Der Mensch erhält seine Würde von Gott und nicht vom Staat. In Psalm 139 steht: „Du hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter“, in Jeremia 1,5: „Ehe ich dich im Mutterleib bildete, habe ich dich erkannt.“

Das ungeborene Kind kann seine Stimme noch nicht erheben und seine Rechte nicht selbst vertreten. Gerade deshalb braucht es unseren Schutz. Das bedeutet nicht, die Not einer Frau zu verurteilen. In einer schwierigen Schwangerschaft braucht sie unser Mitgefühl sowie Unterstützung und konkrete Hilfe und darf nicht allein gelassen werden.

Eine menschliche Gesellschaft sollte deshalb beides tun: die Frau schützen und das ungeborene Kind nicht vergessen.

Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Aber sie kann nicht bedeuten, über das Leben eines anderen Menschen zu verfügen. Deshalb sollten wir nicht nur fragen: „Was darf eine Frau entscheiden?“, sondern auch: „Wer spricht für den Menschen, der noch keine eigene Stimme hat?“

Wenn Menschenrechte wirklich für alle Menschen gelten, dürfen sie nicht davon abhängen, ob ein Mensch bereits geboren ist.

Das schwächste Leben zu schützen, ist kein Widerspruch zur Menschlichkeit – vielleicht ist es gerade ihr tiefster Ausdruck.

 

 

 

 

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