Im Zusammenhang mit dem kriminellen Cyberangriff auf das
Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen verfolgen die ermittelnden Behörden digitale Spuren. Die Kriminalpolizei hat bereits einen ersten Ermittlungsbericht an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computer-system nach § 118a Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB sowie des Daten-diebstahls nach § 131a StGB beantragt.

Das Amt für Justiz hat den betroffenen Personenkreis des Cyberangriffs ausgewertet. Auskünfte zum Personenkreis können aus rechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht kommuniziert werden. Regierungschefin Brigitte Haas: «Wir verstehen das Interesse am Inhalt des Registers. Die Informationen unterliegen der Geheimhaltung und daher kann die Regierung auch keine Auskünfte zu den betroffenen Daten geben.»

Im Verzeichnis enthalten sind Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. Nicht im Verzeichnis und damit nicht vom Datendiebstahl betroffen sind Adressen oder Telefon-nummern sowie keinerlei finanzielle Daten der Rechtsträger wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden erfasst. Entsprechend lassen sich aus den gestohlenen Daten keine Rück-schlüsse auf Vermögenswerte oder andere Finanzdaten ziehen.

Die Informationsstelle ist per E-Mail unter vwbpfragen@llv.li oder von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +423 232 90 00 erreichbar.

 


BILD: Im Zusammenhang mit dem kriminellen Cyberangriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen verfolgen die ermittelnden Behörden digitale Spuren. Liechtensteinische Staatsanwaltschaft beantragt gerichtliche Vorerhebungen. (Quelle: IKR/Roland Korner)


 

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