Die Regierung hat in ihrer Sitzung von Dienstag, 30. Juni 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der Gesetzesinitiative «besser verbunden» zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Gemäss Geschäftsverkehr- und Verwaltungskontrollgesetz hat die Regierung im Rahmen einer Vorprüfung zu überprüfen, ob Gesetzesinitiativen mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.

Die Regierung kommt zum Ergebnis, dass die Gesetzesinitiative «besser verbunden»
sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Die Initiativvorlage wurde legistisch geprüft und die notwendigen Korrekturen ausgewiesen. Ausserdem weist die Regierung im Rahmen einer kurzen inhaltlichen Stellungnahme auf offene Fragen hin, die noch geklärt werden sollten.

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