Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, eine Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht beschlossen.

Die Verordnungsänderung enthält Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381, die eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren von im EWR börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel hat. Sie konkretisiert insbesondere die Zielvorgaben, das Auswahlverfahren für Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten nach den Vorgaben des Personen- und Gesellschaftsrechts.

Die neuen Bestimmungen gelten ausschliesslich für im EWR börsenkotierte grosse Aktiengesellschaften. Auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden die neuen Vorschriften keine Anwendung. Die Abänderung der Verordnung tritt gleichzeitig mit den aufgrund derselben Richtlinie erforderlichen Abänderungen des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes und damit gleichzeitig mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie in das EWR-Abkommen in Kraft.

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