Leserbrief von Herbert Elkuch und
Jürgen Schädler, Initianten
In Schweden ist ein neues Bargeldgesetz in Kraft getreten. Die kostenlose Onlinezeitung «Landesspiegel» informierte darüber bereits am 5. Juli seine Leserschaft und schlug eine Brücke zu unserer Volksinitiative «JA zu Bargeld».
Die schwedische Regierung will die Bargeld-Infrastruktur schützen und sicherstellen, dass Zahlungen bei Stromausfällen, Hackerangriffen oder digitalen Systemausfällen weiterhin funktionieren. Das Gesetz soll zudem verhindern, dass Teile der Bevölkerung – ältere Menschen oder Personen ohne Zugang zu digitaler Technik – vom Konsum ausgeschlossen werden.
Im Parlament gab es keine fundamentalen Gegenstimmen gegen das Gesetz. Im Vorfeld wurde zwar politisch darüber debattiert, jedoch nicht gegen Bargeld. Vielmehr wurde kritisiert, dass das Gesetz zu wenig weit gehe. Die tatsächliche, fundamentale Opposition gegen das Gesetz kam aus der Wirtschaft und dem Handel. Ihr Argument: Nicht alle werden gleich behandelt. Die Seniorenverbände bemängelten, dass durch die vielen Ausnahmen das Recht auf Barzahlung im Alltag nicht garantiert werde. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zwar wie geplant, erteilte der Regierung zeitgleich eine offizielle Aufforderung das Gesetz schnellstmöglich nachzubessern.
Bei der Volksinitiative «JA zu Bargeld» ist das, was die schwedische Regierung nun nachbessern muss, bereits enthalten. Wie in Artikel 31 unserer Verfassung vorgesehen, werden alle gleich behandelt. Die Bargeldannahme – im Rahmen übergeordneter Gesetze – gilt gleichermassen für alle Geschäfte, Banken, öffentliche Institutionen usw. Die Initiative «Ja zu Bargeld» orientiert sich an praktikablen Lösungen. Stellt der Handwerker beispielsweise eine Rechnung aus, kann der Kunde diese mit Bargeld auf der Post oder Bank einzahlen oder auch bargeldlos überweisen.
Die Initiative «JA zu Bargeld» sichert einerseits die Bargeld-Infrastruktur und bietet anderseits maximale Freiheit für den Konsumenten: Sie können nach ihrer Wahl bar oder elektronisch bezahlen.

