Regierung genehmigt aktualisierten Leistungsauftrag des Liechtensteinischen Landesspitals
Vaduz (ots) – Gemäss dem Gesetz über das Liechtensteinische Landesspital definiert die Regierung in Form eines Leistungsauftrags an das Liechtensteinische Landesspital (LLS) die zu erbringenden Leistungen und die Anforderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Der Leistungsauftrag basiert auf dem von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren empfohlenen System der Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) oder auch „Zürcher Modell“. Der Leistungsauftrag ist umschrieben durch die im Einzelnen beauftragten Leistungsgruppen sowie generelle und leistungsspezifische Anforderungen, die vom LLS zu erfüllen sind.
Der geltende Leistungsauftrag wurde Ende 2024 von der Regierung genehmigt und wird regelmässig überprüft. Die im Leistungsauftrag mit Ende 2025 befristeten Leistungsaufträge für den Leistungsbereich Hals-Nasen-Ohren werden mit der aktuellen Anpassung nicht verlängert. Im Übrigen bleibt der Leistungsauftrag unverändert. Die aktualisierte Fassung wird auf der Website des Amtes für Gesundheit publiziert.
BILD: Landesspital Vaduz

