
Beitragsreihe zum Handbuch «Das politische System Liechtensteins»
Als kleines Land ist Liechtenstein in besonderem Masse auf stabile und verlässliche Beziehungen zu anderen Staaten angewiesen. Internationale Mitgliedschaften und Kooperationen sichern Anerkennung, schaffen Rechtssicherheit und fördern die nationale Problemlösungskompetenz. Zugleich gehen sie jedoch mit einer zumindest punktuellen Preisgabe nationalstaatlicher Entscheidungsmacht einher.

Forschungsbeauftragter Politik am Liechtenstein-Institut,
Mitherausgeber des Handbuchs «Das politische System Liechtensteins»
Zollvertrag, Multilateralismus und EWR
Die internationalen Beziehungen Liechtensteins haben sich schrittweise entwickelt. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts ist eine eigenständige liechtensteinische Aussenpolitik kaum erkennbar. Über Jahrhunderte hinweg war das Land am deutschen und österreichischen Raum orientiert. Nach dem Ersten Weltkrieg verlagerte sich der aussenpolitische Fokus dann zunehmend nach Westen, Richtung Schweiz. Einen bedeutenden Schritt markierte der Zollanschlussvertrag von 1923, der Liechtenstein zu einem Teil des Schweizer Zollgebiets machte und Grenzkontrollen aufhob. Hinzu kamen der bereits 1920 unterzeichnete Postvertrag sowie die Einführung des Schweizer Frankens als gesetzliche Währung im Jahr 1924.
Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte Liechtenstein zusehends auf die multilaterale Ausweitung seiner Aussenpolitik. Wichtige Integrationsschritte waren der Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs (1950), die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975), die Mitgliedschaft im Europarat (1978) sowie die Beitritte zur Europäischen Menschenrechtskonvention (1982), UNO (1990), EFTA (1991), WTO (1995) und zum IWF (2024). Von besonders grosser Bedeutung war aber insbesondere der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995. Diese deutlich aktivere Aussenpolitik Liechtensteins spiegelt sich nicht zuletzt in der Anzahl publizierter Landesgesetzesblätter im Bereich internationales Recht (siehe Abbildung).
Zwischen Anerkennung der staatlichen Souveränität …
Bilaterale Abkommen und Mitgliedschaften in internationalen Organisationen ermöglichen auch kleinen Staaten die Mitgestaltung internationaler Regeln und Normen. Zugleich schaffen sie Rechtssicherheit für die Bevölkerung und die stark international ausgerichteten Unternehmen. Durch Kooperationen kann Liechtenstein Aufgaben delegieren und gemeinsam lösen, die es alleine nicht bewältigen könnte. Dies erlaubt es dem Kleinstaat, trotz begrenzter Ressourcen ein hohes Mass an staatlicher Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Abkommen und Mitgliedschaften sind aber nicht nur Mittel zur Zusammenarbeit, sondern auch ein deutliches Zeichen der Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität. Nur als souverän und gleichberechtigt anerkannter Staat kann Liechtenstein partnerschaftliche Verträge auf Augenhöhe schliessen und in internationale Organisationen aufgenommen werden.
… und neuen Abhängigkeiten
Mit der gleichzeitigen Anbindung an den Schweizer Wirtschaftsraum via Zollvertrag und den Europäischen Wirtschaftsraum via EWR-Mitgliedschaft muss Liechtenstein Elemente von zwei verschiedenen internationalen Rechtsordnungen respektieren und umsetzen. Ein bedeutender Teil des liechtensteinischen Landesrechts fusst deshalb auf internationalen Vorgaben. 39 Prozent der in Kraft befindlichen Verordnungen und Gesetze Liechtensteins enthalten einen expliziten Verweis auf die Schweiz oder Schweizer Recht. Daneben verweisen 40 Prozent der Gesetze und Verordnungen explizit auf eine Umsetzungspflicht durch die EWR-Mitgliedschaft, die EFTA oder ein Abkommen Liechtensteins mit der EU – wobei ein Gesetz sowohl auf die Schweiz als auch auf EWR/EFTA/EU Bezug nehmen kann.
Geringe parteipolitische Politisierung
Zwar beeinflussen insbesondere die Mitgliedschaft im EWR und die enge Anlehnung an die Schweiz die Rechtsetzung und damit ein Kernelement des politischen Systems stark. Liechtenstein kommt aber zugute, dass aussenpolitische Themen – abgesehen von Fragen neuer Mitgliedschaften in internationalen Organisationen – eine hohe öffentliche und parteipolitische Unterstützung geniessen und insgesamt wenig politisiert sind. Anders als in vielen grösseren Staaten hatten die internationalen Beziehungen bisher auch kaum Einfluss auf das Parteiensystem und die Stärken der einzelnen Parteien. Im Resultat verschafft die aktive, aber auch selektive Aussenpolitik Liechtensteins dem Land eine im Verhältnis zu seiner Grösse hohe aussenpolitische Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit. Die begrenzten Ressourcen zwingen zu Effizienz, Kooperation und klarer Prioritätensetzung. Gleichzeitig ermöglicht die überschaubare Grösse schnelle Entscheidungsprozesse und eine flexible Anpassung an internationale Entwicklungen.
Das politische System Liechtensteins
Handbuch für Wissenschaft und Praxis
Schriftenreihe des Liechtenstein-Instituts, 1. Baden-Baden: Nomos, 2024. Herausgegeben von Wilfried Marxer, Thomas Milic und Philippe Rochat.
Das Handbuch enthält in 23 Kapiteln Informationen zu Themen wie Souveränität, Regierung, Landtag, Parteien, Medien, Wahlen und Wahlsystem, Politische Kultur u. v. a.
Die Print-Ausgabe ist im Buchhandel
erhältlich. Das ePDF kann kostenlos von der Website des Liechtenstein-Instituts oder des Nomos-Verlags heruntergeladen werden.
Mit dieser Beitragsreihe möchte das Liechtenstein-Institut das Handbuch
«Das politische System Liechtensteins» näher vorstellen.
Heute zum Thema: «Liechtenstein und seine internationalen Beziehungen»
Der Beitrag «Internationale Beziehungen» von Christian Frommelt und Philippe
Rochat im Handbuch «Das politische System Liechtensteins» gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen und die gegenwärtige Praxis der internationalen Beziehungen und der Aussenpolitik Liechtensteins. Eine umfangreiche Literaturliste und Internetlinks zu relevanten Websites runden den Beitrag ab.
Die inhaltliche Verantwortung für die einzelnen Beiträge liegt bei den jeweiligen Autoren.




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