Hohe Vermögenserträge führen noch zur Aufstockung der Reserven

A stunning hourglass filled with coins symbolizes the value of time and money, capturing the essence of financial growth.

Das Geschäftsjahr 2025 sieht für die AHV gut aus. Dank hoher Vermögenserträge resultierte am Jahresende ein Plus von 218 Millionen Franken. Das AHV-Vermögen reicht derzeit noch für rund zehn Jahresausgaben. Dennoch sind Reformen zur Sicherung der Renten erforderlich.

Zehn Jahresausgaben auf der hohen Kante: Eigentlich eine grossartige Sache. Aber bei näherer Betrachtung der aktuellen Zahlen und der Zahlen aus der Vergangenheit lässt sich unschwer erkennen, dass Reformen unumgänglich sind, wenn die Renten für die Zukunft gesichert sein sollen. Derzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf angesichts der hohen Reserven. Aber genereller Handlungsbedarf besteht, denn vor wenigen Jahren reichten die Mittel des AHV-Fonds noch für fast doppelt so viele Jahre. Die Entwicklung geht weiter in Richtung Abbau der Jahresausgaben in Reserve, weil die Zahl der im aktiven Berufsleben stehenden Beitragszahler zurückgeht, während die Zahl der Rentenbezüger stetig ansteigt. Die Umstände verlangen nach AHV-Reformen, die zumindest zwei Fragen beantworten müssen: Wie können die Renten existenzsichernd ausgestaltet werden und welche Anpassungen sind zur zukünftigen Finanzierung der Renten erforderlich?

Die Forderungen nach Reformen zur Sicherung der AHV-Renten sind nicht neu. In den vergangenen Jahren tauchten sie regelmässig im Landtag bei der Behandlung der AHV-Jahresberichte sowie bei verschiedenen Vorstössen aus den Fraktionen auf. Die beiden Parteien, die sich auf die Bildung der aktuellen Koalition einigten, hielten im Koalitionsvertrag fest, die bestehenden Modelle der Sozialwerke würden kritisch hinterfragt und neue Modell zur Sicherung der Sozialwerke geprüft. «Zur langfristigen Sicherung des AHV-Fonds», lautet eine Vereinbarung, «wird eine Kombination von Massnahmen ergriffen, um die Finanzierung möglichst gleichmässig zwischen den Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und dem Staat zu verteilen.» Die Regierung selbst doppelte in ihrem Regierungsprogramm nach, es würden «Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ergriffen». Die Weichen für die Rentensicherung sollen laut Regierungsprogramm frühzeitig gestellt werden – eine Formulierung, die allerdings unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet.

Drei-Säulen-Konzept zur Existenzsicherung
Als 1954 die AHV in Liechtenstein eingeführt wurde, in Anlehnung an das Vorbild der Schweiz, ging man davon aus, dass eine AHV-Rente das Existenzminimum sichern könnte oder sollte. Später übernahm Liechtenstein von der Schweiz auch das Drei-Säulen-Konzept: AHV und IV als staatliche Versicherung zur Existenzsicherung, die berufliche Vorsorge zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards sowie die private Vorsorge. FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser richtete im April-Landtag die Anfrage an die Regierung, ob die AHV die ursprüngliche Existenzsicherung noch gewährleiste oder ob Handlungsbedarf bestehe. Die Antwort der Regierung war, eine Existenzsicherung durch AHV- und IV-Renten könne nur im Zusammenspiel mit den einkommens- und vermögensabhängigen Ergänzungsleistungen garantiert werden. Wenn die Existenzsicherung allein durch die Renten der AHV und IV erfolgen sollte, müssten diese Renten massiv erhöht werden. Um die Differenz zwischen Einnahmen (Renten plus übriges Einkommen) und Ausgaben zur Lebenshaltung zu schliessen, sind diese Ergänzungsleistungen einst eingeführt worden, die in Form von Mietbeihilfen, Prämienverbilligungen für die Krankenkassen und dergleichen ausgerichtet werden. Nach Angaben der Regierung profitierten im vergangenen Jahr rund 6 Prozent aller AHV-Bezüger davon. Für ordentliche Renten wie auch für Ergänzungsleistungen ist die AHV zuständig, aber auch die Politik ist in das Finanzierungssystem eingebunden, das aufgrund der Bevölkerungsentwicklung vor grossen Zukunftsherausforderungen steht.

Das AHV-Vermögen schmilzt weiter
Im Sinne einer vorausschauenden Planung hat der Gesetzgeber die Regierung verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des AHV-Vermögens über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen. Sollte diese Überprüfung zum Ergebnis führen, dass das Vermögen der AHV unter die Schwelle des Fünffachen der Jahresausgabe fällt, steht die Regierung in der Pflicht zur Ausarbeitung von Massnahmen, um das gesetzlich definierte Minimum zu erreichen. Die letzte versicherungstechnische Überprüfung, die verschiedene Szenarien untersuchte, stellte im Jahr 2024 Handlungsbedarf im Zeitraum der folgenden zwei Jahrzehnte fest.

Untersucht wurden Auswirkungen auf das AHV-Vermögen durch eine Erhöhung des Rentenalters und durch eine Erhöhung des Beitragssatzes. Auch wenn die Beiträge erhöht werden und das Rentenalter angehoben wird, zeichnet sich laut Untersuchung in den nächsten Jahren eine Reduktion der AHV-Vermögenslage ab. Je nach Szenario fällt das Vermögen schon 2038 oder erst 2043 unter das Fünffache einer Jahresausgabe. Aufgrund dieser Befunde kündigte die Regierung die erforderlichen Massnahmen an, um das Verhältnis von AHV-Fonds und Jahresausgaben nicht unter das Fünffache fallen zu lassen.

Regierung deutet «unpopuläre Massnahmen» an
Eine Gesetzesvorlage oder ein Massnahmenpaket der Regierung dazu steht derzeit allerdings noch aus. Johannes Kaiser machte die Regierung im März darauf aufmerksam, es hätte die gesetzliche Verpflichtung bestanden, bis Ende 2025 Vorschläge für Massnahmen vorzulegen. Die Regierung wehrte sich mit dem Hinweis, den Landtag schon im Oktober über eine Fristverlängerung informiert zu haben. Nach der neuen Planung will die Regierung einen Massnahmenbericht in der ersten Hälfte des laufenden Jahres in die Vernehmlassung schicken, womit dem Parlament im Herbst ein Bericht und Antrag über das geplante Vorgehen unterbreitet werden könnte. Das kritisierte Versäumnis gesteht die Regierung zwar ein, macht aber sogleich auf einen Vorteil der Verzögerung aufmerksam: Die Prognosen für die AHV-Finanzierung würden damit nicht schon im Zeitpunkt 2043 abgeschlossen, sondern bis ins Jahr 2045 ausgedehnt. Statt Versäumnis also ein Mehrwert! Die Antwort der Regierung auf die Anfrage von Johannes Kaiser lässt zudem durchblicken, die langfristige finanzielle Sicherung der AHV lasse sich nicht mit den Vermögenserträgen allein bewerkstelligen. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, betont die Regierung, brauche es «die Bereitschaft des Gesetzgebers für unpopuläre Massnahmen».

Ohne Vermögen wäre AHV im Minus
Inzwischen haben sich auch die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) der Sache mit der Rentensicherung angenommen. Der frühere DpL-Abgeordnete Herbert Elkuch wirft der Regierung im Parteiblatt «transparent» vor, sich bei der AHV nicht an das Gesetz zu halten. Die Regierung wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, kritisiert auch Elkuch, bis Ende 2025 ein Massnahmenpaket vorzulegen, um den Reservenabbau bei der AHV zu stoppen. «Jedes Jahr, das vertrödelt wird», unterstreicht Herbert Elkuch, «vergrössert die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben.» Nach den Zahlen, die er vorlegt, hätte die AHV ohne den Einsatz des Vermögens nicht mehr alle Renten auszahlen können – 28 Millionen Franken hätten gefehlt.

Noch pointierter als Elkuch äussert sich DpL-Fraktionssprecher Thomas Rehak über das Vorgehen der Regierung. Die langfristige Sicherung der AHV gehöre zu den zentralen finanzpolitischen Herausforderungen Liechtensteins. Umso schwerer wiegt nach seiner Auffassung der Umstand, dass der zuständige Regierungsrat Emanuel Schädler eine klare gesetzliche Verpflichtung nicht eingehalten habe. Als brisant stuft Rehak nicht nur die Verzögerung ein, sondern auch das gewählte Vorgehen. Zuerst müsste die Regierung dem Landtag ein Massnahmenpaket für eine politische AHV-Grundsatzdiskussion vorlegen, erst danach ausformulierte Gesetzesänderungen. Die Regierung habe sich für den umgekehrten Weg entschieden, kritisiert Thomas Rehak, und sie untergrabe damit die Rolle des Landtags als politisches Entscheidungsorgan. Der Zeitverlust habe Konsequenzen, weil jede Verzögerung den Handlungsspielraum für Reformen reduziere: «Wer heute zögert, zwingt künftige Generationen zu umso einschneidenderen Entscheidungen.»

Zusatzeinnahmen aus Mehrwertsteuer für AHV?
Was die Finanzierung der AHV angeht, insbesondere die Frage des Staatsbeitrags, könnte die zeitliche Verzögerung allerdings hilfreich sein. In der Schweiz wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert, wobei ein Teil der Zusatzeinnahmen als zweckgebunden für die AHV vorgesehen ist. Weil die Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz auch wirksam für Liechtenstein würde, könnte das Land zu einem unerwarteten Geldsegen kommen. Gerald Hosp, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft.li, beziffert die Mehreinnahmen auf rund 34 Millionen Franken pro Jahr. Damit stelle sich die Frage, wie Liechtenstein mit diesen Mehreinnahmen umgehe. Direkt in die Staatskasse? Reduktion der Steuern? Oder Einlagern bei den schon vorhandenen Staatsreserven? Eine Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen, lässt Gerald Hosp durchblicken, wäre auch für Liechtenstein eine sinnvolle Option.