Forum, Parteibühne: Sandra Fausch, Landtagsabgeordnete Freie Liste
In der kommenden Sitzung wird sich der Landtag mit der Vorprüfung der einfachen Initiative, auch einfache Anregung genannt, der Freien Liste zum Volksrechtegesetz beschäftigen. Die Freie Liste möchte mit der Anpassung des Gesetzes erreichen, dass der Landtag im Falle der Ablehnung einer einfachen Initiative eine Volksbefragung lanciert.
Denn aktuell kann der Landtag Anliegen der Bevölkerung sang- und klanglos vom Tisch fegen. Wir sind der Meinung, dass, bei Ablehnung einer einfachen Initiative durch den Landtag, die Bevölkerung das letzte Wort haben soll. Fällt eine Volksbefragung zugunsten der Anregung aus, hat der Landtag den Volksentscheid entsprechend auszuarbeiten.
Für eine einfache Volksinitiative braucht es 1000 Unterschriften. Mit einer einfachen Initiative bringen Wähler:Innen unmissverständlich zum Ausdruck, was sie von der Volksvertretung erwarten. Wenn der Landtag eine Anregung aus der Bevölkerung im Falle einer Ablehnung ohne weitere Volksbefragung ignoriert, ist das demokratiepolitisch bedenklich.
Mit der einfachen Initiative steht den Stimmberechtigten ein Mittel zur Verfügung, um eine politische Stossrichtung vorzugeben, ohne selbst einen ausformulierten Gesetzestext vorlegen zu müssen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass viele politische Anliegen komplexe rechtliche oder technische Fragen betreffen, deren detaillierte Ausarbeitung fundierte juristische Kenntnisse und finanzielle Mittel voraussetzt.
Dem Einwand der Regierung, dass eine obligatorische Volksbefragung über jede vom Landtag abgelehnte einfache Anregung zu einer deutlichen Zunahme des administrativen Aufwands für Parlament und Regierung bedeuten, halten wir klar entgegen: Demokratie ist kein Selbstzweck mit minimalem Ressourceneinsatz, sondern lebt von sorgfältiger Auseinandersetzung mit den Anliegen der Bevölkerung. Die Ausarbeitung gesetzlicher Lösungen gehört zum Kernauftrag der gewählten Abgeordneten. Dass die einfache Initiative ein wichtiges und wirksames Mittel ist, beweisen die Schweizer Kantone seit Jahren. Dort ist die Regel in Kraft, die wir fordern.
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