Liechtensteins Medienlandschaft ist mit dem Verschwinden von Radio Liechtenstein und dem «Liechtensteiner Volksblatt» ärmer geworden. Die Stiftung Zukunft.li hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie die Medienvielfalt wieder vergrössert werden könnte. Einer der Vorschläge, nachfolgend beschrieben, betrifft eine unabhängige «zweite Stimme» neben dem «Liechtensteiner Vaterland» als einziger Tageszeitung.

Die Basis der aktuellen und künftigen Medienpolitik sollte nach Auffassung der Studie «Journalismus im Kleinstaat» eine freiheitliche Ordnung sein. Der Staat stellt dabei die erforderlichen medienpolitischen Rahmenbedingungen zur Verfügung, während die Medienlücken durch private Initiativen geschlossen werden. Zu einer Umsetzung von Medienprojekten, wie der (Wieder-)Herausgabe einer zweiten Tageszeitung, sei ein «nationaler Schulterschluss privater Geldgeber» notwendig. Die Studie schlägt die Gründung einer Stiftung vor, in der sich private Gönner mit dem Ziel zusammentun, die Medienvielfalt und damit auch die Meinungsvielfalt zu fördern. Eine solche «Stiftung für Meinungsvielfalt» wäre die Grundlage dafür, dass sich bestehende oder neue Medien unabhängig vom Staat oder vom Einfluss einzelner Privatinteressen entfalten können. Eine Variante könnte sein, das «Liechtensteiner Vaterland» in eine neue, parteipolitisch unabhängige Stiftung zu überführen, ähnlich dem eigenen Vorschlag des Medienhauses. Eine andere Variante, die «Stiftung für Meinungsvielfalt» strebte den Aufbau einer «zweiten Stimme» an, einer zweiten unabhängigen Redaktion, die nach journalistischen Prinzipien arbeitet.

Finanzierung der «zweiten Stimme» durch private Geldgeber
Stiftungen sind laut Studie besonders geeignet für die Unterstützung von Medien, weil keine Gewinnorientierung im Vordergrund steht. Die Motivation der Geldgeber beruhe vor allem auf der Sorge um einen funktionierenden Medienmarkt. Zwar eigne sich auch eine Aktiengesellschaft mit einem breit gestreutem Aktionariat oder eine Genossenschaft als Rechtsform für ein Medienunternehmen. Den Vorzug gibt die Zukunftsstiftung jedoch einer gemeinnützigen Stiftung. Diese Rechtsform biete sich besonders an, wenn Geld aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden soll, das als Startkapital für ein Medienunternehmen diente. Bei diesem «Schulterschluss privater Geldgeber» sollte darauf geachtet werden, dass sich nicht nur Gönner mit erheblichen Beiträgen, sondern auch Personen mit kleineren Spenden beteiligen könnten.

Eine «neue Stimme» in der Medienlandschaft Liechtenstein, hinter der eine Stiftung mit philanthropischem Engagement stünde, würde die aktuell bestehende Lücke in der Versorgung der Öffentlichkeit mit unabhängigen Informationen schliessen und damit zur Medien- und Meinungsvielfalt beitragen. Die Erfahrung zeige, dass von Spendern unterstützte Medien in der Regel grossen Wert auf Innovationen und Qualität legen. Der Sicherung der Unabhängigkeit des Mediums komme dabei eine bedeutende Rolle zu: Über Governance-Strukturen mit entsprechenden Redaktionsstatuten könne der Einfluss von allfälligen Grossspendern minimiert werden. Ausserdem könnten auch entsprechende staatliche Rahmenbedingungen die Unabhängigkeit sichern.

Konzessionsvergabe für «zweite Stimme» als Alternative
Die Studie der Stiftung Zukunft.li stellt aber nicht nur das Modell einer «zweiten Stimme» für die täglichen Informationen vor, sondern enthält auch Vorschläge über ein mögliches Vorgehen bei einer Verwirklichung. Ähnlich wie früher beim Sender Radio Liechtenstein, der eine Konzession des Staates für den Sendebetrieb erhalten hatte, könnte ein zweites Medium neben dem «Liechtensteiner Vaterland» auch über eine staatliche Konzessionsvergabe aufgebaut werden. Nach der Abschaffung des Rundfunkgesetzes aufgrund der Volksabstimmung über die Initiative der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) gebe es nur noch das Medienförderungsgesetz im Bereich Medien. Die dort enthaltene Medienförderung sei «technologieneutral» ausgestaltet, das heisst, Förderungsmittel des Staates können an Print- oder elektronische Medien ausgerichtet werden. Mit diesem Hinweis deutet die Studie an, dass ein neues Medianangebot nicht zwangsläufig eine zweite Tageszeitung sein muss.

Nach den Vorstellungen der Studie könnten Bewerbungen für die «zweite Stimme» zum Aufbau einer neuen Zeitung oder eines anderen Mediums an die Regierung gerichtet werden. Im Rahmen eines «Beauty-Contests», unabhängig davon ob die Bewerbung aus dem Inland oder dem Ausland stammt, könnte der Staat die beste Offerte mit einer Konzession ausstatten. Ausgeschlossen wäre das «Vaterland», weil ja mit der Konzessionsvergabe ein Gegengewicht zum Vaduzer Medienhaus mit seinen verschiedenen Medien geschaffen werden sollte. Die Konzessionsvergabe müsste technologieneutral sein, fordert die Studie, denn die Fokussierung auf ein vorher definiertes Medium – eine Zeitung, einen Radio- oder Fernsehsender oder ein Online-Portal – würde in eine Sackgasse führen: «Für eine zweite Stimme ist der Inhalt bestimmend, nicht der Kanal.»

Mit Unternehmen, die eine solche Konzession erhielten, müsste ein klar definierter Leistungsauftrag ausgehandelt werden, der im Verlauf der vorgeschlagenen Konzessionsdauer von zehn Jahren regelmässig kontrolliert werden sollte. Ein wichtiger Bestandteil des Leistungsauftrags müsste die journalistische Qualität sein, heisst es in der Studie. Eine solche «zweite Stimme» wäre zur Ausgewogenheit und Vollständigkeit in der Berichterstattung über das Land verpflichtet. Die Erfüllung dieses Anspruchs erfordere allerdings eine entsprechend hoch dotierte öffentliche Förderung. Über die Frage, wie hoch diese staatliche Förderung ausfallen sollte, dürfte es recht unterschiedliche Auffassungen geben. Die Studie schlägt vor, die Förderung nach den in der Schweiz gängigen Methoden zur Leistungsabgeltung zu berechnen. Auf der anderen Seite sind noch die Diskussionen vor der Abstimmung über die Zukunft von Radio Liechtenstein präsent. Der Ausgangspunkt für die DpL- Abschaffungsinitiative war bekanntlich der Beschluss der Regierung, dem Sender als öffentlich-rechtlichem Rundfunk jährlich eine staatliche Förderung von rund 4 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen: Diesen Beitrag erachtete die Oppositionspartei als zu hoch – und erhielt dazu die erhoffte Zustimmung bei der Volksabstimmung.

Zwei «Ankermedien» für die Demokratie
Ausgehend von der Kritik von Reinhard Walser, dem früheren Geschäftsführer des Vaduzer Medienhauses, an der aktuellen Medienlandschaft, nimmt die Studie des Zukunftsinstituts einen Vorschlag Walsers auf: zwei Ankermedien für die Demokratie. Als Ausgangspunkte für die Ausrichtung der Medien werden Meinungsbildung und Information sowie Kritik und Kontrolle genannt. Die staatliche Medienförderung sollte ein Mediensystem ermöglichen, in dem alle drei Aufgaben wahrgenommen werden.

Als «Ankermedium 1» wird in der Studie das «Liechtensteiner Vaterland» bezeichnet, das allerdings nur die Informationsfunktion erfülle. Die Regierung sollte daher, so die Empfehlung der Studie, mit dem Vaduzer Medienhaus eine Leistungsvereinbarung für alle drei Funktionen eingehen. Damit könnte das «Liechtensteiner Vaterland» zu einer Forumszeitung werden, die alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen und Akteure beschreibt, journalistisch verfolgt und zu Wort kommen lässt. Die derzeit einzige Tageszeitung im Land würde damit als «Moderator für die Meinungsvielfalt und Meinungsbildung» wirken.

Die an ein «Ankermedium 2» gestellten Anforderungen stellen, wenn die aktuelle Situation der Medienlandschaft betrachtet wird, eine echte Herausforderung für die Zukunft dar. Die Idee: Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Medienagentur mit einem neu zu schaffenden Fernsehsender (beispielsweise unter dem Namen Liechtenstein-TV) und einem Online-Medium (könnte «Liechtenstein-digital» genannt werden), vielleicht ergänzt durch einen Radiosender. Der Fernsehsender müsste jedoch, um die hohen Kriterien für Information, Meinungsbildung und Kritik zu erfüllen, dem Status eines Landessenders gerecht werden und die Liechtensteiner Identität stärken, fordert die Studie. Die vorgeschlagene Finanzierung dieses zweiten Ankermediums würde erhebliche Veränderungen der derzeitigen Situation erfordern: Dass ein Drittel der Kosten durch staatliche Förderung und ein weiteres Drittel aus Werbung abgedeckt werden könnte, liegt im Bereich des Möglichen. Schwieriger dürfte die Einführung bzw. die Wiedereinführung der abgeschafften Radio- und Fernsehgebühren sein, die zur Finanzierung des letzten Drittels vorgeschlagen werden.

Zeit für neue Wege in der Medienpolitik
Auf diesen Einwand geht die Studie indirekt ein. Es sei nicht Aufgabe der Studie, ein Geschäftsmodell für die angedachte «zweite Stimme» zu entwickeln. Vielmehr sollte sie den publizistischen Wettbewerb mit ausreichenden Ressourcen, journalistischem Engagement und kritisch-herausfordernder Berichterstattung anregen. Die Studie erachtet den Zeitpunkt für Neuerungen als günstig, weil sich in der Bevölkerung eine gewisse Unzufriedenheit mit der Lage der Medien nach dem Verlust von Radio Liechtenstein und «Liechtensteiner Volksblatt» breitgemacht habe. Zeit also für Neues, Zeit für Veränderungen und ein guter Zeitpunkt, um neue Wege in der Medienpolitik zu beschreiten.