Als man die Grenze mit einer militärischen Truppe schützen wollte

Liechtenstein schaffte 1868 das Militär ab. Als der Zollvertrag mit Österreich im Jahr 1919 gekündigt wurde, entstand die Idee, einen eigenen Grenzschutz aufzustellen. Der Landtag beschloss 1921 ein Gesetz über eine bewaffnete Landeswehr, das aber nie in Kraft gesetzt wurde.

Der Landtag stimmte am 24. August 1921 einstimmig einer neuen Verfassung zu, die Prinz Karl von Liechtenstein am 5. Oktober unterzeichnete. Das Grundgesetz wurde damit an diesem Tag in Kraft gesetzt. Liechtenstein bildet demgemäss eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. In der Verfassung legte der Landtag damals auch fest, dass «die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert» sei. Neben dieser Definition der Staatsform enthält die Verfassung zudem eine Bestimmung über die Pflicht zur Landesverteidigung: «Jeder Waffenfähige ist bis zum zurückgelegten 60. Altersjahr im Falle der Not zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet.» Eine Bestimmung, die weniger bekannt ist und nicht näher umschreibt, was konkret die Waffenfähigen zu machen hätten im Fall einer Bedrohung von aussen.

Interessant ist, dass es zur gleichen Zeit, als über eine neue Verfassung diskutiert wurde, auch eine Diskussion über Grenzschutz und Verteidigung der Grenzen gab. Der Landtag stimmte am 12. März 1921 einem Gesetz über die Errichtung einer bewaffneten Landeswehr» zu. Dieses Gesetz trat am 29. März 1921 in Kraft, doch schon Ende 1925 wurde es vom Landtag wieder aufgehoben, weil es bis dahin nicht umgesetzt worden war. Ausgangspunkt für das Gesetz bildete die Kündigung des Zoll- und Wirtschaftsvertrags mit Österreich nach dem Ersten Weltkrieg. In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit suchte Liechtenstein einen neuen Partner, kündigte am 2. August 1919 den Vertrag mit Österreich und nahm gleichzeitig Kontakt mit der Schweiz in Bezug auf eine wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Österreich reagierte auf die Kündigung anders, als Liechtenstein erhofft hatte. Statt eines stufenweisen Abbaus der Zollverbindungen verfügte Österreich schon einen Monat später, Liechtenstein gelte fortan als Zollausland. Liechtensteinische Unternehmer mussten deshalb eine Importbewilligung anfordern, wenn sie Waren nach Österreich liefern wollten. Der vorher freie Warenverkehr zwischen Österreich und Liechtenstein war unterbrochen, der Warenaustausch wurde mit einer Zollgebühr belegt.

Die Gründung einer Bürgerwehr scheiterte im Landtag
Doch damit nicht genug! Österreich zog seine Zöllner von der liechtensteinischen Grenze ab, womit Liechtenstein gezwungen war, seine Grenzangelegenheiten selbst zu regeln. Die Regierung rekrutierte in aller Eile eine eigene Grenzwacht und stellte dem Landtag das Begehren, eine Bürgerwehr zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung aufstellen zu können. Mit der Bildung einer freiwilligen Bürgerwehr wollte die Regierung den Abzug der österreichischen Finanzwache kompensieren. Im Landtag war der Antrag umstritten, doch nach einer längeren Debatte stimmten 11 von 15 Abgeordneten dem Regierungsantrag zu. Wie die geplante Bürgerwehr konkret aussehen sollte, wurde der Regierung übertragen, die schon im November 1919 dem Parlament eine Vorlage unterbreitete. Während der Landtagssitzung vom 25. November kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern der Vorlage. Die Befürworter unterstrichen die Bedeutung von Ruhe und Ordnung in einer unsicheren Zeit, die Gegner kritisierten das Fehlen einer klaren Umschreibung des Aufgabengebietes einer Bürgerwehr. Die Regierung hatte den Antrag damit begründet, ausser wenigen Polizeibeamten stünden für die Sicherheit keine Schutzmannschaften zur Verfügung, weshalb eine Bürgerwehr dringend nötig sei. Die Bürgerpartei stellte sich hinter den Regierungsantrag, während Vertreter der Volkspartei das fehlende Vertrauen der Regierung in die Bevölkerung kritisierten.

Das Thema Bürgerwehr beschäftigte nicht nur Regierung und Landtag, sondern auch viele in der Bevölkerung. Im Unterschied zu sonstigen Landtagssitzungen, die meist mit wenig Besuchern über die Bühne gingen, hatten sich erstaunlich viele engagierte Bürger eingefunden, um sich ein Bild über die Stimmung im Landtag und zwischen den beiden Parteien zu machen. Einige sorgten selbst mit Zurufen für Stimmung, was den Landtagspräsidenten veranlasste, die Zuschauer um Ruhe zu bitten. Als die präsidiale Aufforderung nicht fruchtete, griff er zum äussersten Mittel, wie das «Liechtensteiner Volksblatt» damals berichtete: «Da trotz wiederholter Aufforderung zur Ruhe in dem Zuschauerraum wieder Lärm entstand, verordnete der Vorsitzende die Räumung desselben.» Trotz längerer Debatte zeichnete sich im Landtag keine Einigung ab, sodass der Landtagspräsident die Beratung ohne Beschlussfassung vertagte. Mit dem Ergebnis, dass das Thema Bürgerwehr für einige Zeit aus dem Parlament verschwunden blieb.

Statt der Bürgerwehr wollte man eine Landeswehr schaffen
Eine Wende brachte die Demonstration gegen die Briefmarkenpolitik der Regierung am 26. Februar 1921 vor dem Regierungsgebäude in Vaduz. Unter dem Eindruck der Kundgebung brachte Peter Büchel, Abgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei, am 8. März im Landtag einen Antrag zur Aufstellung einer bewaffneten Landeswehr ein. Statt der früher geforderten Bürgerwehr sollte nach seinen Vorstellungen eine Truppe mit dem Namen Landeswehr geschaffen werden. Peter Büchel untermauerte seinen Vorschlag mit einem Hinweis auf eine wenige Tage vorher stattgefundene Versammlung von etwa 700 wahlberechtigten Bürgern: «Die Versammlung spricht den Wunsch aus, dass zum Schutz der Regierung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung ehestens eine bewaffnete Bürgerwehr organisiert werde.» Der Zweck der Truppe sei nichts anderes als die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowie die wirksame Bekämpfung von Unruhen. Im Unterschied zu der früher geforderten Bürgerwehr, die vor allem dem Grenzschutz dienen sollte, lag bei der Landeswehr der Schwerpunkt auf der Sicherheit im Inland.

Die Regierung legte einen Gesetzesentwurf vor, eine schlanke Vorlage mit nur 7 Paragrafen, dessen Zweckartikel lautete: «Die Landeswehr dient unter Ausschluss jeder Unterstützung parteipolitischer Bestrebungen nur zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in jenen Fällen, in denen die der Regierung sonst zu Gebote stehenden Machtmittel als hiezu nicht ausreichend erscheinen, insbesondere zur Abwehr und Beseitigung gewaltsamen Widerstandes gegen Anordnungen der Regierung.» Die Aufnahmebedingungen waren genau definiert: Die Bewerber mussten das 20. Lebensjahr überschritten haben, die körperliche Eignung für eine solche Truppe mitbringen und sich durch Unbescholtenheit sowie durch tadelloses Verhalten auszeichnen. Eine Entschädigung der «Soldaten» war nur bei einem von der Regierung verordneten Einsatz vorgesehen. Das Gesetz legte ausserdem fest, dass Waffen und Munition durch das Land Liechtenstein zu beschaffen seien. Dies brachte die Regierung in Schwierigkeiten, denn die dafür anfallenden Kosten waren in der Bevölkerung umstritten. Die Beschaffung der Bewaffnung in Österreich wurde deshalb aufgeschoben. Bei einer Besprechung mit Fürst Johann II. erwähnte Regierungschef Joseph Ospelt die Schwierigkeiten zur Finanzierung der Waffen. Fürst und Regierungschef kamen deshalb überein, das Gesetz vorerst nicht zur Anwendung zu bringen, obwohl es mit 11 der 15 Abgeordnetenstimmen beschlossen worden war.

Geldmangel und Abneigung gegen eine Truppe
Der befristete, zeitliche Aufschub für die Anwendung des Gesetzes wurde jedoch zum Dauerzustand. Geldmangel und die Abneigung in der Bevölkerung gegenüber einer solchen Truppe liess die Regierung vorsichtig agieren. Dann kamen die Wahlen im Jahr 1922: Die Volkspartei, die gegen die Landeswehr im Landtag opponiert hatte, gewann und zeigte keine Lust, das Gesetz umzusetzen. Auf ihren Antrag beschloss der Landtag am 30. Dezember 1925, wie bereits erwähnt, die Aufhebung des Gesetzes. Die Bürgerpartei, die eine Landeswehr aufstellen wollte, zeigt sich enttäuscht. Die «Liechtensteiner Nachrichten», die eng mit der Volkspartei verbunden waren, jubelte hingegen: Endlich habe der Landtag diesen «Schandfleck in unserem öffentlichen Leben» aus dem Weg geräumt.