Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, eine Abänderung der Spielbankenverordnung (SPBV) beschlossen.
Diese umfasst einerseits eine Anpassung des Verhältnisses zwischen der Anzahl Spieltische und der Anzahl Geldspielautomaten und andererseits die Aufhebung des Verbots der Doppelfunktion für das für die Videoüberwachung zuständige Personal. Mit diesen Erleichterungen soll den Entwicklungen des Spielbankenmarktes Rechnung getragen werden. Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Juni 2026 in Kraft.
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