Forum: Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Die Diskussion um die neue Landesbibliothek dauert lange genug. Seit Jahren wird geplant, gerechnet, diskutiert, korrigiert – und dabei gerät immer mehr aus dem Blick, worum es eigentlich geht: um ein Projekt für Bildung, Kultur und den Wissensstandort Liechtenstein. Wer es mit der Landesbibliothek ernst meint, sollte jetzt nicht den nächsten Umweg suchen, sondern den Weg freimachen. Eine moderne Landesbibliothek ist kein Luxus. Sie gehört vielmehr zu einem Land, das Bildung stärkt, kulturelles Erbe sichtbar macht und den Zugang zu Wissen offenhält.

Vor rund einem Jahr hat die Bevölkerung von Vaduz mit 64.8 % entschieden, dass die Gemeinde den Bau der Bibliothek unterstützen soll. Auch private Geldgeber haben sich bereit erklärt, einen Beitrag zu leisten. Damit kann das Vorhaben umgesetzt werden, ohne dass weitere finanzielle Mittel des Landes benötigt werden. Wer unter diesen Voraussetzungen nach neuen Blockademöglichkeiten sucht, muss sich fragen lassen, ob er die Bibliothek überhaupt will.

Natürlich darf man über Verfahren und Zuständigkeiten sprechen – aber dann auch auf Basis von Fakten. Im Gutachten für die Regierung kann in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der klaren Zuständigkeiten zwischen Landtag und Regierung nachgelesen werden, «dass es nicht im Belieben der Regierung steht, bestimmte Geschäfte dem Landtag zur formellen Zustimmung zu übertragen, wenn die Zuständigkeit rechtlich bei der Regierung liegt.»

Im Gutachten wird auch ausgeführt, dass eine formelle Zustimmung des Landtages zu einem Geschäft nur dann rechtlich möglich sei, wenn der Landtag dafür formell auch zuständig sei. Eine Zustimmung des Landtages sei nicht einzuholen, wenn die Finanzhoheit des Landtages nicht tangiert sei und keine wesentlichen Projektänderungen vorgenommen würden. Zudem sei keine Zustimmung des Landtages erforderlich, wenn das Projekt ohne weitere finanzielle Mittel des Landes realisiert werden könne. Bestünde keine Pflicht, die Zustimmung des Landtages einzuholen, sei die Regierung doch berechtigt, den Landtag in konsultativer Weise zu involvieren.

Nichts anderes macht die Regierung. Sie handelt somit im Einklang mit der Verfassung und auf Basis des Gutachtens rechtlich korrekt. Sie nutzt den vorhandenen Handlungsspielraum, bindet den Landtag ein und ermöglicht gleichzeitig die Umsetzung eines mehrheitsfähigen Projekts. Die Landesbibliothek verdient keine Scheingefechte und keinen weiteren Stillstand. Sie verdient einen Entscheid nach vorn und den Mut, ihn jetzt umzusetzen.