Frage von Abgeordneter Kaiser Johannes

E-Bikes und E-Skooter auf Fahrradwegen
Wohl die meisten von uns haben schon heikle Situationen erlebt, wenn sich auf Fahrradwegen Fussgänger, Radfahrer, E-Biker und E-Skooter kreuzen.
Die Mofas, welche relativ laut sind und max. 30 km/h fahren dürfen, sind meines Wissens auf den Fahrradwegen nicht zugelassen. Die modernen E-Skooter und E-Bikes, die teilweise bis zu 50 km/h schnell sind, verkehren jedoch auf den teilweise schmalen Fahrradwegen.
Meine Fragen an die Regierung:
Fragen
- Gibt es eine klare gesetzliche Regelung für die verschiedenen Zweirad-Typen auf den Fahrradstreifen?
- Besteht Handlungsbedarf für eine Regelung der schnellen E-Bikes und E-Skooters?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Ja. Eine entsprechende Überarbeitung der einschlägigen Verordnungen, nämlich der Verkehrsregelnverordnung, der Signalisationsverordnung und der Verordnung über die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen ist per 1. September 2025 in Kraft getreten. Neu werden die Motorfahrräder in fünf Gruppen unterteilt:
- schnelle Motorfahrräder mit einem Elektro- oder Verbrennungsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei einem Elektromotor mit Tretunterstützung bis 45 km/h;
- mehrspurige Motorfahrräder mit Elektromotor und Tretunterstützung bis 25 km/h und einem Gesamtgewicht bis 450 kg (schwere Motorfahrräder);
- elektrisch motorisierte Rollstühle bis 25 km/h;
- leichte Motorfahrräder mit Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (E-Scooter) oder mit Sitzgelegenheit und Tretunterstützung bis 25 km/h (leichte eBikes);
- sowie einachsige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h.
Sämtliche dieser Motorfahrräder haben einen Radweg- oder Radstreifen zu benutzen, sofern nichts Abweichendes signalisiert ist.
zu Frage 2:
Wie zu Frage 1 bereits erwähnt, sind die neuen Regelungen per 1. September 2025 in Kraft getreten. Aufgrund der erst kurzen Geltung der Regelung, können noch keine Schlüsse zu allfällig zu ergänzenden Regelungen gezogen werden.
Frage von Landtagpräsident Kaufmann Manfred

Aktueller Stand der Postulatsbeantwortung betreffend allfällige Übernahme der Schulkosten im Ausland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen
Im Dezember-Landtag 2025 habe ich auf die ausstehende Beantwortung des Postulats betreffend die allfällige Übernahme der Schulkosten im Ausland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen hingewiesen. Dieses Postulat wurde parteiübergreifend mit grosser Zustimmung im Dezember-Landtag 2024 an die Regierung überwiesen und unterstreicht die hohe Bedeutung des Anliegens.
Ich kenne persönlich betroffene Familien, die sich in einer anspruchsvollen Situation befinden und auf klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Für sie bedeutet die anhaltende Verzögerung nicht nur fehlende Planungssicherheit, sondern auch eine zusätzliche Belastung im ohnehin herausfordernden Alltag. Umso wichtiger wäre eine verlässliche und transparente Kommunikation seitens des Bildungsministers.
Trotz der im Dezember abgegebenen Zusicherung einer zeitnahen Behandlung ist die Postulatsbeantwortung auch im April-Landtag 2026 nicht traktandiert.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich die Regierung um Auskunft:
Fragen
- Wann wird die Beantwortung des genannten Postulats dem Landtag verbindlich vorgelegt?
- Welche konkreten Gründe führen dazu, dass die im Dezember 2025 in Aussicht gestellte zeitnahe Behandlung bislang nicht erfolgt ist?
- Welche konkreten Zwischenschritte oder Ergebnisse liegen aktuell vor, die den betroffenen Familien zumindest eine Orientierung oder Perspektive geben können?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Eine verbindliche Zusicherung kann nicht erfolgen. Es ist geplant, das genannte Postulat im Juni dem Landtag vorzulegen.
zu Frage 2:
Die im Postulat aufgeworfenen Fragestellungen und Thematik sind komplex. Aufgrund der hohen Relevanz für die betroffenen Familien sind in diesem Fall an die Qualität der Postulatsbeantwortung besonders hohe Anforderungen zu stellen.
zu Frage 3:
Der Entwurf der Postulatsbeantwortung liegt vor. Anliegen von Eltern bzw. Kindern in diesem Zusammenhang werden laufend und unabhängig von der Bearbeitung und Beantwortung des Postulats behandelt und bearbeitet.
Frage von Abgeordnete Kindle-Kühnis Marion

Drittes Kindergartenjahr in Liechtenstein
In Liechtenstein dauert der Kindergarten grundsätzlich zwei Jahre. Ein drittes Kindergartenjahr ist nur in besonderen Fällen möglich, etwa wenn die Entwicklung des Kindes dies erfordert und die Eltern gemeinsam mit dem Schulamt einen Antrag stellen.
Meine Fragen hierzu:
Fragen
- Wie viele Anträge gab es in den letzten 5 Jahren? Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr, pro Gemeinde, in absoluten Zahlen und in Prozenten.
- Kann die Regierung von einer Zunahme der Anträge über die letzten Jahre sprechen und wenn ja, wie ist diese Zunahme zu erklären?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Für Entscheide über eine Rückstellung eines noch nicht schulfähigen Kindes gemäss Art. 86 Absatz 1 Schulgesetz ist die jeweilige Schulleitung zuständig. Diese Einzelfälle werden statistisch nicht erfasst.
zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage von Abgeordneter Rehak Thomas

Liechtensteinische Schuladministration (LiSA)
Der Projektreview zur Liechtensteinischen Schuladministration (LiSA) zeigt auf, dass das Vorhaben zur Modernisierung der Schuladministration mit erheblichen Problemen konfrontiert ist. Neben einer deutlichen zeitlichen Verzögerung von rund zwei Jahren und neun Monaten wurden insbesondere die Komplexität des Projekts, Defizite im Risikomanagement sowie eingeschränkte personelle Ressourcen im Schulamt als zentrale Ursachen identifiziert.
Zudem bestehen Hinweise auf unklare Rollen- und Verantwortlichkeitsstrukturen sowie auf eine unzureichende Akzeptanz der bereits eingeführten Module, was den Projekterfolg gefährden könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vertiefte Klärung verschiedener Aspekte des Projektverlaufs und der weiteren Umsetzung notwendig.
Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Welche konkreten Funktionen und Verantwortlichkeiten hatten die im Projekt nicht ausreichend verfügbaren Schlüsselpersonen im Schulamt?
- Welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Rollen- und Verantwortlichkeitsverteilung im Projekt klar zu definieren und zukünftige Verzögerungen zu vermeiden?
- Wie wird aktuell sichergestellt, dass die eingeführten Module von allen relevanten Nutzergruppen tatsächlich angewendet werden?
- Welche konkreten Schritte sind geplant, um die Akzeptanz der Modullösungen nachhaltig zu erhöhen (z. B. im Bereich Change-Management)?
- Wie beurteilt die Regierung den bisherigen Projektverlauf sowie die Verantwortlichkeiten innerhalb des Schulamts, insbesondere im Hinblick auf zentrale Funktionen wie die Stundenplanung und die Gesamtkosten für die Implementierung?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Das angesprochene interne Projektreview zur Liechtensteinischen Schuladministration (LiSA) der Firma KPMG liegt der Regierung und der GPK des Landtags vor. Dieser Bericht ist nur für den internen Gebrauch bestimmt.
zu Frage 2:
Die organisatorischen Komplexitäten sowie Risiken und Abhängigkeiten wurden identifiziert. Die internen und externen Ressourcen werden entsprechend angepasst und erweitert. Kritische Rollen werden laufend überprüft, um ihre Verfügbarkeit sicherzustellen. Bei absehbaren Engpässen werden frühzeitig geeignete Massnahmen eingeleitet.
zu Frage 3:
Die breite Anwendung der Module wird durch ein Bündel an Einführungsmassnahmen unterstützt. Durch diese Kombination aus Schulung, Dokumentation im Intranet und lokaler Unterstützung durch lokale Medienkoordinatoren wird sichergestellt, dass die Nutzung der Module im Alltag verankert wird. Zusätzlich stehen im System selbst integrierte Hilfefunktionen zur Verfügung.
zu Frage 4:
Die Akzeptanz wird aktiv und kontinuierlich gefördert. Ein Ansatz ist der laufende Dialog mit den Anspruchsgruppen. Darüber hinaus sind wiederkehrende Schulungen und Auffrischungen vorgesehen. Ein weiterer Faktor ist der gezielte Aufbau von Know-how im Schulamt und in den Schulen mit Unterstützung der Schulleitungen.
zu Frage 5:
Einerseits zeigt sich, dass mit der Auswahl einer geeigneten Lösung sowie dem Aufbau der technischen und organisatorischen Grundlagen wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Erste Module sind eingeführt beziehungsweise stehen kurz vor der Einführung, und zentrale Grundlagen wie Datenmigration, Systemumgebungen und Prozessdefinitionen konnten erfolgreich erarbeitet werden. Andererseits zeigt das Projekt – wie bei vergleichbaren Transformationsvorhaben üblich –, dass insbesondere organisatorische Veränderungen, die Einführung neuer Prozesse sowie die Ablösung etablierter Systeme eine hohe Komplexität aufweisen. Diese Komplexität war zum Zeitpunkt nach der Ausschreibung noch nicht abschliessend klar und zeigte sich vermehrt in der Konzeptphase, die im Sinne der Qualität entsprechend auch verlängert wurde.
Frage von Abgeordneter Rehak Thomas

Sonderpädagogische Tagesschule des HPZ
Die Sonderpädagogische Tagesschule des HPZ ist ein wesentlicher Bestandteil der liechtensteinischen Bildungslandschaft. In der Tagesschule des HPZ werden Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren mit besonderen Lernbedürfnissen gefördert. Die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler können sich im Verlauf der Schulzeit verändern, sodass teilweise oder dauerhaft eine intensivere individuelle Betreuung sowie spezifische Fördermöglichkeiten erforderlich sind.
Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Welche sonderpädagogischen Beschulungsangebote bietet das HPZ generell an?
- Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Betreuung einer Schülerin bzw. eines Schülers und wer bezahlt diese Kosten?
- Wie flexibel ist die Schule, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus medizinischen Gründen nicht den ganzen Tag anwesend sein kann?
- Besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit einer Eins-zu-eins-Betreuung, falls nein, aus welchem Grund nicht?
- Und welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Mitwirkung haben Eltern konkret?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Das Angebot der Sonderpädagogischen Tagesschule des hpz ist auf Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernbedürfnissen im Alter von 4 bis 18 Jahren, in Ausnahmefällen bis 20 Jahre, ausgerichtet. Sie ist in zwei Bereiche gegliedert: die Sonderpädagogische Schule mit Basis-, Mittel- und Oberstufe sowie die Sprachheilschule mit Sprachförderkindergarten und Sprachförderklassen. In den letzten zwei Schuljahren der Oberstufe liegt ein Schwerpunkt auf der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Ergänzende therapeutische Massnahmen sind Teil des Schulalltags.
zu Frage 2:
Zwischen der Regierung und der Stiftung für heilpädagogische Hilfe bestehen zwei Leistungsvereinbarungen: einerseits für die sonderpädagogische Tagesschule, anderseits für die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie, Psychomotorik, heilpädagogische Früherziehung). Im Kalenderjahr 2025 betrugen die Beschulungskosten pro Schüler mit Wohnsitz in Liechtenstein im Durchschnitt CHF 63’335.
zu Frage 3:
Die Schulen sind in der Regel verpflichtet, bei medizinisch bedingten Fehlzeiten flexibel zu reagieren. Der Fokus liegt auf dem Wohl des Kindes und seiner Familie.
zu Frage 4:
Je nach Art und Ausmass der Beeinträchtigung ist eine sehr enge Begleitung bis hin zu einer 1:1-Betreuung erforderlich und wird im Rahmen des Bedarfs sichergestellt.
zu Frage 5:
Eltern wirken in der Schule des hpz auf vielfältige Weise aktiv mit. Ein zentraler Bestandteil ist der regelmässige und konstruktive Austausch mit den Lehrpersonen sowie den Therapeutinnen und Therapeuten. Darüber hinaus bringen Eltern ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen (bspw. den eigenen Beruf) in das Schulleben ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag.
Zudem können Eltern auch beratende und begleitende Angebote der Schule in Anspruch nehmen.
Frage von Abgeordneter Seger Martin

LIEbike
Im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt LIEbike sowie den veröffentlichten Zahlen zu Kosten und Erträgen ergeben sich verschiedene Fragen zur finanziellen Ausgestaltung und Nutzung des Systems. Insbesondere der ausgewiesene Ertrag wirft Fragen hinsichtlich seiner Zusammensetzung und Nachhaltigkeit auf.
Fragen
- Wie setzt sich der ausgewiesene Ertrag von CHF 183’769.90 konkret zwischen Gemeindebeiträgen und Einnahmen aus Kundenzahlungen zusammen?
- Wie viele aktive Kundinnen und Kunden haben das LIEbike-System während der gesamten Pilotphase genutzt?
- Wie viele dieser aktiven Nutzerinnen und Nutzer sind Angestellte der Landesverwaltung oder von öffentlichen Institutionen?
- Nach welchen konkreten Kriterien definiert LIEmobil eine Person als «aktive Kundin» bzw. «aktiven Kunden»?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
CHF 42615.30 sind Fahrgeldeinnahmen. Die Differenz zum Gesamtbetrag sind Beiträge von Gemeinden.
zu Frage 2:
Zwischen Inbetriebnahme im September 2022 bis Ende 2025 haben 3163 Personen die für die Ausleihe notwendige LIEbike-App heruntergeladen sowie je mindestens eine Fahrt mit einem LIEbike absolviert.
zu Frage 3:
Jede Nutzerin, jeder Nutzer meldet sich privat an und hinterlegt ein persönliches Zahlungsmittel. Angaben zur Arbeitsstätte werden von LIEmobil nicht erhoben. Mitarbeitende von LIEmobil können LIEbikes als Teil ihrer Gesamtvergütung kostenlos nutzen. 9 der aktiven User sind LIEmobil-Mitarbeitende.
zu Frage 4:
Als aktiver Nutzer resp. aktive Nutzerin gilt eine Person, welche die LIEbike-App heruntergeladen hat und mindestens eine Fahrt mit einem LIEbike absolviert hat.
Frage von Stv. Abgeordnete Vogelsang Nadine

Zonierung touristischer und nicht touristischer Gebiete
Im Bericht und Antrag Nr. 54/2022, welcher mit 25 Stimmen überwiesen wurde, werden Malbun und Steg als wertvolle Naherholungsgebiete mit zentraler Sportstättenstruktur anerkannt und ein moderater Ausbau dieser Gebiete angestrebt. Dieser ist laut Bericht und Antrag jedoch nur möglich, wenn in bestimmten Gebieten eine Entwicklung der touristischen Infrastruktur möglich wird.
Um die Abstimmung mit den unterschiedlichen Interessensgruppen zu erleichtern, sollen neu drei Gebietsarten definiert und in der Raumplanung verankert werden: Nicht-touristische Gebiete, in denen die Natur den höchstmöglichen Schutz geniesst, aktive Tourismusgebiete mit Infrastrukturausbau von Pisten, Beschneiungs- und Bahnanlagen, Gastronomiebetrieben, etc. und zuletzt sanfte Tourismusgebiete, wo die Bewegung aus eigener Muskelkraft in der ansonsten unberührten Natur im Vordergrund steht wie zum Beispiel in der Valüna, Pfälzerhütte, etc.
Weiterhin zu berücksichtigen sind dabei die heute bestehenden Zonen wie zum Beispiel Wildruhe, Waldreservate etc. Sie sollen jedoch angepasst werden dürfen, sofern wirkungsvolle Ersatzmassnahmen umgesetzt werden können.
Das Ziel ist eine langfristige Klarheit zu schaffen, in welchem Perimeter, welche touristische Entwicklung stattfinden kann und wo nicht. Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Wie weit ist man mit der Ausgestaltung von «touristischen und nicht-touristischen Gebieten»?
- Ist diese Ausgestaltung bereits in geeigneter Weise in den Landesrichtplan eingeflossen?
- Wurde die Ausgestaltung dieser Gebiete bereits mit den Anspruchsgruppen festgelegt?
- Um welche Anspruchsgruppen handelt es sich namentlich?
- Wann ist mit der Umsetzung dieser Neuzonierungen zu rechnen?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Die konzeptionelle Ausarbeitung der touristischen, sanften touristischen und nicht touristischen Gebiete ist weit fortgeschritten. Der Landesrichtplan beschreibt detailliert, wie touristische Räume wie Malbun und Steg entwickelt werden dürfen und welche Gebiete – insbesondere naturbelassene Landschafts- und Alpenräume – von neuen Bauten freizuhalten sind. Zudem sind die Prinzipien des sanften Tourismus klar umschrieben, etwa der Fokus auf naturverträgliche Nutzung, Bewegung aus eigener Muskelkraft und Schutz sensibler Lebensräume.
zu Frage 2:
Ja. Die Ausgestaltung ist in den Vernehmlassungsentwurf des Landesrichtplans integriert. Die Unterscheidung verschiedener Raumtypen (z. B. naturnaher Siedlungsraum, Berggebiet), die Festlegungen zu touristischen Gebieten wie Malbun/Steg sowie die Einschränkungen für den naturnahen Tourismus bzw. sanfte Tourismusgebiete sind im Richtplan verbindlich verankert. Ebenso finden sich klare Regeln zur landschafts- und umweltverträglichen Nutzung, etwa die Konzentration touristischer Infrastruktur auf bestehende Siedlungsbereiche / bereits vom Tourismus beanspruchte Geländekammern und die gute Einordnung touristischer Bauten und Anlagen in die Landschaft.
zu Frage 3:
Ja. Das Kapitel Tourismus im Richtplan wurde im Austausch mit dem zuständigen Ministerium und weiteren Beteiligten (Liechtenstein Marketing) erarbeitet. Die Festlegungen zum Tourismus, zur Landschaft und zur Siedlungsentwicklung beruhen auf breit abgestimmten Grundlagen wie dem Raumkonzept Liechtenstein 2020 und dem in der kleinen Anfrage erwähnten BuA Nr. 2022/54. Der Einbezug weiterer Anspruchsgruppen erfolgt zurzeit mit der aktuell laufenden Vernehmlassung der Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans.
zu Frage 4:
In den aktuellen Entwurf des Kapitels Tourismus wurden bisher das zuständige Ministerium und Liechtenstein Marketing einbezogen. Mit der zurzeit laufenden Vernehmlassung erhalten zusätzlich die Gemeinden, Genossenschaften, Amtsstellen und mehrere Verbände und Vereine die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äussern und diesen bei Bedarf mit dem Amt für Hochbau und Raumplanung abzustimmen. Die vollständige Liste der zur Vernehmlassung des Landesrichtplans eingeladenen Organisationen steht auf der Homepage des Amts für Hochbau und Raumplanung zur Verfügung.
zu Frage 5:
Die Umsetzung der Neuzonierungen erfolgt nicht direkt durch den Richtplan, sondern im Anschluss durch die Gemeinden im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevisionen. Der Landesrichtplan gibt den verbindlichen Rahmen vor; die Gemeinden müssen darauf basierend ihre Zonenpläne anpassen und allfällige Ein- oder Umzonungen vornehmen. Die konkrete zeitliche Umsetzung hängt daher vom jeweiligen Planungsprozess auf Gemeindeebene ab, beginnt aber normalerweise in den nächsten Revisionen nach Inkrafttreten des Richtplans.
Frage von Abgeordneter Hasler Dietmar

Nicht mehr angebrachte Drahtseil-Schutzleitplanken entlang der Bendererstrasse/Schaanerstrasse
Im Zuge der Sanierung der Bendererstrasse/Schaanerstrasse zwischen Bendern und Schaan wurde der Strassenbelag erneuert. Dabei fällt auf, dass die zuvor angebrachten Drahtseil-Schutzleitplanken vor den entlang der Strasse stehenden Bäumen, nicht mehr montiert wurden. Dazu hätte ich gerne mehr Hintergrundinformationen.
Fragen
- Aus welchen Gründen wurden die Schutzleitplanken im Zuge der Sanierung nicht wieder angebracht und ist vorgesehen, diese nachträglich zu installieren? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
- Wie wird die Verkehrssicherheit auf diesem Strassenabschnitt aktuell beurteilt, insbesondere im Hinblick auf das erhöhte Risiko bei einem Abkommen von der Fahrbahn?
- Entspricht der derzeitige Zustand den geltenden Sicherheitsstandards und Richtlinien?
- Welche Erkenntnisse liegen der Regierung hinsichtlich der Unfallfolgen bei Kollisionen mit Bäumen ohne vorgelagerte Schutzleitplanken vor, insbesondere in Bezug auf die Schwere von Verletzungen beziehungsweise die Überlebenswahrscheinlichkeit?
- Welche Grundsätze verfolgt die Regierung hinsichtlich der Gestaltung des Strassenraums, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Begrünung, zum Beispiel Bepflanzung mit Bäumen entlang von Strassen und Verkehrssicherheit?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Der Strassenabschnitt wurde im Zuge der Erneuerung auf Konformität mit den aktuellen Normen und Standards geprüft. Aufgrund der mittleren Verkehrsstärke auf der Benderer Strasse ist gemäss aktuell gültiger Standards die Anordnung von Leitschrankensystemen nicht erforderlich. Daher wurde auf einen Ersatz der ohnehin heute nicht mehr normkonformen Drahtseil-Schutzleitplanken durch ein aktuelles normkonformes System verzichtet. Dies entspricht auch der Empfehlung der Norm, wonach bestehende Fahrzeugrückhaltesysteme bei geringer Unfallhäufigkeit und fehlendem Erfordernis nicht zu erneuern sind, um die Gefährdung Dritter und Zweiradfahrer zu minimieren.
zu Frage 2:
Im Zuge der Strassenerneuerungen wurden die Sicherheitsmassnahmen der ersten Priorität gemäss den entsprechenden Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) verbessert. Dies sind Massnahmen zur Verbesserung der optischen Führung (Leitlinien, Leitpfosten) sowie zur Verbesserung der Griffigkeit, des Quergefälles und der Entwässerung der Fahrbahnoberfläche. Damit wurde das Sicherheitsniveau auf der Benderer Strasse in der Summe deutlich erhöht.
zu Frage 3:
Ja
zu Frage 4:
Die Unfallschwere ist abhängig von der Unfallart, dem Vorhandensein von Gegenverkehr, der Art der beteiligten Fahrzeuge und von weiteren Bedingungen, womit unterschiedliche Unfallszenarien möglich sind, bei denen mit und ohne Leiterplanken unterschiedliche Folgen für die betroffene Person und Dritte denkbar sind. Aus der Betrachtung eines einzelnen Unfallszenarios unter Ausblendung übriger Szenarien können keine geeigneten Erkenntnisse gewonnen werden.
zu Frage 5:
Die Regierung verfolgt eine normgemässe Strassenraumgestaltung, welche ausserorts in erster Priorität die Vermeidung von Hindernissen im Seitenraum vorsieht. Infolgedessen sind keine Neupflanzungen von Alleen im Strassenraum ausserorts vorgesehen. Bei unvermeidbaren Hindernissen ist die Anordnung einer Schutzeinrichtung (Leitschranken, Leitmauern) zu prüfen, wobei die Vor- und Nachteile in Bezug auf das Sicherheitsniveau gegeneinander abzuwägen sind.
Frage von Abgeordneter Hasler Erich

Schulverwaltungssoftware der Firma CMI
Eine neue Schulverwaltungssoftware der Firma CMI soll nach diversen Verzögerungen auf das neue Schuljahr hin in Betrieb genommen werden. Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist das Modul «CMI Schule» seit dem 1. Januar 2025 in Betrieb, weist jedoch weiterhin Mängel auf, die im Alltag bei den Lehrpersonen zu einem erheblichen Mehraufwand geführt haben.
Zudem ist das Modul «CMI Unterricht Lernende Plus» als Nachfolgelösung zum «Lehreroffice» noch immer nicht verfügbar. Die Einführung wurde deshalb um ein weiteres Jahr auf das Schuljahr 2027/28 verschoben. Zusätzlich zeigen die Erfahrungen aus Appenzell Innerrhoden, dass neben den eigentlichen Softwarekosten auch Aufwendungen für Schnittstellen, Drittanbieter sowie projektbedingte Folgekosten angefallen sind. Dies hat zu Kostenerhöhungen, Projektverzögerungen und Auswirkungen auf die Budgetierung der Schulen geführt.
Daher folgende Fragen an die Regierung:
Fragen
- Welche Softwarelösungen standen bei der Evaluierung einer Schulverwaltungssoftware zur Auswahl und welche Gründe waren für die Auswahl der CMI-Software ausschlaggebend?
- Welche erwarteten und unerwarteten – das heisst nicht budgetierten – Kosten sind seit dem Entscheid zur Beschaffung und Einführung der CMI-Schulverwaltungssoftware angefallen und werden voraussichtlich bis zur vollständigen Einführung und zum regulären Betrieb der Software noch anfallen?
- Welche Module sollen auf welchen Zeitpunkt an welchen Schulen eingeführt werden? Welche Tests oder Pilotversuche sind vorgesehen und welche offenen Punkte oder Risiken sind derzeit bekannt?
- Wie beurteilt die Regierung die Erfahrungen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden im Hinblick auf Restpendenzen, Terminverschiebungen, Schnittstellenprobleme, Drittkosten und Kostenabweichungen gegenüber früheren Planungen?
- Wie war das Feedback der Schulleiter im Anschluss an die Schulung vom 10. März 2026, und welche Forderungen wurden gestellt?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung gingen drei Angebote ein. Sämtliche drei Anbieterinnen erfüllten die formalen Voraussetzungen sowie die Eignungskriterien. Im weiteren Vergabeverfahren hat sich das Angebot von CMI wirtschaftlich als klar vorteilhaft erwiesen. Wesentliche Gründe hierfür waren der tiefste Angebotspreis, die beste ausgewiesene Leistungsfähigkeit und Funktionalität, die beste Abdeckung der technischen Anforderungen, der höchster Erfüllungsgrad der funktionalen Kriterien, die beste Bewertung der anbieterbezogenen Zuschlagskriterien sowie die beste Bewertung in Referenz und Präsentation.
zu Frage 2:
Bislang sind für das Projekt Kosten in der Höhe von CHF 617’782.60 angefallen. Das genehmigte Gesamtprojektbudget beläuft sich auf CHF 792’266.26. Aktuell wird davon ausgegangen, dass dieser Kostenrahmen für die Einführung eingehalten wird.
zu Frage 3:
Die Einführung erfolgt bewusst etappiert und entlang des fachlichen Reifegrads der einzelnen Bereiche. Bereits eingeführt ist mit Klapp eine Kommunikationslösung, die an den Schulen dort eingesetzt wird, wo dies fachlich und organisatorisch sinnvoll ist.
Im Bereich der Schuladministration ist vorgesehen, dass mit dem Schuljahreswechsel 2026/27 CMI Schule beziehungsweise das LiSA-Kernsystem eingeführt wird. Parallel dazu erfolgt die schrittweise Digitalisierung der Aktenführung im Schulbereich, insbesondere mit Lehrpersonen- und Lernendendossiers.
Für die Gemeindeschulen ist vorgesehen, das Modul Lernende+ auf den Schuljahresbeginn 2026/27 einzuführen.
Für die Sekundarstufe ist die Ausgangslage anspruchsvoller. Dort geht es nicht nur um die Einführung eines neuen Moduls, sondern um die Ablösung von LehrerOffice in einem Bereich mit erhöhten Anforderungen, namentlich bei Noten-, Promotions- und weiteren schulartspezifischen Prozessen. Aus diesem Grund wurden weitergehende Tests, Schulungen mit Key Usern und vertiefte Abnahmen vorgesehen und entschieden, die Ablösung von LehrerOffice nicht auf den Schuljahresbeginn 2026/27 vorzunehmen.
Weitergehende Module befinden sich in Prüfung oder Entwicklung. Dazu zählen je nach Fachbereich beispielsweise Funktionen im Umfeld Betreuung, Schulpsychologischer Dienst oder Schulsozialarbeit
Die technischen Risiken der Basislösung werden insgesamt als beherrschbar eingestuft. Grösser einzuschätzen sind demgegenüber die organisatorischen Risiken.
zu Frage 4:
Das Schulamt und das Amt für Informatik beziehen Erfahrungen und Erkenntnisse anderer Kantone und Träger, soweit verfügbar, in die eigene Beurteilung mit ein. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Vergleiche stets nur eingeschränkt möglich sind, da kantonale beziehungsweise nationale Rahmenbedingungen, Prozesse, Zeugnisregime, Zuständigkeiten und bestehende Systemlandschaften unterschiedlich sind.
zu Frage 5:
Die Schulungen und Rückmeldungen sind differenziert zu betrachten. Eine pauschale Gesamtbewertung über alle Schulstufen hinweg wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht.
Bei den Gemeindeschulen zeigen die bisherigen Rückmeldungen, dass die vorgestellten Funktionen grundsätzlich als Unterstützung für den Schulalltag wahrgenommen werden. Erste Rückmeldungen fielen positiv aus.
Anders stellt sich die Situation auf der Sekundarstufe dar. Dort hat die erste Schulung mit Key Usern vom 10. März 2026 gezeigt, dass zentrale Funktionalitäten und Übersichten noch nicht in einem Umfang vorliegen, der den Ansprüchen der Key Usern entsprechen. Das Feedback der Schulleitungen wird ernst genommen und fliesst direkt in die Projektsteuerung ein.
Frage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen

Schulabsentismus in Liechtenstein – Ursachen und Zusammenhang mit psychosozialen Belastungen im Schulalltag
Schulabsentismus stellt auch in Liechtenstein eine zunehmend relevante Herausforderung dar. Regelmässige Schulabwesenheiten können die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen und stehen oft im Zusammenhang mit sozialen, familiären oder gesundheitlichen Problemen. Aktuelle öffentliche Diskussionen zeigen zudem, dass Themen wie Mobbing im Schulumfeld eine bedeutende Rolle spielen können. So wurde kürzlich darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Anteil von Kindern und Jugendlichen von Mobbing betroffen ist. Solche Belastungen können sich direkt auf das Schulverhalten und die Anwesenheit auswirken. Für eine zielgerichtete Prävention und wirksame Massnahmen ist daher eine verlässliche Datengrundlage entscheidend. Insbesondere stellt sich die Frage, in welchem Ausmass Schulabsentismus in den verschiedenen Schulstufen auftritt, welche Ursachen dokumentiert werden und wie systematisch diese erfasst sind.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:
Fragen
- Welche statistischen Daten liegen der Regierung zum Schulabsentismus in Liechtenstein vor (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstufen wie Primarstufe, Oberschule, Realschule, Gymnasium und weiterführende Schulen) sowie nach Anzahl und Dauer der Absenzen)?
- Wie hat sich der Schulabsentismus in den letzten fünf Jahren entwickelt und lassen sich dabei Trends oder Auffälligkeiten erkennen?
- Werden die Gründe für Schulabsenzen systematisch erfasst (z. B. Krankheit, psychosoziale Ursachen, familiäre Gründe, Schulverweigerung) und wenn ja, wie erfolgt diese Kategorisierung?
- Welche Erkenntnisse liegen der Regierung über die häufigsten Ursachen von Schulabsentismus in Liechtenstein vor, insbesondere auch im Zusammenhang mit Mobbing oder psychosozialen Belastungen?
- Welche bestehenden Massnahmen und Programme zur Prävention und Intervention bei Schulabsentismus werden derzeit umgesetzt und wie beurteilt die Regierung deren Wirksamkeit?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Die Schulsozialarbeit erfasst alle Fälle von Schulabsentismus systematisch, aber nicht explizit nach Schulart. Die konkrete Anzahl und Dauer der Absenzen werden an den Schulen erfasst und sind in den Zeugnissen der Kinder und Jugendlichen festgehalten.
zu Frage 2:
In den Schuljahren 2021/22 bis 2024/25 lag die Anzahl an Fällen von Schulabsentismus zwischen 23 und 42 Fällen pro Schuljahr. In der Sekundarstufe bewegten sich die Fallzahlen in diesem Zeitraum zwischen 14 und 38 Fällen pro Schuljahr. Die Fälle in der Primarstufe zeigten in diesem Zeitraum demgegenüber deutlich tiefere Werte und erreichten zwischen keinem und 11 Fällen pro Schuljahr. Aktuell ist eine Abnahme der Fälle von Schulabsentismus zu verzeichnen.
zu Frage 3:
Die Gründe für Schulabsentismus werden, soweit möglich, von der Schulsozialarbeit erfasst. Dabei bestehen folgende Kategorisierungen: Familiäre Probleme, Klassenklima, Mobbing und psychische Auffälligkeiten.
zu Frage 4:
Insgesamt zeigt sich im Zusammenhang mit Schulabsentismus ein vielfältiges Bild. Während ein Zusammenhang mit Mobbing nicht auffällig ist, zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen Schulabsentismus und psychosozialen Belastungen. Im Schuljahr 2024/25 wurde beispielsweise bei 12 von insgesamt 23 Fällen ein Zusammenhang mit familiären Problemen festgestellt, in 7 Fällen bestand ein Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten. In weiteren 4 Fällen konnte ein Zusammenhang mit dem Klassenklima, davon in einem Fall mit Mobbing, in Zusammenhang gebracht werden.
zu Frage 5:
Es erfolgte die Ausarbeitung eines Handlungsplans zur Prävention und Intervention bei Schulabsentismus durch eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe in Anlehnung an internationale Fachstandards. Die Übertragung auf Liechtenstein geschah in Abstimmung mit nationalen Expertinnen und Experten, insbesondere der Ärztekammer sowie dem Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste. Zudem liegt ein Informationsblatt für Lehrpersonen vor, eine entsprechende Information für Eltern und Erziehungsberechtigte soll demnächst folgen. Spezifische evidenzbasierte Programme zum Schulabsentismus bestehen deshalb nicht, da der Ursachenkomplex zu breit ist. Nachweisbar ist jedoch ein positiver Effekt von Programmen im sozio‑emotionalen Bereich auf die Reduktion von Schulabsentismus. In diesem Zusammenhang liegt am Schulamt eine aktuelle Angebotsübersicht zu geeigneten Schulentwicklungsprogrammen im Bereich psychische Gesundheit vor.
Frage von Abgeordneter Kaiser Johannes

Bürokratieabbau für Gewerbebetriebe und KMU in Liechtenstein
Es gibt sie doch, die bürokratischen Ballaste für Gewerbebetriebe und KMU in Liechtenstein. Ein leidiges Beispiel im selben Wirtschaftraum Schweiz-Liechtenstein ist zum Beispiel der Warentransport mit Fahrzeugen in der Kategorie von 3.5 Tonnen. Diesbezüglich gibt es bei Anlieferungen für Liechtensteins Gewerbebetriebe und KMU bürokratiebedingte Mehraufwände, da für Anlieferungen aus der Schweiz für Fahrzeuge aus der Schweiz nach Liechtenstein eine Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge mit 3.5 Tonnen besteht.
Das heisst, dass Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugunternehmen für Transporte nach Liechtenstein, also ab der Staatsgrenze ab Rheinmitte ins Landesinnere, einen Fahrtenschreiber beziehungsweise eine Lizenz kaufen müssen. Ansonsten werden die Waren für Gewerbebetriebe und KMU bis zu einem Umstellplatz vor der Rheingrenze zu Liechtenstein transportiert und von dort müssen sie von Liechtensteins Gewerbebetriebe und KMU abgeholt und dann ins Landesinnere von Liechtenstein an den gewünschten Zielort transportiert werden.
Ab dem 1. Juli müssen auch Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2.5 bis 3.5 Tonnen einen neuen intelligenten digitalen Fahrtenschreiber der Generation 2 verbauen, sofern Sie im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind. Dies gilt auch für Transporte von der Schweiz nach Liechtenstein.
Meine Fragen dazu an die Regierung:
Fragen
- Wie begegnet die Regierung diesem Bürokratieballast für Gewerbebetriebe und KMU, welche auf Warentransporte bis 3.5 Tonnen aus der Schweiz angewiesen sind? Und das sind bei unserer Exportwirtschaft beileibe sehr viele.
- Wird die Regierung im Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein bestrebt sein, diese Hürde der Fahrtenschreiberpflicht beziehungsweise des Lizenzkaufs für Fahrzeuge aus der Schweiz mit Transporten ab der Staatsgrenze Schweiz-Liechtenstein beseitigen?
- Bürokratieabbau heisst hier konkret: Sonderregelung zwischen Warenverkehr Schweiz-Liechtenstein und umgekehrt ohne künstlich aufgebaute wirtschaftliche Erschwernisse. Mit anderen Worten: Setzt sich die Regierung innert angemessener Frist für gute, unbürokratische Rahmenbedingungen im Transporttransfer zwischen der Schweiz und Liechtenstein und damit für unsere Gewerbebetriebe und KMU ein?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Diese Regelung basiert auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr. Die Schweiz musste diese Regelung im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU materiell in ihr nationales Recht übernehmen. Liechtenstein hat diese Regelung im Rahmen des EWR-Abkommens übernommen. Diese in der Schweiz und Liechtenstein einheitliche Regelung galt bisher erst ab einem Gesamtgewicht von über 3.5t.
zu Frage 2:
Die Abänderung, die auf den 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wird für Liechtenstein direkt anwendbar. Zudem musste die Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU diese Änderung der EU-Verordnung materiell in ihr nationales Recht übernehmen. Somit gilt ab 1. Juli 2026 diese Abänderung einheitlich, sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein. Aufgrund dieser Umstände hat die Regierung keinen Handlungsspielraum. Ein Lizenzkauf durch schweizerische Transportunternehmen in Liechtenstein ist nicht vorgesehen.
zu Frage 3:
Die Regierung hat intensive Gespräche und Abklärungen mit der Schweiz geführt. Dies mit dem gemeinsamen Ergebnis, dass es auf der derzeitigen Grundlage rechtlich nicht möglich ist eine Sonderregelung für den Warenverkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz für Fahrzeuge über 2.5t bis 3.5t zu treffen.
Es ist zudem festzuhalten, dass die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Verbesserung von Arbeitsbedingungen bei berufsmässigen Fahrzeugführenden und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit bezweckt. Dies ist ein Ziel, welches sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein unterstützt
Frage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen

Krankheitstage bei Lehrpersonen in Liechtenstein – Entwicklung, Ursachen und Vergleich zur Landesverwaltung
Medienberichte zeigen, dass die Krankheitstage in der Landesverwaltung zuletzt über dem Durchschnitt liegen. Dies wirft grundsätzliche Fragen zur Arbeitsbelastung und zu möglichen strukturellen Ursachen im öffentlichen Dienst auf. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderem Interesse, wie sich die Situation im Schulbereich darstellt. Lehrpersonen tragen eine zentrale Verantwortung für die Bildungsqualität und stehen gleichzeitig vor steigenden Anforderungen, etwa durch heterogene und grosse Klassen, administrative Aufgaben und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Entwicklung von Krankheitstagen kann dabei ein wichtiger Indikator für die tatsächliche Belastung im Schulalltag sein.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:
Fragen
- Wie haben sich die durchschnittlichen Krankheitstage von Lehrpersonen in Liechtenstein in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstufen und sofern möglich nach Voll- und Teilzeit)?
- Wie unterscheiden sich die Krankheitstage von Lehrpersonen im Vergleich zu jenen in der Landesverwaltung insgesamt?
- Liegen der Regierung Erkenntnisse über die Hauptursachen für krankheitsbedingte Absenzen bei Lehrpersonen vor (z. B. physische Erkrankungen, psychische Belastungen, Burnout-Symptome)?
- Gibt es Unterschiede in den Krankheitstagen zwischen verschiedenen Schulstufen oder Funktionen (z. B. Klassenlehrpersonen, Fachlehrpersonen, Schulleitungen)?
- Wie positioniert sich Liechtenstein bei den Krankheitstagen von Lehrpersonen im Vergleich zur Schweiz und welche Schlüsse zieht die Regierung daraus?
Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry
zu Frage 1:
Die durchschnittlichen Krankheitstage pro Person zeigen zwischen 2021 und 2025 deutliche Schwankungen. Im Jahr 2021 lagen die Werte mit einem Gesamtdurchschnitt von 26.7 Tagen über alle Schulstufen aufgrund der COVID‑19‑Pandemie besonders hoch. In den darauffolgenden Jahren stabilisierten sich die Zahlen deutlich. In der Primarstufe lagen die Werte in den Jahren 2022 bis 2025 zwischen 16.3 und 21.8 Tagen. Im Kindergarten bewegten sich die Werte im gleichen Zeitraum zwischen 6.8 und 23.6 Tagen und in der Sekundarstufe zwischen 12.8 und 20.5 Tagen. Im Durchschnitt bewegten sich die Werte in den Jahren 2022 und 2025 zwischen 13.5 und 19.9 Tagen.
zu Frage 2:
Zwischen 2022 und 2025 lagen die durchschnittlichen Krankheitstage von Lehrpersonen zwischen 13.5 und 19.9 Tagen pro erkrankte Person, während die Landesverwaltung in denselben Jahren durchschnittlich 12.5 bis 14.0 Absenztage pro Mitarbeitenden ausweist.
zu Frage 3:
Nein.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 1. In Bezug auf einzelne Schulstufen oder Funktionen gibt es keine systematische Erfassung.
zu Frage 5:
Diese Frage kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden.


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