Frage von Abgeordneter Erich Hasler

Abgeordneter Erich Hasler

Mehrwertsteuerabrechnungen im Jahr 2025

Für das Jahr 2025 wurde in Analogie zur Schweiz kleinen Unternehmen ermöglicht, die Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen, wobei die Akontozahlungen quartalsweise abzuliefern waren.

In der Schweiz wurden den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen durch die schweizerische Steuerverwaltung Quartalsrechnungen in Papierform zugestellt, die eingezahlt werden konnten. In Liechtenstein hingegen wurden diese Quartalsrechnungen ausschliesslich elektronisch zugestellt. Wie mir zugetragen wurde, hat dies dazu geführt, dass Mehrwertsteuerzahlungen teilweise verspätet oder erst mit der Jahresabrechnung gezahlt wurden.

Dazu meine Fragen:

Fragen

  1. Wie hoch waren die Verzugszinsen, welche das Land aufgrund verspäteter Zahlungen der Mehrwertsteuer in den Jahren 2022 bis 2025 eingenommen hat?
  2. Wie viele Unternehmen haben in den Jahren 2022 bis 2025 Verzugszinsen auf die geschuldete Mehrwertsteuer oder die Akontozahlungen bezahlen müssen?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die in Rechnung gestellten Verzugszinsen betrugen im Jahr 2022 CHF 346’436, im Jahr 2023 CHF 579’669, im Jahr 2024 CHF 548’718 und im Jahr 2025 CHF 736’391. Die höheren Verzugszinsen im Jahr 2025 sind insbesondere auf zwei Fälle über insgesamt CHF 166’761 zurückzuführen.

zu Frage 2:

Aufgrund des Wechsels auf die neue MWST-Applikation per 1. Januar 2025 und der Deaktivierung der alten MWST-Applikation kann die Anzahl der MWST-Pflichtigen, denen in den Jahren 2022 bis 2024 Verzugszinsen in Rechnung gestellt wurden, nicht erhoben werden.

Im Jahr 2025 wurden 532 MWST-pflichtigen Unternehmen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Von der Möglichkeit der jährlichen Abrechnung haben im Jahr 2025 21 Unternehmen Gebrauch gemacht.


Frage von Abgeordneter Seger Daniel

Abgeordneter Daniel Seger

Externe IT-Kosten

Die zunehmende Digitalisierung staatlicher Leistungen sowie die wachsenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit stellen die Landesverwaltung vor strategische Herausforderungen. In diesem Zusammenhang gewinnt die Frage an Bedeutung, welche IT-Kompetenzen innerhalb der Verwaltung selbst aufgebaut und gehalten werden sollen und in welchen Bereichen eine externe Vergabe sinnvoll ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob durch die fortschreitende externe Vergabe von Leistungen langfristig Abhängigkeiten entstehen und internes Know-how verloren geht. Vor diesem Hintergrund kommt der Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit und digitaler Souveränität eine zentrale Bedeutung zu.

Gemäss Budget 2026 belaufen sich die Aufwendungen für Informatik in der Landesverwaltung auf rund CHF 14 Mio. für den Betrieb sowie zusätzlich rund CHF 6 Mio. für externe Dienstleistungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

Fragen

  1. Welche IT-Kompetenzen erachtet die Regierung als staatlich strategisch kritisch und sollen zwingend innerhalb der Landesverwaltung vorhanden sein?
  2. Verfügt die Landesverwaltung über eine klare Strategie oder über klare Kriterien, wann IT-Leistungen intern aufgebaut bzw. extern vergeben werden, und wie wird dabei der langfristige Kompetenzaufbau berücksichtigt?
  3. Wie beurteilt die Regierung die bestehenden Abhängigkeiten von externen Dienstleistern, insbesondere von grossen internationalen Anbietern («Hyperscalern»), bei kritischen Systemen?
  4. Wie wird sichergestellt, dass bei extern vergebenen Projekten kein struktureller Kompetenzverlust entsteht und Wissen nachhaltig in der Verwaltung verankert wird?
  5. Welche konkreten Massnahmen plant die Regierung, um die digitale Souveränität der Landesverwaltung zu stärken und zentrale IT-Kompetenzen wieder vermehrt intern aufzubauen?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Regierung erachtet insbesondere jene IT‑Kompetenzen als strategisch kritisch, die für die Steuerung, den sicheren Betrieb sowie die strategische Ausrichtung und Kontrolle der digitalen Verwaltung unverzichtbar sind. Dazu zählen Kompetenzen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz, Datenklassifikation, Zugriffs- und Berechtigungsmanagement, Verschlüsselung sowie Architektur- und Integrationsfähigkeit. Ebenfalls von zentraler Bedeutung sind internes Know-how und Steuerungsfähigkeit in Bezug auf verwaltungskritische Fachanwendungen sowie auf jene Infrastrukturen und Prozesse, in denen sensible oder geschäftsrelevante Verwaltungsdaten bearbeitet oder gespeichert werden.

zu Frage 2:

Die Landesverwaltung vergibt spezifische IT‑Projekte an externe Firmen, der tägliche IT‑Betrieb verbleibt aber in der Landesverwaltung. Zudem verfügt die Landesverwaltung über klare Kriterien, nach denen entschieden wird, welche Leistungen intern aufgebaut und welche extern bezogen werden. Dabei gilt, dass sensible oder geschäftsrelevante Daten und Prozesse grundsätzlich in der Landesverwaltung verbleiben oder mindestens verfügbar sind. Der langfristige Kompetenzaufbau orientiert sich an der IT-Strategie und wird durch Personalentwicklung und klare Governance‑Vorgaben systematisch berücksichtigt.

zu Frage 3:

Die Regierung ist sich der Abhängigkeiten gegenüber grossen internationalen Anbietern bewusst und bewertet diese systematisch. So wurde beispielsweise die Einführung des Modern Workplace – also die Verwendung von M365 in der LLV – im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse bewertet. Kritische Fachprozesse und geschäftsrelevante Daten verbleiben bewusst On‑Premise, um strukturelle Abhängigkeiten zu begrenzen und die strategische Handlungsfähigkeit zu sichern. Gleichzeitig bieten die Systeme von sogenannten Hyperscalern ein hohes Sicherheitsniveau und tragen insbesondere dazu bei, Risiken wie Phishing-Angriffe sowie andere nichtstaatliche, böswillige Zugriffsversuche wirksam zu reduzieren.

zu Frage 4:

Zur Vermeidung eines Kompetenzverlustes stellt die Landesverwaltung sicher, dass zentrale Datenhoheit und Prozessverantwortung intern innerhalb der zuständigen Fachbereiche verbleiben. Durch verbindliche Schulungen, klare Dokumentationsanforderungen sowie die aktive Einbindung der Fachbereiche in Konzeption, Umsetzung und Betrieb wird sichergestellt, dass Wissen und Kompetenzen in der Verwaltung verankert werden. Ergänzend wird durch geeignete Architekturvorgaben sichergestellt, dass Fachprozesse nicht von proprietären Plattformen abhängig sind und die Verwaltung ihre Systeme nachvollziehen, steuern und bei Bedarf unabhängig weiterentwickeln kann.

zu Frage 5:

Zur Stärkung der digitalen Souveränität setzt die Regierung auf konsequente Datenhaltung innerhalb von Europa, technische Schutzmechanismen wie den Einsatz eigener Schlüssel, strikte Nutzungsvorgaben, die Verarbeitung geschäftsrelevanter Aufzeichnungen in autorisierten Ablagen On-Premise sowie den bewussten Erhalt von Exit‑Fähigkeit dank entkoppelter Fachprozesse. Wo ein interner Kompetenzaufbau zweckmässig und nachhaltig ist, sowie auch die notwendigen Mittel risikobasiert zugewiesen werden können, wird dieser weiterhin gestärkt. Externe Leistungen sollen weiterhin dort eingesetzt werden, wo sie einen klaren Mehrwert bieten, jedoch ohne dass dadurch die staatliche Steuerungsfähigkeit oder die langfristige Verankerung zentraler Kompetenzen geschwächt wird.


Frage von Abgeordneter Wenaweser Christoph

Abgeordneter Christoph Wenaweser

IWF Bericht zur Artikel-4-Konsultation

Der Bericht des IWF zur Artikel-4-Konsultation 2026 liegt vor. Er beeindruckt ob der Fülle, Qualität und kompakten, zugleich vernetzten, aufschlussreichen Aufbereitung von Daten und daraus abgeleiteten Handlungsoptionen. Nachgelagert zu der als Erfolg zu wertenden IWF-Konsultation hierzu folgende Fragen:

Fragen

  1. Welches sind die wichtigsten Erkenntnisse der Regierung aus dem Bericht?
  2. Welche Handlungsoptionen und welche Handlungsschwerpunkte leitet die Regierung aus den Empfehlungen des IWF ab?
  3. Welche Zielsetzungen hat die Regierung für die nächste IWF-Konsultation im Jahr 2028?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Regierung teilt die Ansicht des Abgeordneten, dass der Bericht des IWF eine sehr detaillierte und aufschlussreiche Darstellung der liechtensteinischen Volkswirtschaft bietet. Dem geht ein intensiver Dialog mit liechtensteinischen Behörden, Forschungsinstitutionen, Verbänden und Unternehmen sowie mit internationalen Partnern wie der Schweizerischen Nationalbank und Ratingagenturen voraus.

Eine wichtige Erkenntnis und zugleich Bestätigung aus dem Bericht zu Liechtenstein ist, dass die Volkswirtschaft strukturell als stabil und erfolgreich eingeschätzt wird. Gleichzeitig zeigt der Bericht detailliert auf, dass Liechtenstein mit seiner hohen Exportorientierung den heutigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stark ausgesetzt ist und sich daher aktuell in schwierigen Zeiten befindet. Umso wichtiger erscheinen dem IWF daher die aktive Bewahrung und Förderung des stabilen Staatshaushalts und der Resilienz der Wirtschaft. Die Regierung teilt diese Ansichten.

Der Artikel-IV-Bericht des IWF zu Liechtenstein wurde am 27. März 2026 publiziert und ist auf der Webseite des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen öffentlich verfügbar.

zu Frage 2:

Der IWF-Bericht enthält eine Reihe von Impulsen in den Bereichen Fiskalpolitik, Finanzsektor, Strukturpolitik sowie Daten und Statistiken. Die Regierung und die involvierten Behörden werden diese Analysen und Anregungen nun vertieft prüfen und danach entscheiden, wo sich zielgerichtete Handlungsoptionen ergeben und wie diese umzusetzen sind. Dabei ist vorgesehen, den laufenden Dialog mit wichtigen Stakeholdern wie den Verbänden, Unternehmen und Forschungsinstitutionen in Liechtenstein weiterzuführen.

Besonders relevant sind die Prognosen des IWF zu zukünftig steigenden Ausgabebedürfnissen, insbesondere in den Bereichen alternde Gesellschaft und steigende Sicherheitsbedürfnisse.

Zudem gibt es Bereiche, in denen die Empfehlungen bereits laufende Arbeiten betreffen, wie beispielsweise bei der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Altersvorsorge oder dem laufenden Ausbau der makroökonomischen Daten zu Liechtenstein. Auch im Bereich des Finanzsektors gibt es mehrere bereits laufende Projekte zur weiteren Stärkung der Resilienz des Finanzsektors und zur Fokussierung der Analyse und Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht. Hier werden die detaillierten Anregungen des IWF in die bereits laufenden Arbeiten einbezogen.

zu Frage 3:

Die nächste Artikel-IV-Überprüfung wird 2028 stattfinden, weil der IWF Liechtenstein auf Anregung der Regierung vom 12-monatigen Überprüfungszyklus auf den 24-monatigen Zyklus gesetzt hat.

Generell bleiben die Ziele der Regierung bei den Artikel-IV-Konsultationen gleich wie zum Zeitpunkt des IWF-Beitritts: die Stärkung der Reputation und Sichtbarkeit des Landes, der Zugang zu Expertise und Know-how und die Stärkung der Stabilität des Landes und speziell des Finanzplatzes. In der nächsten und den darauffolgenden Artikel-IV-Konsultationen will die Regierung diese Ziele weiterverfolgen und so weiter von den externen Analysen und der internationalen Sichtbarkeit profitieren.

Zudem wird die Konsultation im Jahr 2028 die Möglichkeit bieten, Bilanz zu ziehen und zu sehen, welche Ideen und Anregungen umgesetzt wurden und ob sich bereits Effekte zeigen.