Unter dem Vorsitz von Gemeindevorsteher Christoph Beck hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 31. März 2026 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Information zum Thema „Wolf“
In der Gemeinderatssitzung waren das Amt für Umwelt sowie das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zum Thema „Wolf“ zu Gast. Am 19. März 2026 kam es im Gebiet Steinort zu einem Wildtierriss. Gleichzeitig wurden mehrfach Wölfe gesichtet. Diese Ereignisse sorgen bei der Bevölkerung sowie bei den Landwirten verständlicherweise für Besorgnis. In den vergangenen Tagen sind bei der Gemeindevorstehung zahlreiche Anfragen zu diesem Thema eingegangen.
Dabei stehen immer wieder dieselben Fragen im Zentrum: Wie ist die aktuelle Lage? Welche Massnahmen sind vorgesehen? Und wie wird vorgegangen, falls weitere Vorfälle auftreten? Zudem stellt sich die Frage, welchen Einfluss die aktuelle Situation auf den bevorstehenden Alpsommer haben wird und welche konkreten Massnahmen zum Schutz der Tiere umgesetzt werden können.
Ein besonderes Anliegen betrifft die transparente Kommunikation sowie konkrete Verhaltenshinweise für die Bevölkerung. Ebenso wichtig ist eine klare Regelung, wie Landwirte in der unmittelbaren Umgebung von Vorfällen mit Wölfen künftig zeitnah informiert werden. Der Gemeinderat hat die aktuellen Informationen und Ausführungen des Amtes für Umwelt zum Thema Wolf zur Kenntnis genommen.
In den kommenden Wochen wird die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei wird das Amt für Umwelt aus erster Hand über die aktuelle Situation bzgl. des Wolfes, mögliche Massnahmen sowie Verhaltensempfehlungen informieren. Zusätzlich stehen auf der Website des Amtes für Umwelt verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung.
Einverständniserklärungen für die Ausführung der BGS-Projekte um die Schutzzone S2 der Quellen „I da Rieter“
Für die Gemeinde Triesenberg ist es wichtig, dass der geplante Triebweg sowie der neue Melkplatz beim Bödastall im Grosssteg im Rahmen eines übergeordneten Gesamtkonzepts betrachtet werden. Dieses soll neben den baulichen Massnahmen auch ein umfassendes Beweidungskonzept beinhalten.
Einerseits soll ein generelles Gesamtkonzept für den Bödastall und die zukünftige Beweidung erarbeitet werden, andererseits wird gleichzeitig im Jahr 2026 ein Detailprojekt für den Triebweg ausgearbeitet. Die Sanierung der Valorschstrasse wird in einer ersten Etappe in diesem Jahr umgesetzt, die zweite Etappe erfolgt im nächsten Jahr (vorbehaltlich Beschluss der Alpgenossenschaft Gross-Steg).
Das Amt für Umwelt hat der Gemeinde Triesenberg aktuell zwei Einverständniserklärungen vorgestellt. Die Erste, damit die Detailplanung für den Triebweg erfolgen kann. Für die Gemeinde entstehen dadurch zunächst keine Kosten. Im Weiteren hat der Gemeinderat über die Finanzierungszusage sowie über die Einverständniserklärung zur Sanierung der Valorschstrasse zu entscheiden. Gemäss der Verordnung der Berggebietssanierung hat die Gemeinde einen Kostenanteil von 7.5 % zu übernehmen. Aus dem Gemeinderat / Sitzung vom 31. März 2026
Eine weitere Einverständniserklärung für das Gesamtkonzept und die Planung des Bödastalls sollte der Gemeinde Triesenberg vom Amt für Umwelt noch zugestellt werden. Auch daraus entstehen für die Gemeinde Triesenberg zunächst keine Kosten.
Der Gemeinderat bevollmächtigt den Gemeindevorsteher, die beiden Einverständniserklärungen zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat genehmigt für die Umsetzung der notwendigen Sanierung zur Erfüllung der Anforderungen in der Schutzzone S2 eine Finanzierungszusage in der Höhe von 7.5 % der Gesamtkosten, also CHF 60 000.–. Der Betrag wird auf die Jahre 2026 und 2027 aufgeteilt.
Strassen- und Werkleitungssanierung Steg Zentrum
Das Land Liechtenstein beabsichtigt im Zentrum Steg eine umfassende Sanierung der Landstrasse durchzuführen. Im Zuge dieser Massnahme wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, einerseits die Linienführung der Strasse angepasst, und andererseits auch die Gestaltung des Strassenraums überarbeitet.
Die Gemeinde Triesenberg wird im betroffenen Strassenabschnitt verschiedene Werkleitungen erneuern. Entlang des Hauptstrasse wird für die neue Wehrtechnik sowie einen Transformator ein neues Infrastrukturgebäude erstellt. Auch die bestehende Bushaltestelle wird darin integriert.
In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Triesenberg zusätzlich den Bedarf für eine öffentliche WC-Anlage im Zentrum Steg eingebracht. Die Strassen- und Werkleitungssanierung im Zentrum Steg samt Infrastrukturgebäude wird vom Gemeinderat genehmigt.
Der Gemeinderat bewilligt den anteilsmässigen Kostenvoranschlag von CHF 580 000.– für die Umsetzung des Projektes. Die gesamte Bausumme für die Umsetzung des Projekts beträgt gemäss Kostenvoranschlag ca. CHF 2 700 000.–. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Mai 2026 geplant.
Baugesuch abgelehnt
Bei der Gemeinde ging ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbe auf dem Grundstück Nr. 1434, Balischguad, ein. Die Bau- und Raumplanungskommission hat das Baugesuch vorab geprüft und stellt fest, dass das Projekt ortsbaulich nicht überzeugt und letztendlich nicht der Bauordnung entspricht.
Der Gemeinderat lehnt, in Zusammenhang mit dem Koordinationsverfahren, das Baugesuch Neubau Einfamilienhaus mit Gewerbe ab.
Benutzungsreglement für den Dorfplatz und Umgebung
Der Dorfplatz und die angrenzenden Flächen im Gemeindezentrum (insbesondere Alparosaparkplatz, Kirchenplatz, Verkehrskreisel sowie weitere öffentliche Flächen) werden zunehmend für Veranstaltungen und Anlässe genutzt. Diese Belebung ist grundsätzlich positiv, führt jedoch zu erhöhtem Koordinationsbedarf und Nutzungskonflikten mit der angrenzenden Hotellerie, der Gewerbebetriebe, der Anwohnenden sowie des öffentlichen Verkehrs.
Mit einem Benutzungsreglement werden klare Rahmenbedingungen für die Nutzung des Dorfplatzes sowie der umliegenden Flächen geschaffen. Ziel ist es, die Koordination und Bewilligung von Veranstaltungen nachvollziehbar zu regeln, die unterschiedlichen Interessen von Veranstaltern, Anwohnenden, Gewerbetreibenden und der Öffentlichkeit ausgewogen zu berücksichtigen und gleichzeitig einen geordneten, sicheren sowie nachhaltigen Veranstaltungsbetrieb zu gewährleisten. Das Reglement berücksichtigt die praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Nutzung.
Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf des Benutzungsreglements Dorfplatz und Umgebung. Das Reglement tritt nach erfolgter Kundmachung und unter Einhaltung der Einsprachefrist in Kraft.
Vernehmlassungsbericht Mediengesetz
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Mediengesetzes zur Kenntnis. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderatsprotokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.

