Am Wochenende (28./29.03.2026) ist es zu zwei Verkehrsunfällen gekommen, bei denen die verantwortlichen Fahrzeuglenker die Unfallstelle pflichtwidrig verlassen haben, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Die beiden Unfallverursacher konnten mittlerweile durch die Landespolizei ermittelt werden. Sie müssen sich neben den jeweiligen Unfallereignissen auch für das pflichtwidrige Verlassen der Unfallstellen verantworten.

