Vaduz – Die Regierung hat beschlossen, vorläufig auf den Verkauf mehrerer landeseigener Liegenschaften zu verzichten. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedingungen sowie ein gestiegener Bedarf an staatlichen Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Unterbringung von Schutzsuchenden.
Bereits im Jahr 2015 hatte die Regierung dem damaligen Amt für Bau und Infrastruktur den Auftrag erteilt, Verkaufs- oder Tauschverhandlungen für verschiedene landeseigene Liegenschaften aufzunehmen. Ziel war es, das Gebäudeportfolio des Landes von Objekten zu entlasten, die nicht unmittelbar für staatliche Aufgaben benötigt werden.
Trotz mehrjähriger Gespräche und einzelner Interessenbekundungen konnte jedoch, mit Ausnahme eines Wohnhauses in Schellenberg, kein wirtschaftlich vertretbarer Verkaufsabschluss erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung entschieden, von den bisherigen Verkaufszielen abzusehen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen seit der ursprünglichen Beschlussfassung deutlich verändert. Landeseigene Liegenschaften gewinnen zunehmend an Bedeutung als strategische Reserveflächen sowie als mögliche Tauschobjekte bei zukünftigen Infrastruktur- oder Entwicklungsprojekten.
Von der Entscheidung betroffen sind unter anderem das Zollhaus Steg in Triesenberg, das Zollwohnhaus in Ruggell sowie mehrere Liegenschaften in Mauren, darunter das Haus Malin, die Reihenhäuser Pfandbrunnen 3, 5, 7 und 9 sowie das Stallgebäude Binza.
Mit dem Entscheid trägt die Regierung der aktuellen Bedarfslage sowie der langfristigen strategischen Bedeutung landeseigener Liegenschaften Rechnung. Im Rahmen der laufenden Arbeiten an einer neuen Liegenschaftsstrategie soll zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des zukünftigen An- und Verkaufs von Liegenschaften sowie der strategischen Entwicklung des staatlichen Immobilienportfolios erfolgen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten wird bei Veräusserungen landeseigener Liegenschaften grundsätzlich Zurückhaltung geübt. (ots)

