Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur langfristigen Sicherung eines effizienten Stromnetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.
Ergebnis der Vorprüfung
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die angemeldete Volksinitiative mit der Verfassung vereinbar ist, aber nicht mit dem EWR-Recht.
Der Vorschlag, bei der Erfüllung gewisser Bedingungen eine verpflichtende Entgeltabsenkung durch die LKW im Gesetz über die Liechtensteinischen Kraftwerke
(LKWG) vorzusehen, ist mit dem EWR-Recht nicht vereinbar.
In der inhaltlichen Stellungnahme hält die Regierung weiter fest, dass der geltende Rechtsrahmen, insbesondere die einschlägigen Vorschriften im Elektrizitätsmarktgesetz und im Gesetz über die elektronische Kommunikation, bereits Vorgaben zur sachgerechten Trennung der Tätigkeitsbereiche enthält. Aus Sicht der Regierung sind daher zusätzliche Regelungen im LKWG weder notwendig noch sinnvoll.
Die Regierung beantragt beim Landtag, er wolle feststellen, dass das angemeldete Initiativbegehren nicht mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, und es für nichtig erklären.

