Der Verein «Üsers Spitol» hat am 22. März 2026 eine Petition an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein eingereicht. Die Unter-zeichnenden fordern die Aufhebung des Ergänzungskredits von CHF 6,04 Millionen, den das Volk am 16. Juni 2024 für das Projekt Inspira II beim Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals gutgeheissen hat.

Petition zur Aufhebung des Ergänzungskredites zur Umsetzung des Projekts «lnspira II» beim Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals (Finanzbeschluss des Landtages vom 07.03.2024)

Die liechtensteinische Stimmbevölkerung hat im Jahr 2019 einen Kredit in Höhe von CHF 65,5 Mio. für den Neubau des Landesspitals am Standort «Wille-Areal» (BuA 20019/80) und im Jahr 2024 einen Ergänzungskredit für die Umsetzung des Projektes «lnspira II» beim Neubau des Landesspitals in Höhe von CHF 6’040’000,00 (BuA 20024/7) gutgeheißen. Der Ergänzungskredit ist gemäß Landtagsbeschluss vom 07.03.2024 ausschließlich auf das Projekt «lnspira II» bezogen. Somit kann dieser Kredit nur für das Projekt «lnspira II» verwendet werden. Eine Verwendung dieses Kredits für ein anderes Projekt – auch nicht für ein allfälliges «lnspira III» oder «lnspira IV» – ist nicht zulässig.

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass das Projekt «lnspira II» zahlreiche Mängel aufweist. An einen Baubeginn ist momentan nicht zu denken. Die Regierung hat einen Baustopp verhängt und weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Sie wurden darüber in der letzten Landtagssitzung unter Traktandum 14 informiert. Grundlage für diese Informationen war das Gutachten von BlumerGaignat, welches der Öffentlichkeit nicht vorliegt. Dieses wurde in den Medien zusammengefasst wiedergegeben.

In der Landtagssitzung Anfang März 2026 wurde mehrfach erwähnt, dass nun zwingend die beiden Volksentscheide aus den Jahren 2019 und 2024 zum Neubau des Landesspitals umgesetzt werden müssen, da alles andere nicht demokratisch wäre. Grundsätzlich sind Volksentscheide ohne Wenn und Aber zu akzeptieren, und die Politik ist an diese gebunden. Was ist aber, wenn das Volk aufgrund von nun nachweislich falschen Grundlagen eine Entscheidung getroffen hat? Ist diese Entscheidung dann auch auf Biegen und Brechen umzusetzen? Was ist, wenn sie gar nicht umgesetzt werden kann?

Aufgrund der nun vorliegenden Informationen ist klar, dass das Volk im Jahr 2024 über eine Kreditvorlage abgestimmt hat, die inhaltlich keine Substanz hatte. Im Abstimmungskampf wurde das Projekt «lnspira II» als sehr detailliert ausgearbeitetes Projekt präsentiert. Der damalige Gesundheitsminister führte in einem Interview mit dem Liechtensteiner Vaterland Folgendes aus:

«Das Projekt wurde komplett überarbeitet, es ist viel externe Expertise eingeflossen. Nach der Projektoptimierung ist es nun so detailliert, dass alle bekannten Unsicherheiten ein-kalkuliert werden konnten und auch der Auftrag aus dem Jahr 2019 erfüllt wird. Aber ich verstehe und teile den Unmut in der Bevölkerung über diese Extraschlaufe. Doch das Ergebnis zählt: Wir haben heute ein sehr gutes Projekt, das alle Anforderungen erfüllt.»

Mit diesen Aussagen wollte man das Planungsdebakel 1.0, welches zur Beantragung des Ergänzungskredites im Jahr 2024 führte, reparieren. Auf diese: Aussagen hat die Stimmbevölkerung vertraut und den Kredit in der Volksabstimmung gutgeheissen.

Nun ist aber alles anders. Das Planungsdebakel 2.0 ist Tatsache. Das Projekt «lnspira II» weist gravierende Mängel auf, und die Regierung möchte nun bis Herbst 2026 weitere Abklärungen zur Realisierbarkeit und den Kosten für «lnspira II» in Auftrag geben. Bei der Behandlung im Landtag Anfang März 2026 war noch die Rede davon, dass im Herbst 2026 eine Entscheidungsgrundlage vorliegt. Im Talk mit dem Vaterland am 11.03.2026 tönte es dann nochmals anders: Bis Herbst 2026 liegt erst eine neue Kostenschätzung mit einer Abweichung von +/- 25 % vor, und das überarbeitete Projekt «Inspira II“ ist auch dann noch nicht auf dem Stand eines abgeschlossenen Vorprojektes.

Somit ist klar: Das wasserdichte, durchdachte, detaillierte Projekt Inspira gab es bei der Volksabstimmung 2024 gar nicht!

Es stellt sich somit die berechtigte Frage, über was der Landtag und das Volk im Jahr 2024 überhaupt abgestimmt haben und ob das Resultat dieser Volksabstimmung bindend ist. Wir sind der Ansicht, dass eine solche Volksentscheidung, die nicht auf ordentlichen Grundlagen beruhte, nicht auf Biegen und Brechen verfolgt werden darf. Es gibt einen einfachen Weg: Das Volk muss die Möglichkeit erhalten zu entscheiden, ob es an diesem Ergänzungskredit noch festhalten will.

Gemäss den derzeit geltenden Regelungen in Art. 74 i.V.m. Art. 64 ff des Volksrechte-gesetzes gibt es keine Möglichkeit für Stimmberechtigte, eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen, wenn sich herausstellt, dass die Abstimmung auf offensichtlich falschen Informationen beruhte. 6 Der Landtag ist aus unserer Sicht in der Pflicht, dem Volk diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Alles andere ist demokratiepolitisch nicht richtig. Die Bürgerinnen und Bürger verdienen die direkte Mitentscheidung beim weiteren Vorgehen. Nur so kann das verlorene Vertrauen der Stimmberechtigten in politische Entscheidungen betreffend grosser Investitionen wiederhergestellt werden. Dieses Vertrauen ist wesentlich für weitere Entscheidungen – auch zu anderen künftigen Bauprojekten des Landes.

Abschliessend möchten wir ausdrücklich festhalten, dass es keineswegs unser Bestreben ist, mit diesem Vorgehen ein Spital oder den Neubau eines Spitals zu verhindern. Im Gegenteil: Jetzt die Reissleine zu ziehen und die Umsetzung des verkorksten, nicht realisierbaren Projektes «lnspira II» abzubrechen, ist die Chance für einen Neuanfang, mit dem wir bei richtiger Aufgleisung mit einem neuen Projekt schneller und besser ans Ziel kommen!

Wir ersuchen den Landtag

  1. die Regierung damit zu beauftragen, dem Landtag so rasch wie möglich einen Bericht und Antrag zur Aufhebung des Ergänzungskredites aus dem Jahr 2024 (Finanzbeschluss vom 07.03.2024) vorzulegen; und
  2. über diese Entscheidung zur Aufhebung des Ergänzungskredites schnellstmöglich eine Volksabstimmung durchzuführen; und
  3. allenfalls zu beschliessen, dass bis zur Abstimmung keine weiteren Ausgaben aus diesem Verpflichtungskredit freigegeben werden; und
  4. die Regierung damit zu beauftragen, einen Gesetzgebungsprozess zur Abänderung des Volksrechtegesetzes im Zusammenhang mit den Anforderungen an eine Abstimmungsbeschwerde zu starten.

Wir ersuchen den Landtag, unser Begehren wohlwollend zu prüfen und die Petition in Behandlung zu ziehen, sodass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Fürstentums Liechtenstein über die weitere Gültigkeit des im Jahr 2024 gesprochenen Ergänzungskredites entscheiden können.