Seit der Einführung im Jahr 2023 steht das eGD mittlerweile über 45’000 Versicherten zur Verfügung- Tendenz steigend. Mit der nun realisierten Anbindung ausländischer Gesundheitsdienstleistender setzt Liechtenstein einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digitalen und grenzüberschreitend funktionierenden Gesundheitsversorgung. Künftig können auch ausgewählte Gesundheitsdienstleistende im Ausland medizinische Dokumente direkt in das eGD ihrer Patientinnen und Patienten in Liechtenstein übermitteln. Die Datenhoheit bleibt dabei weiterhin vollständig bei den Patientinnen und Patienten.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten
Viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner lassen sich regelmässig in Spitälern oder bei Fachärztinnen und Fachärzten im benachbarten Ausland behandeln. Bislang mussten entsprechende Arztberichte oder Austrittsberichte oft separat weitergeleitet werden. Neu können solche Dokumente direkt und sicher im eGD gespeichert werden. Dadurch werden bisher bestehende Informationslücken geschlossen. Die Dokumentation im eGD wird vollständiger und aktueller, was sowohl der Behandlungsqualität als auch der Patienten-sicherheit zugutekommt.

Sichere technische Schnittstelle über SwissMedLink
Die technische Anbindung erfolgt über die Schweizer Plattform SwissMedLink des gemeinnützigen Vereins eSANITA. Über diese Infrastruktur können künftig medizinische Dokumente sicher und direkt in das eGD der Patientinnen und Patienten in Liechtenstein hochgeladen werden. Es erfolgt kein Zugriff auf das eGD selbst, ebenso werden keine Daten bei eSANITA gespeichert. Die Dokumente werden ausschliesslich verschlüsselt in
das liechtensteinische eGD-System übertragen.

Bewilligungspflicht für ausländische Gesundheitsdienstleistende
Damit Gesundheitsdienstleistende mit Sitz im Ausland im Behandlungsfall Daten im eGD hochladen dürfen, ist eine vorgängige Bewilligung des Amtes für Gesundheit vorausgesetzt. Im Bewilligungsprozess wird insbesondere geprüft, ob die Grundsätze der Datenver-arbeitung eingehalten werden und die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Datenhoheit bleibt weiterhin vollständig bei den Patientinnen und Patienten, denn die Daten sind lediglich abrufbar, sofern der ausländische Gesundheitsdienstleister von der Patientin bzw. dem Patienten berechtigt wurde. Folglich benötigen die ausländischen Gesundheitsdienstleister eine Bewilligung durch das Amt für Gesundheit und zusätzlich auch eine Bewilligung durch den/die Patienten/in, wenn sie Gesundheitsdaten abrufen oder speichern wollen.

Erste Anbindung erfolgt
Als erster Partner wurde das Kantonsspital Graubünden erfolgreich angebunden. Weitere für die Versorgung der Bevölkerung relevante Spitäler der Region sollen in Kürze folgen.

App für das eGD vorgesehen
Parallel zur technischen Erweiterung wird aktuell eine mobile eGD-App entwickelt, die Patientinnen und Patienten künftig einen noch komfortableren Zugriff auf ihr elektronisches Gesundheitsdossier ermöglichen wird. Die App wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich vorgestellt.