In der Verfassung festgeschrieben
Das Schweizer Volk hat die Bargeld-Initiative mit 54 Prozent Nein abgelehnt, den direkten Gegenentwurf jedoch mit 73 Prozent JA angenommen.
Damit wird in der Verfassung festgeschrieben, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss und die Schweizerische Nationalbank dafür verantwortlich ist. Bei der Initiative wäre der Bund für die Versorgung mit Bargeld zuständig gewesen.
Auch wenn sie es immer seltener benutzen, hängen die Schweizerinnen und Schweizer, aber auch wir Liechtensteiner/Innen, am Bargeld. Am Sonntag stimmten Volk und Stände dafür, den Erhalt des Bargelds in der Verfassung zu verankern. Dabei zogen sie jedoch den Gegenvorschlag der Volksinitiative vor.
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