Vaduz (ots) – Vom 23. bis zum 25. März 2026 fand das „Package Meeting“ mit der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA), dem Kontroll- und Überwachungsorgan des EWR-Abkommens, in Vaduz statt. An den diesjährigen Gesprächen nahmen seitens der ESA das isländische Kollegiumsmitglied Árni Páll Árnason und das neue liechtensteinische Kollegiumsmitglied Nuscha Wieczorek sowie 18 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil.

Im Rahmen dieses dreitägigen Treffens erörterten die ESA, die Stabsstelle EWR und die EWR-Fachexpertinnen und EWR-Fachexperten der Landesverwaltung offene Umsetzungsarbeiten und aktuelle Vertragsverletzungsverfahren. Am diesjährigen Package Meeting wurden Verfahren insbesondere in den Bereichen Technische Vorschriften, Energie, Personenfreizügigkeit, Berufsqualifikationen, Audiovisuelle Dienste, Verkehr, Arbeitsrecht und Umwelt besprochen.

Arbeitsgespräche mit der Regierung und Höflichkeitsbesuch auf Schloss Vaduz

Das ESA-Kollegium nutzte zudem die Gelegenheit zu Arbeitsgesprächen mit Regierungschefin Brigitte Haas und Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni sowie mit Regierungsrat Hubert Büchel (Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport) und Regierungsrat Dr. Emanuel Schädler (Ministerium für Gesellschaft und Justiz). Ein Höflichkeitsbesuch auf Schloss Vaduz bei S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein rundete das umfangreiche Programm ab.

Für Regierungschefin Brigitte Haas ist dieser jährliche Austausch zwischen der Regierung und der EFTA-Überwachungsbehörde der Garant dafür, dass die liechtensteinischen Interessen im EWR-Kontext gewahrt werden und auf allfällige Interpretationsunterschiede frühzeitig reagiert werden kann.

Informationsveranstaltung der EFTA-Überwachungsbehörde zu technischen Notifikationen

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) nahm das Package Meeting ausserdem zum Anlass, mit den EWR-Fachexpertinnen und EWR-Fachexperten der Landesverwaltung eine Informationsveranstaltung zu technischen Notifikationen und den aktuellen Neuerungen in diesem Bereich in Liechtenstein abzuhalten. Gemäss der Binnenmarkt-Transparenzrichtlinie (EU) 2015/1535 sind EU/EWR-Mitgliedstaaten verpflichtet die ESA über geplante nationale Rechtsakte zu informieren, welche technische Vorschriften enthalten.

Weitere Informationen zur EFTA-Überwachungsbehörde finden Sie unter https://www.eftasurv.int/

 


Bildlegende : ESA Kollegiumsmitglied Árni Páll Árnason, Regierungschefin Brigitte Haas und ESA Kollegiumsmitglied Nuscha Wieczorek. (Quelle: IKR/Yannick Zurflüh)