Parteibühne von FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser

Die AHV ist das unbestrittene Rückgrat unserer Altersvorsorge und die wichtigste soziale Errungenschaft Liechtensteins. Ihre langfristige Stabilität ist für alle Generationen von existenzieller Bedeutung. Doch wie Regierungsrat Emanuel Schädler mit diesem zentralen Pfeiler unserer Gesellschaft umgeht, ist alles andere als von Verantwortungsbewusstsein geprägt. Das versicherungstechnische Gutachten 2024 hat unmissverständlich aufgezeigt: Das AHV-Vermögen wird ohne Gegenmassnahmen unter die gesetzliche Mindestreserve fallen. Damit wurde ein gesetzlicher Automatismus ausgelöst, der die Regierung verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten Massnahmen vorzulegen.

Diese Frist lief im Dezember 2025 ab. Passiert ist: Nichts. Die Regierung Haas ignoriert diese gesetzliche Pflicht schlichtweg. Dass man nun im März 2026 im Landtag erklärt, man könne die Verzögerung einfach «einpreisen», ist ein Spiel mit dem Feuer, denn je länger zugewartet wird, desto schmerzhafter werden die von der Regierung zu erwartenden Eingriffe sein. Gesetze gelten für die Bürger, und sie müssen erst recht für die Regierung gelten!

Die jüngsten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Trotz aussergewöhnlich hoher Börsengewinne sinken die Reserven im Verhältnis zu den Ausgaben. Das Prinzip Hoffnung ist keine Strategie. Regierungsrat Schädler muss endlich ins Tun kommen, die Karten auf den Tisch legen und dem Landtag eine fundierte Vorlage präsentieren. Die Zeit der Ausreden ist vorbei!

Auch die heutige junge Generation muss die Gewissheit haben, dass ihre AHV im Alter gesichert ist. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber diese Systematik eingeführt: Alle fünf Jahre ist mittels des technischen Gutachtens zu prüfen ist, ob im Zeitraum von 20 Jahren der AHV-Fonds von fünf Jahresausgaben unterschreitet oder nicht. Wird diese Grenze unterschritten, sind dem Landtag – das ist eine gesetzliche Pflicht – Vorschläge zu unterbreiten, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um die AHV langfristig und nachhaltig zu sichern. Die Regierung hat diese gesetzlich festgelegte Frist nun bereits fünf Monate überschritten und – wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage im März-Landtag ergab – nimmt weitere Monate des Zögerns und Nicht-Handelns in Kauf.