Parteienbühne des Vorstands der Jungen FBP
Der Vorstand der JFBP hat sich in den vergangenen Wochen mit den Initianten der Fristenlösung ausgetauscht und sich eingehend mit deren Anliegen befasst. Die Initiative greift ein Thema auf, das in Liechtenstein seit Jahren einer ehrlichen Diskussion bedarf. Die derzeitige Rechtslage ist aus unserer Sicht unbefriedigend, da sogar das Informationsrecht strafbar ist.
Eine Abtreibung bedeutet das Ende einer beginnenden menschlichen Entwicklung. Diese biologische Realität verdeutlicht die Tragweite einer solchen Entscheidung. Eine Abtreibung ist keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen wird oder getroffen werden sollte. Das ungeborene Leben ist zu schützen und in jeder Regelung angemessen zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz begrüssen wir die Bemühungen der Initianten, eine Verbesserung der aktuellen Rechtslage zu erzielen.
Gleichzeitig möchten wir die Initiative nicht allein nach ihrer grundsätzlichen Stossrichtung beurteilen, sondern auch nach ihrer konkreten Ausgestaltung. Hier erkennen wir Punkte, die aus unserer Sicht einer vertieften und sorgfältigen Diskussion bedürfen. Die Initianten führen aus, dass sich ihre Initiative am schweizerischen Modell orientiert. Der konkrete Initiativtext entspricht jedoch dem österreichischen StGB, das einen anderen Ausgangspunkt für die Berechnung der Fristen vorsieht. Dies hätte zur Folge, dass
Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein faktisch um zwei bis drei Wochen länger möglich wären als in der Schweiz. Darüber hinaus sieht der Initiativtext vor, dass auch medizinisch nicht notwendige Schwangerschaftsabbrüche von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Ungeachtet dieser Kritikpunkte ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau für uns ein grundlegendes Prinzip einer freiheitlichen Gesellschaft. Es umfasst das Recht, über den eigenen Körper, die eigene Gesundheit und die eigene Lebensplanung eigenverantwortlich zu entscheiden einschliesslich der Frage, ob und wann eine Schwangerschaft fortgeführt wird. Dieses Recht setzt voraus, dass Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen, medizinischer Versorgung und einer rechtlichen Ordnung haben, die ihre Entscheidungen
respektiert und sie weder unter Druck setzt noch strafrechtlicher Unsicherheit aussetzt.
Wir bekennen uns daher zum Recht auf einen sicheren, selbstbestimmten und entkriminalisierten Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer angemessenen Frist, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt.
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