Regieren in doppelter Verantwortung: Die liechtensteinische Regierung zwischen Landtag und Fürst

Zusammensetzung der Regierung seit 1945. Quelle: historisches-lexikon.li/Regierung

Die Regierung ist das zentrale Führungsorgan des liechtensteinischen Staates. Sie leitet die Landesverwaltung, bereitet Gesetze vor und setzt politische Schwerpunkte. Gleichzeitig ist sie dem Landtag und dem Landesfürsten verantwortlich. Diese doppelte Verantwortlichkeit prägt das Regierungssystem und verleiht ihm ein eigenständiges Profil.

 

Zur Entstehung der heutigen Exekutive
Die heutige Regierungsform geht auf die Verfassung von 1921 zurück. Mit ihr wandelte sich Liechtenstein von einer stärker monarchisch geprägten Ordnung zu einem System mit parlamentarischen Elementen. Seither besteht die Regierung als Kollegialorgan, dessen Mitglieder vom Landtag gewählt und vom Landesfürsten ernannt werden. Trotz einzelner Reformen – darunter die Erweiterung des Kollegiums auf fünf Mitglieder im Jahr 1965 – blieb dieses Grundmodell im Kern erhalten.

Die Regierung ist damit Ausdruck eines politischen Kompromisses: Sie verbindet demokratische Legitimation mit monarchischer Mitwirkung. Diese Konstruktion hat sich über Jahrzehnte hinweg als stabil erwiesen und prägt bis heute das Selbstverständnis des politischen Systems.

Fünf Mitglieder, gemeinsame Verantwortung
Die Regierung setzt sich seit 1965 aus fünf Personen zusammen: dem Amt des Regierungschefs oder der Regierungschefin, der Stellvertretung dieses Amtes und drei weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied führt ein eigenes Ressort, doch Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und nach aussen gemeinsam vertreten. Dieses Kollegialprinzip soll Ausgleich schaffen und verhindern, dass politische Macht bei einer einzelnen Person konzentriert wird.

Gleichzeitig kommt der Regierungschefin eine besondere Rolle zu. Sie koordiniert die Arbeit der Regierung, setzt Akzente in der politischen Führung und vertritt die Regierung nach aussen. Ihre Stellung ist damit stärker als jene eines klassischen primus inter pares – etwa des Schweizer Bundespräsidenten –, zugleich aber schwächer als die eines Bundeskanzlers (DE) oder Premierministers (UK), die über ausgeprägte Weisungs- oder Entlassungskompetenzen verfügen.

Regierung und Verwaltung
In der politischen Praxis ist die Regierung eng mit der Landesverwaltung verbunden.
Sie führt die Verwaltung, erlässt Verordnungen und sorgt für den Vollzug der Gesetze. Gerade in einem Kleinstaat wie Liechtenstein ist diese Verbindung besonders wichtig: Die Nähe zwischen politischer Führung, Verwaltung und Bevölkerung ermöglicht kurze Entscheidungswege, verlangt aber zugleich ein hohes Mass an Professionalität und Abstimmung.

Zwischen Landtag und Landesfürst
Eine Besonderheit des liechtensteinischen Systems ist die Doppelverantwortlichkeit der Regierung. Einerseits ist sie dem Landtag rechenschaftspflichtig und politisch von dessen Mehrheiten abhängig. Andererseits spielt der Landesfürst eine wichtige Rolle, etwa bei der Ernennung der Regierung oder in bestimmten verfassungsrechtlich vorgesehenen Entscheidungsprozessen. Landtag und Landesfürst können sowohl einzelne Regierungsmitglieder als auch die gesamte Regierung bei fehlendem Vertrauen abberufen. Während die Amtsenthebung einzelner Regierungsmitglieder eine übereinstimmende Entscheidung von Landtag und Landesfürst voraussetzt, kann die Abberufung der Gesamtregierung einseitig angeordnet werden.

Dieses Zusammenspiel unterscheidet Liechtenstein deutlich von klassischen parlamentarischen Demokratien, weist jedoch Parallelen zu anderen doppelköpfigen Regierungssystemen wie jenem Frankreichs auf. In der politischen Praxis ist das Verhältnis zwischen den Institutionen allerdings stark von Kooperation geprägt. Offene Konflikte sind selten und werden in der Regel konsensorientiert gelöst. Nur ein einziges Mal ist es bislang zu einer Amtsenthebung gekommen.

Regierung und Parteien
Die Zusammensetzung der Regierung spiegelt traditionell die Mehrheitsverhältnisse im Landtag wider. Über Jahrzehnte hinweg dominierten Koalitionsregierungen der beiden grossen Parteien, der Vaterländischen Union (VU) und der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP). Alleinregierungen blieben die Ausnahme. Selbst in jenen Fällen, in denen eine Einparteienregierung gebildet wurde, lag dies nicht am Wahlsieger, sondern daran, dass der Wahlverlierer nicht auf ein Koalitionsangebot einging und stattdessen den Gang in die Opposition wählte.
Diese Koalitionstradition trägt wesentlich zur politischen Stabilität des Landes bei und fördert eine konsensorientierte politische Kultur. Auch in jüngerer Zeit setzen die Parteien bei der Regierungsbildung meist auf Zusammenarbeit statt Konfrontation. Die Regierung fungiert dabei als zentraler Ort politischer Abstimmung und Ausgleichsfindung.

Ein System mit eigenem Profil
Im internationalen Vergleich zeigt sich das liechtensteinische Regierungssystem als eigenständige Mischform. Die Verbindung von kollegialer Exekutive, parlamentarischer Verantwortung und monarchischen Elementen ist ungewöhnlich, hat sich bislang jedoch bewährt. Prägend ist dabei auch die direkte Demokratie, die die beiden grossen Parteien zur Kooperation auf Regierungsebene anhält, um mögliche Blockaden durch fakultative Referenden zu vermeiden. Insgesamt trägt das liechtensteinische Regierungssystem dazu bei, dass politische Entscheidungen breit abgestützt sind und das politische System auf Kontinuität, Stabilität und Berechenbarkeit ausgerichtet bleibt.

 

Das politische System Liechtensteins

Handbuch für Wissenschaft und Praxis
Schriftenreihe des Liechtenstein-Instituts, 1. Baden-Baden: Nomos, 2024. Herausgegeben von Wilfried Marxer, Thomas Milic und Philippe Rochat.

Das Handbuch enthält in 23 Kapiteln Informationen zu Themen wie Souveränität, Regierung, Landtag, Parteien, Medien, Wahlen und Wahlsystem, Politische Kultur u. v. a.

Die Print-Ausgabe ist im Buchhandel
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Mit dieser Beitragsreihe möchte das Liechtenstein-Institut das Handbuch
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Heute zum Thema: «Regierung»

Der Beitrag zur Regierung im Handbuch «Das politische System Liechtensteins» beleuchtet die historische Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen und die politische Praxis der Regierung im Detail. Ergänzt wird die Darstellung durch vergleichende Perspektiven und weiterführende Literaturhinweise.

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