Das Referendumsrecht ist ein zentrales Element im politischen System der direkten Demokratie, wie sie die Schweiz und Liechtenstein kennen.

Während repräsentative Demo­kratien vor allem auf das aktive und passive Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger setzen und dementsprechend das politische Tagesgeschäft an die gewählten Politiker übergeht, wird in direkten Demokratien grosser Wert darauf gelegt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch direkt, also selber, über neue Gesetze oder (zumeist finanzrelevante) Sachgeschäfte abstimmen können. Das Referendumsrecht, also die Möglichkeit nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen das politische Geschehen mitzubestimmen, gehört in Ländern wie Liechtenstein und der Schweiz zur politischen Praxis und somit zur gesellschaftlichen Identität.

Volkes Meinung vs. «vox populi»
Das Referendumsrecht ermöglicht den Stimm- und Wahlberechtigten die Entwicklung ihrer Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Im Sommer 2011 reichte eine Gruppierung mit dem Namen «vox populi» ein Referendumsbegehren zum Gesetz über die einge-tragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) sowie die Abänderung weiterer Gesetze ein, unterlag aber in der Volksabstimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten. Das vom Landtag verabschiedete Partnerschaftsgesetz wurde somit vom Volk bestätigt und in der Folge durch die Zustimmung des Fürsten (Gegenzeichnung) in Kraft gesetzt. Die «Stimme des Volkes» widersprach also der selbsternannten «vox populi».

In den folgenden Jahren wurden via Referendum weitere Volksabstimmungen erwirkt. 2018 verwarf das Volk mit deutlicher Mehrheit den Finanzbeschluss des Landtags über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Durchführung zweier Langlauf-Weltcup-Rennen in der Wintersaison 2019/20 und 2020/21 in Liechtenstein im Rahmen der «Tour de Ski». Die Langlaufrennen konnten nicht wie geplant in Vaduz durchgeführt werden.

2024 kam es (nach 2011 und 2019) zur dritten Volksabstimmung betreffend den Neubau des Landesspitals. Ein Komitee hatte das Referendum gegen den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Ergänzungskredits zur Umsetzung des Neubaus des Liechtensteinischen Landesspitals ergriffen. Ausser Balzers, Schaan und Planken stimmten alle Gemeinden dem Ergänzungskredit zu und bestätigten somit den Wunsch der Bevölkerung Liechtensteins, dass ein neues Landesspital gebaut wird.

Am Entscheid gibt es nichts zu rütteln
Die drei Beispiele für Referenden auf Landes-ebene lassen erkennen, dass das Referendumsrecht in der Praxis nicht nur den Gegnern in einer Sachfrage, den «ewigen» Quertreibern oder mutmasslichen «Populisten» zugutekommt. Wird ein Gesetz oder Finanzbeschluss von den Stimmberechtigten abgelehnt, ist dies in erster Linie eine Botschaft an die gewählten Politiker, dass ihre Beschlüsse nicht ausgewogen bzw. mehrheitsfähig waren. Wird dagegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz oder ein Finanzbeschluss aufgrund eines Referendumsbegehrens in einer Volksabstimmung bestätigt, sind das Gesetz oder der Finanzbeschluss besonders legitimiert. Ob das Volk «ja» oder «nein» sagt – an einem Volksentscheid gibt es nichts mehr zu rütteln. Das Referendumsrecht (wie auch andere direktdemokratische Rechte) sind Ausdruck für die «Eigenmacht» des Volkes. Bei Individuen würde man von «Selbstwirksamkeit» sprechen. Analog können die Stimmberechtigten in der direkten Demokratie hautnah erleben, dass sie in der Entwicklung ihres Gemeinwesens vieles bewegen und bewirken können. Für ein Volk, dem (von andern möglicherweise) eine «nationale Identität» abgesprochen wird, weil es keine eigene Sprache spricht und keine eigene Kultur hat, die sich wesentlich von der Kultur der Nachbarn unterscheidet, ist die politische Selbstbestimmung Kernstück seiner Identität und Souveränität.

In Liechtenstein formt das ausgeprägte politische Mitspracherecht, insbesondere das Referendumsrecht, auch das «Selbstbewusstsein» der Gemeinden. Die politische Teilhabe und Mitwirkung auf Gemeindeebene sind wichtig für die Identifikation des Einzelnen mit seiner Gemeinde und dem Land. Die Zugehörigkeit zu einer der elf Gemeinden ist nicht umsonst eine Bedingung für die Staatsbürgerschaft.

Gemeindeebene am Beispiel Triesen
Sich drei Sensen auf den Arm zu tätowieren, bezeugt wohl die besondere Verbundenheit mit Triesen. Tiefer als ein Tattoo geht aber die Mitwirkung am politischen Gemeindegeschehen. Für Aussenstehende mag es unbedeutend sein, dass wir in Liechtenstein selbst über einen Verpflichtungskredit für die Sanierung einer lokalen historischen Immobilie abstimmen können. So betrachtet wird vernachlässigt, dass formal zwar nur über finanzrelevante Beschlüsse des Gemeinderates abgestimmt werden kann, ein entsprechendes Referendum aber meist aus «inhaltlichen» Überlegungen zum Sachverhalt ergriffen wird.

Im Sommer 2025 lehnten die Stimmberechtigten von Triesen einen Verpflichtungskredit für die «Revitalisierung des Thedor Banzer Hus’» ab, nachdem ein Bürger das Referendum ergriffen und genügend andere (laut Gemeindegesetz ein Sechstel der Stimmberechtigten) dafür gewonnen hatte, sein Referendumsbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Im Abstimmungskampf wurde viel über die Kosten für die projektierte «Revitalisierung» gesprochen. Weil das veranschlagte Budget von 5,2 Millionen Franken für zu hoch gehalten wurde, lehnten die Triesnerinnen und Triesner den Verpflichtungskredit schliesslich ab.

Was kann aus dem Abstimmungsergebnis gefolgert werden? Eine Umfrage nach der Gemeindeabstimmung machte deutlich, dass nicht pauschal das «Thedor Banzer Hus» abgelehnt wurde. Einem grossen Teil der Stimmberechtigten, auch solchen, die gegen den Kredit stimmten, scheint es gerechtfertigt oder wichtig, dass die Gemeinde «etwas» für den Erhalt von Kulturgütern und der Identität tut. Nach Ablehnung des Kredits wird also weiter erörtert (werden müssen), was mit dem Thedor Banzer Hus passieren soll.

In einem Leserbrief betonte Markus Sprenger, die Umfrage nach der Abstimmung bilde vor allem die Meinung politisch bereits mobilisierter Personen ab: «Sie eignet sich zur Stimmungsanalyse, ersetzt aber keine belastbare Grundlage für neue millionenschwere Projekte.» Ausschlaggebend für das Abstimmungsergebnis sei das unverhältnismässige Kosten-Nutzen-Verhältnis gewesen. Dieses sei bereits vor der Abstimmung mehrfach kritisiert worden. Sprenger kommt entsprechend zum Schluss: «Die nachträgliche Feststellung, ein günstigeres Projekt wäre mehrheitsfähig gewesen, ist weniger neue Er-
kenntnis als Eingeständnis planerischer Fehlannahmen … Die Bevölkerung hat kein Kulturgut verworfen. Sie hat ein überteuertes Projekt mit selbst geschaffenen Zwängen zurückgewiesen … Analyse verstanden. Jetzt zurück auf Feld 1 – einfach, ehrlich, bezahlbar», also mehrheitsfähig solle das Projekt sein.

Die Krux mit dem Referendum
Doch wo ist «Feld 1»? Muss die Gemeinde Triesen noch einmal zurück bis zu dem Tag, an dem das «Thedor Banzer Hus» in ihren Besitz kam? Muss die ganze Geschichte noch einmal aufgerollt werden? Soll das «Thedor Banzer Hus» abgerissen oder wieder verkauft werden? Solche Fragen lassen so manche am Referendumsrecht zweifeln. Es sei zu einfach, ein Projekt am Schluss eines mehrjährigen politischen Prozesses (in dem viel Gutes erarbeitet, aber auch Fehler gemacht wurden) via Referendum abzuwürgen.

Solcher Kritik könnte allenfalls vorgebeugt werden, wenn das Referendumsrecht auch jenes des sogenannten «konstruktiven Referendums» beinhalten würde. Im vorliegenden Fall hätten die Stimmberechtigten nicht nur über den Finanzierungskredit von 5,2 Millionen Franken für die «Revitalisierung» des Thedor Banzer Hus, sondern allenfalls gleichzeitig auch über einen Gegenvorschlag der Referendumswerber abstimmen können, in dem z. B. für die Sanierung und Instandhaltung des besagten historischen Gebäudes ein Kostenrahmen von maximal drei Millionen Franken vorgesehen gewesen wäre.

Konkret könnte so der direktdemokratische Prozess beschleunigt werden, wenn z. B.
der Gegenvorschlag angenommen würde. Würden dagegen beide Abstimmungsvorlagen abgelehnt, würde dies die Entscheidungsfindung stoppen und in die Länge ziehen.

Die Möglichkeit eines «konstruktiven Referendums» könnte also einerseits die Mitgestaltung des politischen Geschehens in der Gemeinde ausbauen, könnte aber wohl auch zu politischer Ermüdung führen. Wie lange und intensiv will sich die Bevölkerung damit befassen, was mit einer Immobilie im Besitz der Gemeinde zu machen ist?

Die direkte Demokratie erfordert mehr Ausdauer, hält dafür aber das Gemeinwesen fit. Nicht zuletzt wirkt die Ausübung direktdemokratischer Rechte wie des Referendumsrechts identitätsstiftend.