Postulat betreffend die Weiterentwicklung der Liegenschaft «Zollhaus Steg»

Gestützt auf Artikel 44 der Geschäftsordnung des Landtages vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unter-zeichnenden Abgeordneten nachstehendes Postulat ein und stellen den Antrag der Landtag wolle beschliessen:

Die Regierung wird eingeladen, von einem Verkauf der Liegenschaft «Zollhaus Steg» (Parzelle Triesenberg Nr. 172) abzusehen und stattdessen Varianten für die künftige Nutzung der Liegenschaft zu prüfen.

Begründung
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein plant gemäss Hochbautenbericht 2026 den Verkauf der Liegenschaft «Zollhaus Steg» (Triesenberger Parzelle Nr. 172). Die Liegenschaft befindet sich im Finanzvermögen des Landes. In der Landtagssitzung vom 5.–7. November 2025 wurde unter Traktandum 13 (Bericht und Antrag betreffend die mittelfristige Planung staatlicher Hochbauten und Landessubventionen, Hochbautenbericht 2026¹) über diesen Verkaufsplan diskutiert, wobei mehrere Abgeordnete ihre Bedenken über einen Verkauf äusserten.

Mit diesem Postulat soll verhindert werden, dass das Land eine strategisch wichtige Liegenschaft im Berggebiet verkauft. Die Liegenschaft soll im öffentlichen Eigentum verbleiben, um mögliche Zukunftsprojekte im Berggebiet realisierbar zu machen. Ein Verkauf an Private würde diese Möglichkeit unwiderruflich zunichtemachen. Die unterzeichnenden Abgeordneten laden deshalb die Regierung ein, Varianten für die
Weiterentwicklung der Liegenschaft zu prüfen und dem Landtag zu unterbreiten.

Ziel des Postulats
Die Postulanten sehen derzeit keinen Grund, die Liegenschaft «Zollhaus Steg» zu verkaufen. Gründe, welche gegen einen Verkauf sprechen sind folgende:

  1. Keine finanzielle Notwendigkeit
    Das Land Liechtenstein verfügt über eine ausgezeichnete finanzielle Ausgangslage.
    Das Landesvermögen belief sich per 31. Dezember 2024 auf CHF 2,741 Milliarden.
    Die Finanzen des Landes sind solide und erlauben es, strategisch wichtige
    Liegenschaften zu halten. Es besteht keine akute finanzielle Not, die einen sofortigen
    Verkauf rechtfertigen würde. Die langfristige Werthaltigkeit der Liegenschaft sowie die strategische Flexibilität, die sich aus dem Eigentum ergibt, überwiegen den
    kurzfristigen finanziellen Gewinn bei Weitem.
  2. Strategische Reserve für künftige Entwicklungen im Berggebiet
    Die Liegenschaft «Steg» stellt eine wichtige strategische Reserve für das Land und
    das Berggebiet Liechtensteins dar. Die zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zur
    Bushaltestelle und zu den Langlaufloipen Steg-Valüna macht diese Parzelle zu einem
    wertvollen Standort. Falls im Berggebiet Steg künftig Raumbedarf für öffentliche
    Zwecke entsteht, wäre das Land bei einem Verkauf gezwungen, eine Alternative zu
    suchen, welche mit grösserem finanziellem Aufwand verbunden wäre. Mit dem Halten
    der Liegenschaft im Eigentum behält das Land Liechtenstein die Flexibilität, um auf
    künftige Entwicklungen reagieren zu können.
  3. Potenzial für den Ausbau öffentlicher Infrastruktur und Sporteinrichtungen
    Die Liegenschaft «Zollhaus Steg» bietet erhebliches Potenzial für die Entwicklung
    öffentlicher Infrastruktur, die dem Gemeinwohl dient. Konkret bestehen folgende
    Nutzungsmöglichkeiten:
  • Öffentliche Toilettenanlage: Die Gemeinde Triesenberg hat klar kommuniziert, dass im Bereich der stark frequentierten Bushaltestelle Steg Bedarf für eine öffentliche, behindertengerechte Toilette besteht. Aktuell gibt es im Steg keine behindertengerechte öffentliche Toilette, was angesichts der Bedeutung des Standorts als Ausgangspunkt für Wintersport und Naherholung einen Mangel darstellt.
  • Skidepot für Langläuferinnen und Langläufer: Für Langläuferinnen und Langläufer, die mit dem öffentlichen Verkehr anreisen, wäre ein einfaches Skidepot eine wertvolle Bereicherung. Dies würde die Anreise mit dem ÖV fördern und einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten – ein Anliegen, das auch in der Energiestrategie 2030/Vision 2050 des Landes verankert ist.
  • Infrastruktur für das Langlaufgebiet: Das «Infrastrukturprojekt Steg des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports», für welches der Landtag im November 2023 einen Verpflichtungskredit von CHF 3’527’251 genehmigt hat2, unterstreicht die Bedeutung des Standorts. Die Liegenschaft könnte komplementär zu diesem Projekt genutzt werden.
  • Flexible Nutzung: Die strategische Lage ermöglicht vielfältige Nutzungen im öffentlichen Interesse, die sich im Laufe der Zeit ergeben können.

Ein Verkauf an den Meistbietenden würde diese Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft einschränken. Käuferinnen und Käufer werden in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgen, die nicht zwingend mit den öffentlichen Bedürfnissen übereinstimmen.

¹https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/stabstelle-regierungskanzlei/bua_090-2025_hochbautenbericht-2026.pdf