Freie Wahl des Zahlungsmittels soll in Liechtenstein ausdrücklich gesetzlich abgesichert werden. Mit diesem Ziel haben Jürgen Schädler und Herbert Elkuch am 19. Februar 2026 die Volksinitiative «JA zu Bargeld» bei der Regierung des Fürstentum Liechtenstein zur Vorprüfung eingereicht.
An einer Medienorientierung erläuterten die Initianten ihre Beweggründe. Kernanliegen sei es, Bargeld als gesetzlich garantiertes Zahlungsmittel für Konsum- und Dienstleistungszahlungen zu verankern. Konkret soll das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung ergänzt werden. Ein neuer Absatz 2a in Artikel 1 würde festschreiben, dass Münzen und Banknoten bei entsprechenden Zahlungen grundsätzlich anzunehmen sind.
Die Initianten betonten mehrfach, dass sich das Begehren nicht gegen digitale Zahlungsmittel richte. Kreditkarten, Mobile-Payment-Lösungen oder Online-Zahlungen sollen weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben. Ziel sei vielmehr ein Nebeneinander der Systeme. „Es geht um Ergänzung, nicht um Verdrängung“, erklärte Schädler.
Zwar könne in Liechtenstein derzeit noch weitgehend bar bezahlt werden. Doch ohne klare gesetzliche Regelung bestehe die Gefahr, dass mit der zunehmenden Digitalisierung die Bargeldinfrastruktur – von Bankomaten bis zur Bargeldverarbeitung – schleichend zurückgebaut werde. Sinkende Nutzung führe erfahrungsgemäss zu einer Negativspirale, die später nur schwer umkehrbar sei.
Der vorgeschlagene Gesetzestext sieht vor, dass Zahlungsempfänger Bargeld grundsätzlich annehmen müssen. Gleichzeitig werden Grenzen definiert: Unzumutbar wäre etwa die Zahlung mit einer unverhältnismässig grossen Zahl von Münzen oder wenn kein angemessenes Wechselgeld bereitgestellt werden kann. Auch ausländische Online-Anbieter ohne Niederlassung im Inland wären von der Regelung nicht betroffen.
Nach der Vorprüfung durch die Regierung wird die Initiative dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Setzt der Landtag die Initiative nicht direkt um, kann die Sammlung der erforderlichen Unterschriften beginnen.




