eGD: Patient hat nicht das letzte Wort

Leserbrief von Gabriele Haas, Ruggeller Strasse 32, Gamprin-Bendern und Horst Erne, Landstrasse 92, Triesen

Am 31. Januar 2026 widmete sich das Vaterland dem Elektronischen Gesundheitsdossier (eGD). Als Initianten der eGD-Gesetzesinitiative (2023) bewegt uns folgende Aussage zu einer Klarstellung. «Die technische Schnittstelle für den Austausch behandlungsrelevanter Daten und die gesetzliche Grundlage stehen. Der Patient hat auch hier das letzte Wort.»

Diese Aussage suggeriert, als hätte der eGD-zwangsbeglückte Patient generell das letzte Wort. Fakt ist, dass trotz Widerspruch das eGD analog einem leeren Ordner, der mit persönlichen Angaben beschriftet ist, bestehen bleibt.

Ebenso erfährt man in der aktuellen Berichterstattung, dass die Lücke des eGD-Anschlusses an die Schweiz via Verordnungsänderung geschlossen werden soll. Beim eGD-Gesetz hat der damalige Landtag der Regierung in mehreren wichtigen Punkten (z. B. Zugriffsberechtigungen) Verordnungskompetenz gewährt. Somit können fünf nicht vom Volk gewählte Regierungsmitglieder via Verordnung die entsprechenden Punkte jederzeit in Eigenregie ändern.

Sogar das Hacken von Hochsicherheitssystemen ist zwischenzeitlich nichts Neues. Umso wertvoller die Datensammlung, umso lukrativer wird das System auch für Hacker. Es gilt nicht mehr als Verschwörung, von einer Zeitenwende zu sprechen, in der u. a. die Digitalisierung einen Eckpfeiler bildet. Bestens bekannte Gefahren scheinen dabei nicht hinderlich zu sein.

Dem aktuellen Gesundheitsminister rufen wir in Erinnerung, dass eine eGD-Pendenz seines FBP-Vorgängers überfällig ist. Im Zuge einer eGD-Datenschutzbeschwerde wurde ein Verbot erlangt, das seit August 2023 rechtskräftig ist. Dieses besagt, dass das eGD nicht zum Zweck der Forschung, Statistik und Archiv benutzt werden darf und das eGD-Gesetz geändert werden muss.

Wir bitten den Gesundheitsminister, diese längst fällige Gesetzesänderung umgehend zu realisieren. Denn in einem Rechtsstaat müssen Gesetze u. a. aktuell sein.