Aus der Ruggeller Gemeinderatsstube

Unter dem Vorsitz von Gemeindevorsteher Christian Öhri hat der Ruggeller Gemeinderat am 4. Februar 2026 u.a. folgende Beschlüsse gefasst: 

Kaufangebot Liegenschaft an der Dorfstrasse 39: Parzelle Nr. 1112

Die Eigentümer der Parzelle Nr. 1112, welche sich im Gebiet „Oberdarf“ befindet, möchten ihr Grundstück verkaufen. Dieses ist der Dorfkernzone zugeordnet und weist eine Grundstücksfläche von 534 m² auf. Gegenwertig befindet sich ein altes Wohnhaus samt Scheune auf dem Grundstück, für welches die Gemeinde im Jahr 2023 ein baugeschichtliches Gutachten erstellen liess. Um den aktuellen Marktwert zu bestimmen, wurde von den Eigentümern ein neutraler und unabhängiger Immobilienbewerter mit einer Expertise beauftragt. Diese hat ergeben, dass das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt einen Marktwert von CHF 820‘000 aufweist. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Kauf des Grundstücks für CHF 820.000.

Deponie Limsenegg:
Genehmigung Erweiterungsprojekt
Gäste

Hanno Konrad und Alex Estermann (Hanno Konrad Anstalt) Emanuel Matt, Leiter Bauverwaltung

Antrag Tiefba
Für das Erweiterungsprojekt der Deponie  Limsenegg entstanden entstanden im Jahr 2025 höhere Planungskosten als ursprünglich angedacht. Vor allem aufgrund des Strategiewechsel auf eine kombinierte Deponie im Sommer 2025 mussten sämtliche Dokumente nochmals überarbeitet werden, so dass der gesamte Planungsaufwand für das Jahr 2025 CHF 147‘662.85 beträgt. Entsprechend ist ein Nachtrag zum Budget 2025 in der Höhe von CHF 117‘662.85 nötig.

Gemäss Projektfahrplan ist im Jahr 2026 die Bereitstellung und Abgabe des Erweiterungsprojektes an das Land geplant. Während dem Prüfprozess ist mit diversen Rückfragen und Nachreichungen zu rechnen, weshalb im Budget 2026 dafür eine Summe von CHF 40‘000 vorgesehen ist.

Antrag zur Beschlussfassung
1. Genehmigung des Projektes Erweiterung Deponie Limsenegg Ruggell.

  1. Kenntnisnahme der Projektkosten für das Jahr 2025 und der damit verbundenen Kreditüberschreitung.

  2. Genehmigung eines Nachtragskredites zum Budget 2025 für die Projektbearbeitung Erweiterung Deponie Limsenegg in der Höhe von CHF 117’662.85.

  3. Genehmigung eines Kredites für die Projektbearbeitung Erweiterung Deponie Limsenegg für das Jahr 2026 in der Höhe von CHF 40’000.

  4. Vergabe der Projektbearbeitung Erweiterung Deponie Limsenegg für das Jahr 2026 an die Hanno Konrad Anstalt aus Schaan mit einem Kostendach von CHF 40’000.

 

Deponie Limsenegg:

Kostenbestätigung 2025 und Auftragsvergabe 2026 Deponiebauleitung

Antrag Tiefbau

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung am 26. Februar 2025 für die Deponiebauleitung im Jahr 2025 den Kredit in der Höhe von CHF 50‘000 genehmigt und den Auftrag an die Hanno Konrad Anstalt für eine Summe mit dem Kostendach von CHF 50‘000 vergeben. Die entsprechende Kostenbestätigung ist nachfolgend aufgestellt:

Aufwendungen Deponiebauleitung im Jahr 2025 CHF 88‘528.20

Kostenüberschreitung von 77.06% CHF 38‘528.20

Die Mehrkosten resultieren aus dem Strategiewechsel des Erweiterungsprojektes auf eine kombinierte Deponie und der damit verbundenen Aufwendungen im laufenden Betrieb. Für einen reibungslosen Betrieb der Deponie sowie eine laufende Anpassung und Verbesserung vom Deponiekonzept, wird wiederum die entsprechende Unterstützung durch eine Bauleitung benötigt. Im Budget 2026 sind die entsprechenden Mittel vorgesehen.

Antrag zur Beschlussfassung

  1. Kenntnisnahme der Aufwendungen für die Deponiebauleitung im Jahr 2025.
  2. Genehmigung eines Nachtragskredites zum Budget 2025 in der Höhe von CHF 38‘528.20.
  3. Kreditgenehmigung in der Höhe von CHF 50‘000 für die Deponiebauleitung im Jahr 2026.
  4. Vergabe des Deponiebauleitungsauftrags für das Jahr 2026 an das Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt aus Schaan mit einem Kostendach von CHF 50‘000.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.
  2. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag mehrheitlich mit 7 Ja- (5 FBP; 2 VU) zu 2 Nein-Stimmen (2 VU).
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.
  4. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.

Deponie Limsenegg:

Kreditgenehmigung und Vergabe Ergänzung Trenndamm

Für die Erweiterung der Deponie Limsenegg muss gemäss VVEA ein abgedichtetes Kompartiment erstellt werden, damit das Felsgrundwasser vom Deponieabwasser getrennt abgeleitet werden kann. Damit die Trennung zum alten Deponiekörper fachgerecht ausgebildet werden kann, ist ein Trenndamm zwischen den beiden Bereichen nötig. Bereits im Jahr 2023 konnte ein Grossteil des Trenndammes realisiert werden. Um Ressourcen zu schonen, wurde dafür geeignetes Mischabbruchmaterial aufbereitet und verwendet. Diese Bauweise hat sich bewährt, ist nachhaltig und spart Materialkosten. In der Zwischenzeit wurde einiges an geeignetem Mischabbruchmaterial in die Deponie Limsenegg angeliefert, so dass das letzte Teilstück des Trenndammes realisiert werden kann. Das mit der Deponiebauleitung beauftragte Büro Hanno Konrad Anstalt aus Eschen hat die entsprechenden Arbeiten ausgeschrieben.

Materialaufbereitung Josef Marxer AG Ruggell CHF 55‘348.75 (inkl. MwSt.)

Tiefbauarbeiten Trenndamm MarxerBüchel AG Ruggell CHF 75‘320.50 (inkl. MwSt.)

Gesamtsumme: CHF 130‘669.25 (inkl. MwSt.)

Die Planungs- und Bauleitungsarbeiten für die Ergänzung des Trenndammes wurden vom Büro Hanno Konrad Anstalt aus Eschen offeriert und belaufen sich auch CHF 13‘680.75 (inkl. MwSt.).

Entsprechend wird ein Kredit in der Höhe von CHF 145‘000 benötigt. Die Arbeiten sollen bereits im Februar beginnen und bis im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden. Die nötigen Mittel sind im Budget 2026 vorgesehen.

Beschlussfassung

  1. Genehmigung eines Kredites in der Höhe von CHF 145‘000 für die Ergänzung des Trenndammes der Erweiterung Deponie Limsenegg.
  2. Vergabe der Materialaufbereitungsarbeiten für die Ergänzung des Trenndammes an die Josef Marxer AG aus Ruggell zur offerierten Summe von CHF 55‘348.75 (inkl. MwSt.).
  3. Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Ergänzung des Trenndammes an die MarxerBüchel AG aus Ruggell zur offerierten Summe von CHF 75‘320.50 (inkl. MwSt.).
  4. Vergabe der Planungs- und Bauleitungsarbeiten für die Ergänzung des Trenndammes an das Büro Hanno Konrad Anstalt aus Eschen zur offerierten Summe von CHF 13‘680.75 (inkl. MwSt.).

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt alle Anträge jeweils einstimmig.

 

Grundstückstausch: Landwirtschaftliche Grundstücke Nr. 2085 und 2100

Antrag Tiefbau

Felix Mühlegg züchtet seit seiner Kindheit Schafe und leistet mit der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen und von unbebauten Grundstücken einen wertvollen Beitrag für die Bevölkerung und die Gemeinde Ruggell. Vor einigen Jahren musste er seinen langjährig gepachteten Stall räumen. Da die Beherbergung von Schafen in der Bauzone keine Akzeptanz findet, musste er seine Schafe in bestehenden Landwirtschaftsbetrieben unterbringen. Diese Möglichkeiten waren aber immer zeitlich begrenzt, so dass er im Sommer 2026 wiederum über keine Unterkunft für seine Schafe verfügt.

Im Jahr 2020 konnte Felix Mühlegg das landwirtschaftliche Grundstück Nr. 2100 in Ruggell erwerben. Da er aber keinen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb besitzt, konnte er bis anhin keinen Stall errichten, da die Landwirtschaftszone dies nicht zulässt. Im Jahr 2025 bekam ein ähnlicher Fall in Liechtenstein eine Ausnahmegenehmigung, aufgrund welcher Felix Mühlegg nun ebenfalls eine Zusage für die Realisierung eines Schafstallt in der Landwirtschaftszone erhalten hat. Da sich sein Grundstück Nr. 2100 jedoch ca. 200 Meter weit weg von der nächsten bestehenden Erschliessung (Strasse, Wasser und Strom) befindet und auch nur über eine schmale Gewässerparzelle der Gemeinde erreichbar ist, würde die Realisierung der nötigen Erschliessung sehr hohe Kosten verursachen und wäre somit unverhältnismässig.

Grund suchte Felix Mühlegg in den vergangenen Wochen ein optimaleres privates Tauschgrundstück. Leider bekam er von allen Eigentümerschaften der in Frage kommenden Grundstücke eine Absage.

Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 2085 mit 1’548m², welches sich an der Fallagass befindet. Es ist erschlossen und würde sich für die geplante Nutzung von Felix Mühlegg eignen. Aus diesem Grund bietet er der Gemeinde einen flächengleichen Tausch an unter der Bedingung, dass Felix Mühlegg den auf der Parzelle befindlichen Ökotrittstein in Zukunft unterhält. Sein Grundstück Nr. 2100 mit einer Fläche von 2’061m² ist ca. 100m vom Gemeindegrundstück Nr. 2085 entfernt. Beide Grundstücke sind aktuell der Landwirtschaftszone zugewiesen, wodurch ein flächengleicher Tausch auch zugleich wertgleich wäre. Die Restfläche der Parzelle Nr. 2100 im Umfang von 513m² würde in einer optimalen Form abgetrennt werden und an ihrem Ausgangspunkt im Eigentum von Felix Mühlegg verbleiben.

Antrag zur Beschlussfassung

Tausch des landwirtschaftlichen Gemeindegrundstücks Nr. 2085 mit einem flächengleichen Teilstück des landwirtschaftlichen privaten Grundstücks Nr. 2100.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.

 

Re-Audit Gold Label Energiestadt:

Im Juni-September 2026 steht das nächste Re-Audit für die Bestätigung des Labels Energiestadt Gold an. Im Jahr 2010 wurde die Gemeinde erstmals erfolgreich mit dem Energiestadt-Label zertifiziert.

Nun steht eine weitere Rezertifizierung des Labels Energiestadt Gold an. Für die Bearbeitung / Begleitung auf die Rezertifizierung soll wieder die Firma Lenum AG aus Vaduz beauftragt werden.

Die Kosten (inkl. MwSt.) für die Bearbeitung / Begleitung auf die Rezertifizierung Energiestadt Gold durch die Lenum AG aus Vaduz belaufen sich auf CHF 28‘062.80.

Für die oben erwähnten Ausführungen sind im Budget CHF 28‘070 vorhanden.

Antrag zur Beschlussfassung – einstimmig

  1. Projektgenehmigung für die Rezertifizierung Energiestadt Gold.
  2. Kreditgenehmigung in der Höhe von CHF 28’500 für die Rezertifizierung Energiestadt Gold.
  3. Auftragsvergabe an die Lenum AG aus Vaduz für die Bearbeitung / Begleitung auf die Rezertifizierung Energiestadt Gold mit einem Betrag von CHF 28’062.80

 

 

Teilrenovation Altes Pfarrhaus:

Projekt-, Kreditgenehmigung und Vergabe

Im Jahr 2013 wurde das Alte Pfarrhaus einer kompletten Sanierung unterzogen. Im letzten Jahr wurde festgestellt, dass die Holzelemente der Aussenfassade mit den Kreuzstöcken, die Fenstersimsen, die Aussentüren, die Dachuntersicht mit Kranz, die Fassadenecken und die Fensterläden einer Renovation bedürfen. Die Holzschindeln der Fassade sind in einem guten Zustand und müssen nicht renoviert werden.

Das Alte Pfarrahaus steht unter Denkmalschutz. Jede Massnahme am Gebäude ist mit dem Amt für Kultur zu prüfen und die Ausführungsdetails zu definieren. Diesbezüglich fand am 10. Juni 2025 eine Begehung mit Patrik Birrer vom Amt für Kultur statt. Nach Abklärung mit Patrik Birrer kann mit einer Subvention von 30% gerechnet werden.

Für die Renovationsarbeiten wurde die Firma Malergeschäft Mark Frommelt Anstalt aus Ruggell zur Offerierung eingeladen. Die Kosten (inkl. MwSt.) für die Teilrenovation des Alten Pfarrhauses belaufen sich auf CHF 31‘277.65 (inkl. Gerüst). Für diese Ausführungen sind im Budget 2026 CHF 34‘000 vorgesehen.

Antrag zur Beschlussfassung

  1. Projektgenehmigung für die Teil-Renovation des Alten Pfarrhauses.
  2. Kreditgenehmigung von CHF 34’000 für die Teil-Renovation des Alten Pfarrhauses.
  3. Auftragsvergabe für die Teil-Renovation des Alten Pfarrhauses an die Firma Malergeschäft Mark Frommelt Anstalt aus Ruggell mit einem Betrag von CHF 31’277.65.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt alle Anträge jeweils einstimmig.

 

 

Gebührenreglement

Aufgrund der Einführung der Amtssignatur per 1. Januar 2026 haben sich auch Prozesse in der Verwaltung verändert. Beispielsweise verschickt die Einwohnerkontrolle neu auch Wohnsitzbestätigungen per E-Mail, wenn dies gewünscht ist. Die Rechnungsstellung für diesen Service erfolgt ebenfalls direkt per Mail. Für die zusätzlichen Aufwendungen soll analog dem postalischen Versand von Wohnsitzbestätigungen mit Rechnung eine zusätzliche Gebühr von CHF 15 erhoben werden. Dafür ist eine entsprechende Ergänzung im Gebührenreglement nötig.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Anpassung des Gebührenreglements.