Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Januar 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor es im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung prüft dabei, ob die Initiative mit den Bestimmungen der Verfassung und der bestehenden Staatsverträge übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Im gegenständlichen Fall kommt die Regierung zum Ergebnis, dass die Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Die legistische Prüfung der Vorlage wurde durchgeführt und die notwendigen legistische Korrekturen ausgewiesen.
Da die von den Initiantinnen vorgesehene Regelung der Zusammensetzung des Landtagspräsidiums eine parlamentsinterne Angelegenheit ohne verfassungsrechtliche Implikationen und ohne Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr zwischen Landtag und Regierung ist, übt die Regierung bei der inhaltlichen Beurteilung Zurückhaltung. Die Regierung beschränkt sich darauf, auf grundsätzliche Aspekte und Fragestellungen aufmerksam zu machen, die noch geklärt werden sollten.




