Trotz Föhnsturms führte das Schweizer Militär am 5. Dezember 1985 auf St. Luziensteig eine Schiessübung durch. Ein Funken genügte, um einen Brand zu entfachen, der sich beim Föhn mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde zu einem Flächenbrand entwickelte und Teile von Balzers bedrohte.
Text: Günther Meier
Soldaten, die auf dem Waffenplatz St. Luziensteig stationiert waren, schossen im Rahmen eines Nahkampfkurses mit Übungsraketen auf bewegliche Rollscheiben und stehende Panzerwracks. Aus Rücksicht auf die Föhnlage und die Trockenheit benützten die Wehrmänner keine Leuchtspurmunition. Dennoch entfachten einige Schüsse im trockenen Gras auf den Andwiesen oberhalb Balzers ein kleines Feuer, das sich mit Unterstützung des Föhns rasch ausbreitete. Entgegen den Forderungen aus der Gemeinde Balzers, bei Föhn keine Schiessübungen durchzuführen, waren solche Übungen vom Militär damals nicht ausdrücklich verboten. Der Kommandant liess deshalb die Schiessübungen durchführen, hatte aber offensichtlich die Wucht des Föhns unterschätzt. Für den Brandschutz standen 15 Mann zur Verfügung, die aber nicht in der Lage waren, das Feuer zu löschen. Der Föhnsturm trug zudem an sich harmlose Funken weiter in den Wald hinein, wo sie immer neue Brandherde entfachten. Etwa eine Viertelstunde nach Ausbruch des Feuers, als die Flammen vom Brandschutz nicht gelöscht werden konnten, alarmierte der Kommandant die Feuerwehren in den umliegenden Gemeinden und forderte zur Brandbekämpfung Verstärkung an. In teilweise schwierig zugänglichem Gebiet kämpften nach dem Eintreffen der auswärtigen Feuerwehren rund 1000 Feuerwehrmänner gegen die Flammen, deren Ausbreitung der starke Föhn begünstigte. Bei einbrechender Dämmerung wurde das Ausmass des Waldbrands von weither sichtbar. Das Feuer beschädigte jedoch nicht nur den Wald oberhalb von Balzers, sondern bedrohte durch den Funkenwurf auch die am Berghang liegenden Ortsteile.
Hohes Risiko für den Helikopterpiloten David Vogt
Eine dramatische Situation für Balzers, die der Feuerwehrkommandant Ferdinand Vogt in seinem Einsatzprotokoll in den frühen Morgenstunden festgehalten hat: «Feuer noch 30 Meter von Wohnhäusern entfernt!» Im steilen Gelände standen die Feuerwehrmänner die ganze Nacht einer fast aussichtslosen Lage gegenüber, denn teilweise konnten keine Schläuche für das Löschwasser gelegt werden. Die Hoffnung konzentrierte sich deshalb auf den Einsatz von Helikoptern. Ein Grosseinsatz solcher Fluggeräte kam allerdings nicht zustande. Aufgrund des Föhnsturms erhielten drei schweizerische Helikopter ein Flugverbot, und die Rettungshelikopter der Schweizer Armee konnten von ihrer Basis in der Innerschweiz nicht starten – ebenfalls wegen Föhns. Damit blieb nur ein Helikopter für einen Einsatz übrig, das Fluggerät von David Vogt, dem Inhaber der Balzner Rheinhelikopter AG. Trotz Dunkelheit und Böen flogt David Vogt die ganze Nacht pausenlos. Zur Rettung seiner Heimatgemeinde zeigte er eine hohe Risikobereitschaft, absolviert rund 140 Flüge mit dem Helikopter, um im Bannwald eine Wasserschneise zu legen. Mit jedem Flug versprühte er etwa 800 Liter Wasser aus dem angehängten «Bambi-Sack», doch die Gewalt der Natur in Form des Föhnsturms war stärker. Nach acht Stunden ununterbrochener Flüge musste David Vogt kapitulieren, sich dem nach Mitternacht einsetzenden Fallwind geschlagen geben, wie er enttäuscht nach dem Einstellen der Flüge sagte: «Durch den starken Fallwind bestand für mich eine grosse Gefahr, den Helikopter nicht mehr aus dem Abwind herauszubringen.» Bei Tagesanbruch, als der Föhn an Stärke abgenommen hatte, gab es Unterstützung durch vier Armeehelikoptern und zwei Hubschraubern von privaten Unternehmern. Nun konnte ein Wasserteppich in den Wald gelegt werden, um ein Wiederaufflammen des Waldbrands zu verhindern, falls der Föhn wieder an Stärke zulegen sollte – was glücklicherweise ausblieb.
Liechtenstein fordert ein generelles Schiessverbot
Nachdem der Waldbrand einigermassen eingedämmt worden war, waren andere Akteure an der Reihe. Die Regierung trat am Morgen des 6. Dezember zu einer Sondersitzung zusammen und gab anschliessend eine Erklärung ab, deren Inhalt auch dem Eid-genössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten in Bern in Form einer «Protestnote» übermittelt wurde. «Der katastrophale Brandfall bestätigt», unterstrich die Regierung, «dass die Forderungen nach Verstärkung der Sicherheitsvorkehrungen, welche die Fürstliche Regierung und die Gemeinde Balzers anlässlich von Gesprächen und Verhandlungen mit der Schweiz immer wieder gestellt haben, berechtigt waren.» Insbesondere gegenüber der Bevölkerung von Balzers stellte die Regierung in Aussicht, weiterhin auf diesen Forderungen zu bestehen und von der Schweiz zu verlangen, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit aus dem Schiessbetrieb resultierende Brandfälle ausgeschlossen werden könnten. Bei einem Augenschein im Waldbrandgebiet waren sich Vertreter der Regierung und des Balzner Gemeinderats einig, dass ein generelles Schiessverbot und ein Verbot auch für andere militärische Übungen, die feuergefährlich seien, die sicherste Regelung wären.
Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz besuchte Waldbrandgebiet
Die Forderungen und Vorschläge verhallten in der Schweiz nicht ungehört. Knapp eine Woche nach dem Waldbrand reiste Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, der Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD), nach Liechtenstein. Inzwischen war der Föhn von einer Regenfront abgelöst worden, sodass keine Gefahr mehr für ein Wiederaufflackern von kleineren oder grösseren Brandherden bestand. Bei einem Augenschein im Waldbrand-gebiet konnte sich der EMD-Chef ein Bild von den Zerstörungen durch das Feuer machen. Im Brandgebiet befanden sich auch noch Reste von Feuerwehrmaterial, das die Feuer-wehrmänner bei ihrer Flucht vor dem sich mit hohem Tempo ausbreitenden Feuer zurücklassen mussten: Diese Gegenstände zeigten anschaulich die dramatische Situation
in der Brandnacht.
Bundesrat Delamuraz betonte an einer Pressekonferenz, dass die Schweiz bereits auf die Forderungen Liechtensteins nach einem Schiessverbot reagiert habe. Bis Ende des Jahres 1985 sei als erste Massnahme ein totales Schiessverbot auf dem Waffenplatz angeordnet worden. Regierungschef Hans Brunhart unterstrich nach dem Besuch des EMD-Chefs, es bestehe Einigkeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein, dass rasch eine nachhaltige Lösung gesucht werden müsse. Wie eine solche Lösung aussehen könnte, hatte der Balzner Gemeinderat mit sechs «Mindestanforderungen» formuliert, die der Regierung unterbreitet wurden. Kernpunkt der Forderungen war ein vollständiges Verbot aller Schiessübungen bei Föhn und trockenem Wetter auf dem gesamten Waffenplatz-Areal sowie eine Änderung der Schiessrichtungen.

B 11Ba.7/003/027, Urheber: Eddy Risch (Schaan), Quelle: Liechtensteinisches Landesarchiv / Vaduz, 12.1985
Auf eine Änderung der Schiessrichtung wurde verzichtet
Die erste Verhandlungsrunde zwischen Liechtenstein und der Schweiz auf politischer Ebene fand bereits am 20. Januar 1986 in Vaduz statt. Anschliessend folgten Verhandlungen auf Expertenebene, die sich vor allem mit der Instandsetzung des Brandgebiets sowie der Brandverhütung befassten. Im Jahr 1988 wurde eine Waffenplatzkommission, bestehend aus Mitgliedern beider Länder, gebildet. Hauptaufgaben der Kommission waren Regelungen zu Schiessübungen und zur Schiessrichtung. Vier Jahre später unterzeichneten Regierungs-chef Hans Brunhart und Bundesrat Kaspar Villiger ein Verhandlungsprotokoll, das die Massnahmen zur Verhütung von Waldbränden zusammenfasste. Die von der Gemeinde Balzers und der Regierung sofort nach dem Waldbrand 1985 aufgestellten Forderungen nach einem Schiessverbot und nach der Änderung der Schiessrichtung sind aber nur am Rande erfüllt worden. Das Militär baute eine Ortskampfanlage, womit sich der Einsatz brandgefährlicher Munition im freien Gelände reduzierte. Ein Brandverhütungs- und Brandbekämpfungskonzept ist zur Verhinderung von Brandfällen in Kraft gesetzt worden, ein absolutes Verbot von Schiessübungen konnte Liechtenstein jedoch nicht durchsetzen. Auch wurde auf eine Änderung der Schiessrichtung verzichtet, weil diese Massnahme laut Militär unverhältnismässige Kosten verursacht hätte. Ebenso wäre eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie eine starke Einschränkung der Nutzung des Waffenplatzes zu befürchten gewesen, wie von Schweizer Seite zusätzlich ausgeführt wurde.
Obwohl die Vereinbarungen ihren Zweck während etlicher Jahre erfüllten, waren beide Länder der Auffassung, einige der Bestimmungen sollten angepasst werden. Bundesrat Ueli Maurer und Regierungsrat Hugo Quaderer unterzeichneten am 10. August 2011 die erneuerte «Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb des Waffenplatzes St. Luzisteig». Das Abkommen enthält neue Regelungen über den Schiessbetrieb, über Brandverhütung und Lärmschutz. Was die Schiessübungen betrifft, die schon vor 1985 zu Waldbränden geführt haben, gesteht das Abkommen Liechtenstein eine Art Mitspracherecht bei den Waffen zu: «Vor dem Einsatz neuer Waffen oder Waffensysteme auf dem Waffenplatz St. Luzisteig sind das Fürstentum Liechtenstein und insbesondere die Gemeindevorstehung Balzers frühzeitig schriftlich zu orientieren.»

Urheber: Klaus Schädler (Triesenberg), Quelle: Liechtensteinisches Landesarchiv / Vaduz, 11.12.1985
Frühere Waldbrände
Der erste Waldbrand, der im Gemeindegebiet von Balzers und in der Umgebung aufgrund von Schiessübungen des Schweizer Militärs verursacht wurde, ereignete sich nicht am 5. Dezember 1985. Schon vorher brannte einige Male der Wald, wie der frühere Balzner Vorsteher Emanuel Vogt in seinen Büchern über die Dorfgeschichte auflistet. Vogt zeigt dabei kein Verständnis für Schiessübungen bei Föhn, die das Dorf gefährdeten und oft Balzner Eigentum zerstörten: «Es ist bedenklich, wenn das Militär mit unverständlicher Sorglosigkeit seinen militärischen Übungen den Vorrang vor dem Schutz von Mensch und Natur gibt.»
Emanuel Vogt beschreibt einen grösseren Brand oberhalb Balzers, der 1957 aufgrund von Schiessübungen des Militärs ausgebrochen war. Das Feuer sei zuerst in Balzers entdeckt worden. Der damalige Vorsteher Fidel Brunhart alarmierte das Kommando der Festung St. Luziensteig und warnte gleichzeitig: Es brenne im Blindgängergebiet auf der Andhöhe und es seien häufig Explosionen zu hören. Der Kommandant, der froh war, dass die Balzner Feuerwehr eingriff, gab die Warnung durch, das Gebiet mit den Blindgängern dürfe auf keinen Fall betreten werden. Die Balzner Feuerwehr bekämpfte deshalb die Flammen vom Rand des Brandherdes aus, vermochte aber den Brand nicht zu löschen. Trotz heftiger Detonationen von Blindgängern begaben sich Feuerwehrkommandant Vinzenz Frick und Gemeinderat Hans Wille ins Zentrum des Brandes und konnten das Feuer schliesslich ersticken.
Wie Emanuel Vogt weiter berichtet, sahen einige Balzner am 10. März 1960 um die Mittagszeit, wie Rauchwolken über And aufstiegen. Auch war Brandgeruch im Dorf zu vernehmen, den der Föhn über das ganze Gemeindegebiet verbreitete. Aus dem Wald sei eine hohe Feuersäule aufgestiegen, und schon um 14 Uhr herum sei das ganze Dorf von einer dichten Rauchwolke bedeckt gewesen. An den Löscharbeiten waren 200 Rekruten des Waffenplatzes und Feuerwehren aus Liechtenstein sowie das Löschkommando des Zeughauses Sargans beteiligt. Dennoch konnten die vereinten Kräfte das Feuer erst in der Nacht löschen. Wie Vogt ausführt, sei der Brand in der Gemeinde Balzers sehr ernst genommen worden, denn man habe bereits Vorkehren zur Rettung von älteren Menschen getroffen.
Auch die Waffenplatzkommission verfügt über eine Liste der Brandfälle. Neben den von Emanuel Vogt beschriebenen grösseren Bränden stellte die Kommission in den Jahren 1963, 1971 und 1983 Brandherde im Waldgebiet am Bergabhang fest. Die Flächen dieser Brände betrugen jedoch nur zwischen einem und 3,5 Hektaren und waren damit bedeutend geringer als der Waldbrand von 1985, als das Militär ein Brandgebiet von 115 Hektaren feststellte, wovon das Kerngebiet des Brandes eine Fläche von rund 40 Hektaren umfasste.





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